6680/J XXVII. GP
Eingelangt am 19.05.2021
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Anfrage
des Abgeordneten Wolfgang Zanger, Dr. Dagmar Belakowitsch
und weiterer Abgeordneten
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Entlassung einer Grazer Notärztin aufgrund ihrer Meinung zur CoV-Impfung
Über folgenden Vorfall im Zusammenhang einer Grazer Notärztin und ihrer Meinung über die CoV-Impfung, welche sie in einer Impfstraße kundtat, berichteten verschiedene Medien:
„Eine Grazer Notärztin wurde aufgrund ihrer Meinung zu der Coronavirus-Schutzimpfung fristlos entlassen. Laut ihr handelt es sich bei der Impfung nämlich um ein "Experiment". Am 22. April kam es zu jenem Vorfall, welcher sie nun den Job kostete. In der Behinderteneinrichtung Mosaik in der Grazer Wienerstraße wurde die Betroffene wegen einer Impfreaktionen in zwei Fällen zu einem Einsatz in die betriebliche Impfstraße gerufen.
Vor Ort habe sie ihrem Ärger über die Impfung Zeugenaussagen zufolge lautstark Luft gemacht. Unter anderem soll die Medizinerin dabei gefordert haben "den Dreck nicht weiter [zu] verimpfen". Außerdem habe sie gesagt, man solle "aufhören, die Menschen damit umzubringen".
Laut einem Bericht der "Krone" sei das Dienstverhältnis der Ärztin "nach Bekanntwerden dieses Vorfalls mit sofortiger Wirkung durch Entlassung beendet". Dabei beruft sich die "Krone" auf die AUVA, den Betreiber des Unfallkrankenhauses Graz. Weiters habe die AUVA geschildert, dass die Notärztin bereits in der Vergangenheit einige Male "negativ aufgefallen" sei.
Nun wurde die Frau fristlos durch den Generaldirektor des Spitalsbetreibers entlassen. Zudem läuft derzeit bei der Ärztekammer Steiermark ein Disziplinarverfahren gegen die Ärztin.“[1]
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
ANFRAGE
1. Ist Ihnen der Fall der Grazer Notärztin bekannt?
2. Wie beurteilen Sie als Gesundheitsminister das Vorgehen der AUVA als Dienstgeber aus arbeitsrechtlicher Sicht im Hinblick auf die fristlose Kündigung?
3. Ist das Vorgehen der AUVA als Dienstgeber, die Notärztin fristlos zu entlassen in Ihren Augen überzogen?
4. War der Betriebsrat bei der Entlassung involviert?
5. Wie lange hat das Dienstverhältnis der nun fristlos Gekündigten zuvor gedauert?
6. Hat sich die Notärztin Ihrer Information zufolge weitere dienstrechtlichen „Fauxpas“ erlaubt bzw. Dienstpflichtverletzungen begangen?
7. Wenn ja, was hat sich die Notärztin außer der kritischen Bemerkungen zur CoV-Impfung noch zu Schulden kommen lassen?
8. Welche sozialrechtlichen Ansprüche kann die fristlos entlassene Person geltend machen?
9. Darf die Personen künftig weiterhin im Gesundheitsbereich tätig sein?
10. Wie viele andere Verfahren sind wegen Kündigungen und Entlassungen aufgrund der Dienstpflichten im Zuge von CoV-Impfung beim Arbeits- und Sozialgericht anhängig?
11. Wie viele Verfahren betreffen Mitarbeiter der Sozialversicherungsträger und wie viele Verfahren betreffen Mitarbeiter von öffentlichen und privaten Krankenanstalten?
[1] https://www.msn.com/de-at/nachrichten/inland/dreck-nicht-verimpfen-%C3%A4rztin-fristlos-entlassen/ar-BB1gv9TN