6682/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.05.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Mag- Gerhard Kaniak

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend AMS Termin nur mit Impfung, Testung oder Genesung?

 

Das AMS Wien gab in einem Pressedienst vom 17. Mai 2021 bekannt:

Ab Mittwoch: AMS Wien erbittet Bestätigung über aktuellen CoV-Test, Impfung oder Genesung beim Eintritt

KundInnen des AMS Wien werden bei Terminen und Vorsprachen zum Nachweis einer Covid-Impfung, einer durchgemachten Erkrankung oder eines aktuellen CoV-Tests aufgefordert

Wien (OTS) - In allen Geschäftsstellen des AMS Wien wird ab kommendem Mittwoch der Nachweis über die geringe epidemiologische Gefahr kontrolliert. „Der persönliche Kontakt ist uns wichtig, zugleich aber hat die Gesundheit unserer Kund_innen und Mitarbeiter_innen oberste Priorität“, sagt AMS-Wien-Chefin Petra Draxl. „Wir wollen gemeinsam vorsorgen, um gesund zu bleiben!“

Das AMS Wien ersucht daher alle Kundinnen und Kunden ab 19. Mai 2021 um einen der folgenden Nachweise:
- Antigentest durch geschultes Personal (max. 48 Stunden alt)
- PCR-Test (max. 72 Stunden alt)
- Impfnachweis (Stichtag: erste Impfung + 21 Tage gilt für 3 Monate, zweite Impfung für 6 Monate)
- Nachweis der durchgemachten Erkrankung durch Absonderungsbescheid (max. 6 Monate alt)
- Antikörpernachweis (max. 3 Monate alt)

Kundinnen und Kunden ohne einen solchen Nachweis werden trotzdem eingelassen, aber aufgefordert, beim nächsten AMS-Besuch eine dieser Bestätigungen beizubringen.

Ab Mittwoch: AMS Wien erbittet Bestätigung über aktuellen CoV-Test, Impfung oder Genesung beim Eintritt | AMS Arbeitsmarktservice Wien, 17.05.2021 (ots.at)

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit folgende

 

ANFRAGE

 

1)    Auf welcher gesetzlichen Grundlage wurde diese Anordnung betreffend AMS Termin nur mit Impfung, Testung oder Genesung getroffen?

2)    Gab es diesbezüglich eine Weisung des AMS-Vorstands an das AMS Wien?

3)    Welche Konsequenzen bei AMS-Leistungen hat dies für Kunden des AMS?

4)    Was passiert, wenn die Kunden des AMS auch nach Aufforderung beim nächsten Termin keinen Nachweis erbringen können?

5)    Hat das AMS sogenannten „Schnelltests“ für den Kundenverkehr im AMS vor Ort vorgesehen?

6)    Wird diese Vorgangsweise in allen AMS so umgesetzt?