6677/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.05.2021
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend Arbeitsinspektoratsüberprüfung bei Scheinfirmen im Bundesland Tirol

 

Auf der Homepage des Finanzministeriums wird eine Liste der ab 01. Jänner 2016 rechtskräftig per Bescheid festgestellten Scheinunternehmen aufgeführt. Insgesamt umfasst diese Tabelle mit Stand 17. Mai 2021, 460 Einträge.

 

„Gemäß § 8 des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes (SBBG) ist das Bundesministerium für Finanzen verpflichtet eine Liste der rechtskräftig festgestellten Scheinunternehmen im Internet zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung auf der BMF-Homepage dient als Informationsquelle für Unternehmen und soll diese vor möglichen Haftungen für Entgelte im Sinne des § 9 SBBG schützen. Nach § 9 SBBG haftet die/der Auftrag gebende Unternehmer/in ab der rechtskräftigen Feststellung des Scheinunternehmens zusätzlich zum Scheinunternehmen als Bürgin/Bürge und Zahler/in nach § 1357 ABGB, wenn sie/er zum Zeitpunkt der Auftragserteilung wusste oder wissen musste, dass es sich beim Auftrag nehmenden Unternehmen um ein Scheinunternehmen nach § 8 SBBG handelt. Das Auftrag gebende Unternehmen haftet diesfalls für Ansprüche auf das gesetzliche, durch Verordnung festgelegte oder kollektivvertragliche Entgelt für Arbeitsleistungen im Rahmen der Beauftragung der beim Scheinunternehmen beschäftigten Arbeitnehmer/innen.“[1]

 

 

Nachfolgend werden die Scheinfirmen allein aus dem Bundesland Tirol aufgeführt:

 

Name

Anschrift

Firmenbuch-Nr.

UID-Nr.

DUCA Luci

6075 Tulfes, Glockenhofstraße 12a

 

 

Brella GmbH

6840 Götzis, Hauptstraße 6

470499k 

ATU72172436 

Jovanluka SRL

6844 Altach, Bauern 65/3

 

RO38488384 

ASENOV Miroslav

6912 Hörbranz, Unterhochstegstraße 25

 

ATU73417126 

KW High Class Interior LTD

6922 Wolfurt, Eichenstraße 31

 

 

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wurden die oben gelisteten Scheinfirmen aus dem Bundesland Tirol zu irgendeinem Zeitpunkt durch das Arbeitsinspektorat überprüft?

2.    Wenn ja, wann, und auf welcher rechtlichen Grundlage?

3.    Welches Ergebnis hatte diese Überprüfung?

4.    Welche rechtlichen Konsequenzen hatte diese Überprüfung?

5.    Wer war zum Zeitpunkt der Überprüfung durch das Arbeitsinspektorat der gewerberechtliche Geschäftsführer der jeweiligen Scheinfirmen aus dem Bundesland Tirol

6.    Wer war zum Zeitpunkt der Überprüfung durch das Arbeitsinspektorat der handelsrechtliche Geschäftsführer der jeweiligen Scheinfirmen aus dem Bundesland Tirol?

7.    Wer war zum Zeitpunkt der Überprüfung durch das Arbeitsinspektorat der Eigentümer der jeweiligen Scheinfirmen aus dem Bundesland Tirol?

 

 



[1] https://service.bmf.gv.at/service/allg/lsu/