6695/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.05.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Datenübermittlung an Abgabebehörden

 

Seit 2020 besteht unter anderem für Online-Vermietungsplattformen die Pflicht, Umsatzdaten von Vermieter_innen an die österreichische Finanzverwaltung zu liefern. Mit 31. Jänner 2021 sollten die Daten von Plattformen für das Jahr 2020 eingegangen [1] sein.

Ebenfalls 2020 wurde für die Abgabenbehörden der Länder und Gemeinden die Möglichkeit geschaffen, sich an die Bundesabgabenbehörden zur Übermittlung dieser Daten (Aufzeichnungen) zu wenden, um rechtskonformes Abführen und Erheben von Nächtigungs- und Aufenthaltsabgaben der touristischen Vermieter zu überprüfen [2].

Seit 4. Februar 2021 haben die Abgabenbehörden der Länder und Gemeinden nun durch die Verordnung betreffend die Durchführung der Übermittlung von Aufzeichnungen gemäß §18 Abs. 11 und 12 Umsatzsteuergesetz 1994 an die Abgabenbehörden der Länder und Gemeinden [3] die Möglichkeit, Anfragen für Daten, die das Kalenderjahr 2020 betreffen, einzubringen.

Es gibt allerdings keine weiteren Informationen dazu, wie gut der Austausch zwischen Bundesabgabenbehörden und jenen der Länder und Gemeinden tatsächlich funktioniert.

 

[1] https://www.kleinezeitung.at/wirtschaft/5915245/Fuer-2020_Airbnb-meldet-erstmals-Daten-von-Vermietern-an-die

[2] Bundesabgabenordung § 48b. (2a): 
   https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10003940

[3] https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_490/BGBLA_2020_II_490.pdfsig

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie viele Anfragen bzgl. Datenübermittlung an Abgabebehörden der Länder und Gemeinden hinsichtlich des Vollzugs von Nächtigungs- und Aufenthaltsabgaben haben die Bundesabgabenbehörden erhalten?

a.    Bitte um Aufschlüsselung der Anfragen nach Bundesländern.

b.    Wurden alle Anfragen ordnungsgemäß eingebracht und konnten daher positiv erledigt werden?

c.    Gab es Abgabebehörden der Länder und Gemeinden, die schon mehrere Anfragen gestellt haben? Welche?

2.    Welche technischen Mittel wurden bei der Datenübermittlung der Bundesabgabenbehörden an Abgabebehörden der Länder und Gemeinden hinsichtlich des Vollzugs an Nächtigungs- und Aufenthaltsabgaben genutzt?

a.    Wurde die Datenübermittlung über sichere Verbindungen vorgenommen?

b.    Waren die Übermittlungen der Aufzeichnungen DSGVO-konform?

3.    Welche Daten werden als für den Vollzugs von Nächtigungs- und Aufenthaltsabgaben relevant eingestuft und an die Abgabebehörden der Länder und Gemeinden übermittelt?

4.    Wie viele Plattformen haben bisher Umsatzdaten von Vermieter_innen für das Kalenderjahr 2020 übermittelt?

a.    Bitte um Nennung der Plattformen.

b.    Wie viele in Österreich tätige Plattformen sind den Anforderungen bisher nicht nachgekommen?

c.    Mussten Steuern nachgezahlt werden? In welcher Höhe?

d.    Wurden hier bereits Strafen verhängt? In welcher Höhe?

5.    Mit welchen nach diesen Bestimmungen relevanten Online-Vermietungsplattformen hatte das Bundesministerium für Finanzen in den letzten zwei Jahren Kontakt?

a.    Wann und in welcher Form fanden die Treffen statt?

b.    Wer nahm an diesen Treffen teil?

c.    Zu welchem Ergebnis kam man bei diesen Treffen?

6.    Wie ist es angesichts der bestehenden Gesetzeslage für Datenübermittlung um die Pläne der Bundesregierung bzgl. einer bundesweiten Registrierungspflicht für alle touristischen Vermieter_innen (Regierungsprogramm S. 168) bestellt?

a.    Werden die Pläne noch weiterverfolgt?

b.    Für wann ist die Umsetzung der Registrierungspflicht geplant?