6679/J XXVII. GP
Eingelangt am 19.05.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend versprochener Maßnahmen gegen Gewalt für besonders gefährdete Frauen
Seit Jahresbeginn sind in Österreich elf Frauen ermordet worden. Genauer gesagt, handelt es sich dabei um den elfen Femizid in Österreich. Dieser Begriff bedeutet, dass hinter keinen dieser elf Morde individuellen Probleme als Motiv anzusiedeln sind, sondern es sich dabei vielmehr um gesellschaftliche Probleme, wie patriarchale Rollenbilder handelt. Einem Bericht des Standard vom 07.04.2021ist zu entnehmen, dass „jede fünfte Frau in Österreich ist ab ihrem 15. Lebensjahr körperlicher oder sexueller Gewalt ausgesetzt – oder beidem. Das ergab eine Umfrage der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte. Monatlich werden in Österreich im langjährigen Schnitt drei Frauen ermordet, zählt der Verein Autonome Frauenhäuser (AÖF). Ein erkennbares Muster ist dabei: Die Täter stehen häufig in einem Beziehungs- oder Familienverhältnis zum Opfer.“
Betreffend dieser Problematik wurde seitens Ihres Ministeriums versichert, dass besonders gefährdete Frauen schnelle und sicherer Hilfe erfahren sollen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
ANFRAGE
1. Gibt es derzeit konkrete Maßnahmen, die besonders gefährdeten Frauen rasch zu Schutz verhelfen?
2. Wenn „Ja“, welche sind dies und wie erreicht man betroffene Frauen?
3. Wenn „Nein, warum wurde dahingehend noch nichts in die Wege geleitet?
4. Wenn „Nein“, ab wann kann man mit der Umsetzung derartiger Maßnahmen für besonders gefährdete Frauen rechnen?
5. Nach welchen Kriterien gilt eine Frau als „besonders“ gefährdet?
6. Wie viele Frauen sind Ihren Informationen nach in Österreich derzeit besonders gefährdet?
7. In welcher Art und Weise steht man derzeit mit besonders gefährdeten Frauen in Kontakt?
8. Welche Schutzmöglichkeiten haben besonders gefährdete Frauen derzeit in Österreich?
9. Welche neuen, zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherheit von gefährdeten Frauen wurden im Jahr 2020 aufgrund der 34 Frauenmorde aus dem Jahr 2019 gesetzt?
10. Welche neuen, zustächen Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherheit wurden im Jahr 2021 bisher gesetzt aufgrund der 31 Frauenmorde aus dem Jahr 2020 bzw. den bereits 11 Frauenmorden im Jahr 2021 (Stand 06.05.2021)?