669/J XXVII. GP

Eingelangt am 30.01.2020
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Anfrage

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Sachverhaltsdarstellung vom 6. April 2016 betreffend Zinsswapgeschäfte der Stadt St. Pölten mit der Raiffeisen Landesbank NÖ Wien AG

 

Noch unter einem Ihrer Vorgänger wurde bekannt, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft am 14. Juni 2016 Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue nach § 153 Abs. 1 und 3 zweiter Fall StGB Untersuchungen gegen den Bürgermeister der Landeshauptstadt St. Pölten, Mag. Matthias Stadler, und eine zweite Person eingeleitet hat. Es wurde weiters berichtet, dass im Zuge dieser Untersuchungen physische und elektronische Daten sichergestellt, Gerichtsakten beigeschafft und die Beschuldigten einvernommen wurden. Seit der Beantwortung einer entsprechenden Anfrage (896/J) durch den damaligen Bundesminister Josef Moser sind nun wiederum fast zwei Jahre vergangen, ohne dass weitere Ermittlungsschritte in der Öffentlichkeit bekannt gegeben wurden.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Haben Sie sich als Ministerin bereits über die gegenständlichen Untersuchungen in diesem Verfahren informiert?

2.    Welche weiteren Ermittlungsschritte wurden seit der Anfragebeantwortung durch BM a.D. Moser am 17.7.2018 gesetzt?

3.    Welcher Natur waren die physischen und elektronischen Daten, die bei der Durchsuchung sichergestellt wurden?

 

4.    Wie oft wurden die Beschuldigten einvernommen?

5.    Wurden abseits der Beschuldigten ebenfalls Einvernahmen vorgenommen und wenn ja, welche Personen waren das und welches Ziel verfolgte man damit?

 

6.    Werden nach wie vor die beiden gleichen Personen als Beschuldigte geführt oder hat sich dieser Personenkreis verändert?

7.    Werden nach wie vor die gleichen Tatbestände untersucht oder hat sich die Grundlage des Ermittlungsverfahrens geändert?

8.    Wie ist der derzeitige Stand des Ermittlungsverfahrens zu den einzelnen Straftatbeständen und Beschuldigten?

9.    Wann ist mit einem Ende des Ermittlungsverfahrens zu rechnen?

10. Ist aufgrund des derzeitigen Standes der Ermittlungen eine Anklageerhebung zu erwarten?

11. Wurde Ihnen respektive dem Weisungsrat ein Vorhabenbericht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft übermittelt?

12. Wenn ja, wann wurde dieser übermittelt?

a.    Wann hat sich der Weisungsrat mit diesem Vorhabenbericht beschäftigt?

b.    Wurden vom Weisungsrat weitere Untersuchungen gegenüber den damaligen Ministern angeregt?

13. Falls nein, Ist Ihnen bekannt wann und ob ein entsprechender Vorhabenbericht übermittelt wird?