6691/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.05.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Sabine Schatz, GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend eine Versammlung in Mauthausen am 14. Mai 2021
Am 14. Mai 2021, zwei Tage vor der internationalen Befreiungsfeier in der Gedenkstätte des ehemaligen KZ Mauthausen, fand eine rechtsextreme Kundgebung in Mauthausen (Bezirk Perg) statt. Organisiert wurde die Veranstaltung vom Busunternehmer Alexander E., der die „Querdenker“-Bewegung maßgeblich unterstützt. Als Sprecher angekündigt waren u.a. Ralph T. Niemeyer und Thomas Schaurecker. Berichtet wurde, dass 20-30 Verschwörungsideolog*innen an der Kundgebung teilnahmen.[1] In den sozialen Medien ebenfalls bekannt wurde, dass der Organisator neben einer Israel-Flagge eine Hitler-Rede abspielte. Nach der Auflösung der Kundgebung soll es zu einer weiteren Kundgebung gekommen sein.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende Anfrage:
1. Wann wurde die Demonstration/Kundgebung angemeldet?
2. Fand eine Vorbesprechung zwischen dem Veranstalter und der Polizei statt?
a. Wenn ja, nahm das LVT an dieser Besprechung teil?
b. Wenn nein, warum nicht?
3. War die Verwendung von Lautsprechern für diese Demonstration angemeldet?
a. Wenn nein, warum wurden diese dennoch geduldet?
4. Wie viele Personen wurden seitens des Veranstalters angemeldet?
5. Welcher Ablauf für die Demonstration war im Vorfeld durch den Anmelder bekanntgegeben?
6. Gab es seitens des Ministeriums oder den, ihm nachgelagerten Stellen, Kontakt zum Mauthausen Komitee Österreich in dieser Sache?
7. Gab es seitens des Ministeriums oder den, ihm nachgelagerten Stellen, Kontakt zur Gedenkstätte Mauthausen?
8. Wie viele Personen nahmen an der genannten Kundgebung/Demonstration teil?
9. Wie viele PolizeibeamtInnen waren im Kontext der Demonstration/Kundgebung an diesem Tag im Einsatz?
10. Kam es zum Einsatz einer Polizeifotografin/eines Polizeifotografen?
a. Wenn ja, wann genau?
b. Wenn nein, warum nicht?
11. Ist es korrekt, dass eine Hitler-Rede abgespielt wurden?
12. Wann kam es zur ersten Wahrnehmung der abgespielten Hitler-Rede durch die diensthabenden BeamtInnen?
a. Wurde im Zuge der ersten dieser Wahrnehmungen seitens der diensthabenden BeamtInnen in irgendeiner Weise darauf reagiert?
i. Wenn ja, wie?
b. Haben die diensthabenden BeamtInnen nach der Wahrnehmung der abgespielten Hitler-Rede zu den Veranstaltern aufgenommen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchem Zweck?
13. Welche Amtshandlungen wurden im Zuge der Demonstration von den PolizeibeamtInnen gesetzt und wann? (Bitte um vollständige Auflistung)
14. Kam es im Kontext der Demonstration zu Verstößen gegen österreichische Rechtsnormen? (Bitte um Auflistung nach §)
a. Wenn ja, wann kam es zu diesen Verstößen? (Bitte um genaue Angabe des Zeitpunktes)
b. Wenn ja, welche Schritte haben die diensthabenden BeamtInnen gesetzt?
c. Wenn ja, warum konnte die Demonstration unbehelligt weitergeführt werden?
d. Gegen wie viele Personen wurden Anzeigen ausgestellt?
15. Wann wurde die Demonstration/Kundgebung aufgelöst und warum?
a. Wie viele TeilnehmerInnen waren zu diesem Zeitpunkt noch vor Ort?
16. Kam es nach der behördlichen Auslösung zu weiteren Spontankundgebungen aus dem gleichen TeilnehmerInnenumfeld?
a. Wenn ja, wie viele Teilnehmende zählten die BeamtInnen bei den/der Spontankundgebung(en)?
17. Ist der Anmelder dem LVT /BVT bereits bekannt?
18. Liegt dem LVT/BVT eine Gefahreneinschätzung des Anmelders der Demonstration vor?
19. Welchem ideologischen Spektrum wird der Anmelder bzw. die gesamte Kundgebung zugerechnet?
20. Gab es seitens im Vorfeld der Demonstration Konsultationen des LVT/BVT hinsichtlich der Demonstration?
a. Wenn nein, warum nicht?
21. War das LVT/BVT während der Demonstration vor Ort?
b. Wenn ja, mit wie vielen Personen?
22. Wann wurde dem LVT/BVT bekannt, dass während der Demonstration Hitler-Reden abgespielt wurden? (Bitte um genaue Angabe des Zeitpunktes)
23. Durch wen wurde dem LVT/BVT bekannt, dass Hitler-Reden abgespielt wurden?
24. Welche Schritte wurden im LVT/BVT gesetzt, nachdem bekannt wurde, dass Hitler-Reden abgespielt wurden?
25. Ändert der Vorfall in Mauthausen vom 14. Mai 2021 die Einschätzung des LVT/BVT hinsichtlich der Szeneeinschätzung der sog. „Corona-Leugner*innen“?
26. Ist es korrekt, dass der Anmelder bereits am Tag der Versammlung auf Grund des Verdachts der Wiederbetätigung einvernommen wurde?
a. Wenn ja, wann wurde dieser Sachverhalt der Staatsanwaltschaft weitergeleitet und mit welchem Inhalt?
27. Wann wurde Ihnen der Vorfall bekannt?
28. Welche Konsequenzen setzen Sie im Zuge des Vorfalls?
29. Wird es eine Evaluierung des Einsatzes geben?