668/J XXVII. GP

Eingelangt am 30.01.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

betreffend Postenschacher bei Bestellung von Kuratoriumsvorsitzenden einiger Bundesmuseen

 

Wie am 29. Jänner 2020 medial bekannt wurde, traf Frau Bundesministerin Edtstadler unmittelbar vor Abgabe der Kulturagenden an den nunmehrigen Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport bzw. die Staatssekretärin – sozusagen in letzter Minute - Personalentscheidungen im Bereich der Kuratorien einiger Bundesmuseen.

So wurden drei Kuratoriumsvorsitzende, nämlich jene der Albertina, des Technischen Museums sowie des Museums für angewandte Kunst, per Mail seitens der Bundesministerin Edtstadler vom Ende ihrer jeweiligen Tätigkeit in Kenntnis gesetzt.

 

Wie überstürzt diese Vorgangsweise gewesen sein muss, zeigt der Umstand, dass – medialen Berichten zufolge – die als Nachfolgerin des Kuratoriumsvorsitzenden der Albertina bestellte Kunsthistorikerin ihrer Ernennung gar nicht zugestimmt haben soll.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Für welchen Zeitraum werden die Kuratoriumsvorsitzenden der Albertina, des Technischen Museums sowie des Museums für angewandte Kunst jeweils bestellt?

 

2.    Für welchen Zeitraum waren die zuletzt mit dieser Funktion betrauten Kuratoriumsvorsitzenden der Albertina, des Technischen Museums sowie des Museums für angewandte Kunst jeweils bestellt?

 

3.    Ist es richtig, dass die bisherigen Kuratoriumsvorsitzenden der Albertina, des Technischen Museums sowie des Museums für angewandte Kunst seitens der zuständigen Bundesministerin per mail davon in Kenntnis gesetzt wurden, dass sie in ihren Funktionen nicht mehr verlängert werden?


4.    Wann konkret endete jeweils die Funktion der bisherigen Kuratoriumsvorsitzenden der Albertina, des Technischen Museums sowie des Museums für angewandte Kunst?

 

5.    Wurden die jeweiligen Nachfolger als Kuratoriumsvorsitzende von Albertina, Technischem Museum und Museum für angewandte Kunst bereits bestellt?

Wenn ja, um welche Personen handelt es sich hierbei?

Wenn ja, in welcher Form erfolgte die jeweilige Bestellung?

Wenn ja, nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der zu bestellenden Kuratoriumsvorsitzenden aus dem Kreis der Mitglieder des jeweiligen Kuratoriums?

 

6.    Haben die jeweils neu bestellten Kuratoriumsvorsitzenden ihrer Bestellung zugestimmt?

Wenn nein, ist es ein üblicher Vorgang, neu zu bestellende Kuratoriumsvorsitzende vor ihrer Bestellung nicht nach ihrem Einverständnis zu fragen?

Wenn nein, warum wurde die Zustimmung der neu zu bestellenden Kuratoriumsvorsitzenden vor ihrer Bestellung nicht eingeholt?

 

7.    Sind aus Ihrer Sicht Abberufungen und Bestellungen von Funktionen gemäß § 7 Abs. 2 Bundesmuseen-Gesetz 2002 per mail wirksam?

Wenn ja, wie begründen Sie dies?

Wenn nein, warum nicht?