6685/J XXVII. GP
Eingelangt am 19.05.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Peter Schmiedlechner
und weitere Abgeordnete
an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Die EU plant im Rahmen eines "Aktionsplans zur Verbesserung der Gesundheit der europäischen Bürger" die teilweise oder vollständige Dealkoholisierung von Weinen durch die Zugabe von Wasser. Damit wären jedoch nicht nur der Alkoholgehalt, sondern auch der Geschmack, das Aussehen und damit die Qualität des Getränks verändert. Wein – wie wir ihn heute kennen – hat sich über Jahrtausende entwickelt und ist als Kulturgut und in Europa tief verwurzelt.
Welche Eigenschaften ein Wein besitzen muss, ist gesetzlich festgelegt. Die Grundlage für das österreichische Weingesetz ist die EU-Weinmarktverordnung. Diese will die EU modifizieren und damit auch die Herstellung von Weinen in ganz Europa verändern.
Italien, das Land mit den meisten Weinanbaugebiete in Europa, hat bereits angekündigt sich gegen die Pläne der EU zu wehren:
„Die Einführung der partiellen und totalen Dealkoholisierung als neue önologische Praktik stelle einen "sehr gefährlichen Präzedenzfall" dar, der die Identität des italienischen und europäischen Weins gefährde. "Die in Europa geltende gesetzliche Definition von Wein sieht das Verbot der Zugabe von Wasser vor", warnte Verbandspräsident Ettore Prandini.“[1]
Die Winzer kritisieren auch die bereits vorher durchgeführten Änderungen in der EU: So wurde die Zugabe von Zucker in den nordeuropäischen Ländern legalisiert und auch ein Wein 'ohne Trauben' (d.h. durch die Gärung von anderen Früchten) ist neuerdings erlaubt. Jetzt soll eine weitere weitreichende Änderung beim Wein folgen. Diese würde viele EU-Länder treffen, hier eine Übersicht der Weinanbaugebiete in der EU:
|
Land |
Anzahl der Anbaugebiete |
|
Italien |
746 |
|
Frankreich |
643 |
|
Spanien |
163 |
|
Griechenland |
158 |
|
Portugal |
72 |
|
Ungarn |
69 |
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Deutschland |
59 |
|
Österreich |
43 |
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Rumänien |
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Kroatien |
19 |
|
Bulgarien |
14 |
|
Slowenien |
13 |
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Zypern |
9 |
|
Slowakei |
7 |
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Belgien |
7 |
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Tschechien |
5 |
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Luxemburg |
4 |
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Niederlande |
3 |
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Dänemark |
2 |
Insebsondere darf nicht am Verbraucher vorbei entschieden werden. Die Wahlfreiheit aber auch die Verantwortung für die eigene Gesundheit muss bei den Bürgern selbst liegen. Nicht vergessen werden darf, dass das Inverkehrbringen vom entalkoholisierten Wein (Alkoholgehalt 0,5 % vol. oder weniger) sowie alkoholarmen Wein (Alkoholgehalt zwischen 0,5 % und 5 %vol.) bereits im Weingesetz gesetzlich geregelt und somit bereits jetzt erlaubt ist. Diese Weine sind erhältlich und jede Konsumentin und jeder Konsument kann sich frei entscheiden, welchen Wein er kaufen will. Diese Freiheit muss den EU-Bürgern weiterhin erhalten bleiben.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus folgende
1. Wie beurteilt das Bundesministerium die Pläne der EU den Wein zu „verwässern“?
2. Wie hat sich Österreich in der Frage von alkoholfreiem Wein positioniert?
a. Gibt es bereits eine offizielle Stellungnahme seitens Österreich?
3. Wie hat sich Österreich bei der Veränderung bezüglich des Zuckerzusatzes in den nordeuropäischen Ländern positioniert?
4. Wie hat sich Österreich bei der Entscheidung zum Wein aus anderen Früchten (nicht Trauben) positioniert?
5. Soll Wein nicht auch zukünftig als Kulturgut geschätzt und damit geschützt werden?
6. Wurde untersucht, ob die Konsumenten einen nichtalkoholischen Wein bzw. einen Wein mit weniger Alkohol wollen?
a. Wie ist die derzeitige Nachfrage nach dem entalkoholisierten Wein?
b. Wie ist die derzeitige Nachfrage nach dem alkoholarmen Wein?
7. Wäre nicht sinnvoller die Entscheidung über den Weinkonsum den Endverbrauchern zu überlassen?
8. Wird ein niedrigerer Alkoholgehalt die Gesundheitsprobleme in Europa lösen?
9. Sollte es einen EU-Beschluss für alkoholfreien Wein geben: Dürfen dann weiterhin die Wein-Importe aus den Drittstaaten mit dem klassischen Wein (mit Alkohol) stattfinden?
a. Falls ja, wie soll dann die heimische Produktion geschützt werden?
b. Falls ja, kommt es dann zur Verdrängung der europäischen Weine am Markt?
10. Sollte es einen EU-Beschluss für alkoholfreien Wein geben: Wird es keine Möglichkeit mehr geben, in der EU einen Wein mit Alkohol zu kaufen?
11. Sollte es einen EU-Beschluss für alkoholfreien Wein geben: Wie beurteilt das Bundesministerium die Möglichkeit, dass sich ein Schwarzmarkt mit Wein mit Alkohol entwickelt?
12. Sollte es einen EU-Beschluss für alkoholfreien Wein geben: Gibt es Prognosen, wie sich die europäische Weinproduktion nach so einem Eingriff entwickelt?
a. Gibt es Prognosen, wie sich der heimische Weinmarkt nach so einem Eingriff entwickelt?
b. Wird es zu Verwirrungen am Markt bzw. bei den Konsumenten kommen?
[1] https://www.nachrichten.at/wirtschaft/eu-wein-soll-kuenftig-mit-wasser-verduennt-werden;art15,3396013