6693/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.05.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Felix Eypeltauer, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend Wohnbauinvestitionsbank

 

Die Wohnbauinvestitionsbank (WBIB) wurde schon 2015 erstmals angekündigt. 2018 scheiterte jedoch die Umsetzung, da das Finanzministerium keine Haftungen übernehmen wollte.  Im Sommer 2020 wurde die Schaffung der Wohnbauinvestitionsbank wieder angekündigt. Sie sei ein nützliches Instrument zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise.

Zwar gebe es derzeit tatsächlich noch kein Finanzierungsproblem im Wohnbau - ganz im Gegenteil. Durch die günstigen Kredite, die Investitionsprämie, die Gemeindemilliarde und die allgemeine sog. "Flucht ins Betongold" boomt die Baubranche derzeit, was zu einem starken Anstieg der Baukosten führte. "Doch ab 2023 wird Basel IV schlagend, mit neuerlich höheren Eigenkapitalerfordernissen für die Banken – und dann werden Immobilienkredite wieder teurer" (Der Standard). 

Laut dem Wohnbauforscher Wolfgang Amann könnten durch die WBIB bis zu 40.000 Wohnungen geschaffen werden.

Der Standard berichtete im Dezember 2020:  "Dieses Hinhalten wollen nun aber auch die Bundesländer nicht mehr hinnehmen. Die Wohnbaulandesräte der Länder trafen kürzlich virtuell zu einer Tagung zusammen, dort ging es insbesondere auch um die WBIB. Und dort wurde auch ausdrücklich festgehalten, dass eine Neugründung einer Wohnbauinvestitionsbank "seitens der Bundesländer begrüßt" werden würde. "Details dazu liegen uns allerdings noch nicht vor", bedauert Vorarlbergs Wohnbaulandesrat Marco Tittler (ÖVP) gegenüber dem STANDARD. Die Konferenz habe deshalb nun "die Frau Bundesministerin um ehest mögliche und substanzielle Informationen sowie möglichst frühzeitige und umfassende Einbindung der Länder ersucht". Nachsatz: Es wäre "wichtig, hier von der Ankündigung in die Umsetzung zu kommen"."

Am 12.05.21 war die Wohnbauinvestitionsbank Thema im Bautenausschuss. Laut der Ministerin Schramböck sei (OTS) "die angesprochene Wohnbauinvestitionsbank dazu vorgesehen, die Bundesländer bei der Abholung von EU-Mitteln für Wohnbau durch Schaffung einer zentralen Stelle für die Abwicklung zu unterstützen. Ihr Ressort sei in dieser Frage im intensiven Austausch mit den Bundesländern". 

Nach Rücksprache mit der Wohnbauabteilung und dem zuständiges Regierungsmitglied des Landes Salzburg zeigten sich diese überrascht von der Aussage der Ministerin: Einen Austausch - geschweige denn einen intensiven Austausch - im Bezug auf die WBIB gibt es zumindest mit dem Land Salzburg nicht.

Quellen: 

https://www.derstandard.at/story/2000122730949/wohnbauinvestitionsbank-laender-machen-druck

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210512_OTS0240/bautenausschuss-macht-weg-frei-fuer-heizkostenabrechnungsgesetz

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Mit welchen Bundesländern befindet sich das BMDW im intensiven Austausch bezüglich der WBIB?

a.    Mit welchen Vertretern der einzelnen Bundesländer wurde dieser intensive Austausch geführt?

b.    Weshalb befindet sich das BMDW nicht mit dem Land Salzburg im Austausch betreffend die WBIB?

2.    Welche Form des Austausches wurde bisher gewählt?

a.    Zu welchen Ergebnissen führte der Austausch?

b.    In welchem Stadium befinden sich die Verhandlungen mit den Bundesländern betreffend die WBIB?

c.    Welchen Zeitplan verfolgt das BMDW für die erfolgreiche Schaffung der WBIB?

3.    Wann ist mit der erfolgreichen Einführung der WBIB zu rechnen?

4.    Teilt das Ministerium die Einschätzungen, dass ab 2023 die WBIB aufgrund der höheren Eigenkapitalerfordernissen ein notwendiges Instrument sein wird, um den Wohnbau zu fördern?

a.    Bitte um Begründung