6697/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.05.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Julia Herr, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend Ewige Pilotprojekte oder kommt das österreichweite Plastikpfand noch?
Im Zuge der Vorstellung der Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes kündigten Sie am 28. April 2021 auch Pilotprojekte für Einwegpfand an, die noch im laufenden Jahr starten sollen. Einwegpfand ist laut Studien die beste und kostengünstigste Möglichkeit, um Plastikmüll auf der Straße zu reduzieren, Recycling zu steigern und die Vorgaben seitens der EU 2029 die Quote von 90 Prozent getrennter Sammlung für Getränkeflaschen zu erreichen. Sie selbst haben noch im September 2020 im Zuge Ihres 3-Pukte-Planes gegen Plastikmüll neben Mehrwegquote und Herstellerabgabe auf Plastikpfand auch ein solches Pfandsystem angekündigt.
Innerhalb Europas haben bereits viele Länder erfolgreiche Pfandsysteme eingeführt. Systeme, von denen Österreich lernen kann. Obwohl also in vielen Teilen Europas schon Pfandsysteme umgesetzt sind, sollen nun Pilotprojekte ein solches auch in Österreich testen. Wie genau ist bis dato unklar. Statt Klarheit für KonsumentInnen, Handel, Getränkeabfüller, etc. zu schaffen, herrscht weiter Unsicherheit und auf Seiten der wirtschaftlichen AkteurInnen werden wichtige Investitionsentscheidungen weiter aufgeschoben, oder auf Grund fehlender Planungssicherheit gar die falschen Entscheidungen getroffen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Was spricht aus Ihrer Sicht gegen die sofortige Einführung eines österreichweiten Einwegpfands?
2. Werden die verschiedenen Pilotprojekte verschiedene Pfandsysteme umfassen?
3. Welche Pfandsysteme sollen ausprobiert werden?
4. Wie viele Pilotprojekte soll es geben?
5. Welche Größe soll ein einzelnes Pilotprojekt haben?
a. Hinsichtlich beteiligten Standorten von Handelsketten
b. Hinsichtlich Menge an zu erwartenden Plastikflaschen
c. Hinsichtlich Größe der abgedeckten Region
d. Hinsichtlich zu erwartender KundInnenanzahl
6. Wie sollen in kleinteiligen Pilotprojekten Systemfragen wie etwa übergeordnete Infrastrukturinvestitionen oder Entgeltstrukturen, etc. bearbeitet werden?
7. Wie werden die Pilotprojekte ausgewählt?
a. Können sich Handelsketten oder einzelne Standorte für Pilotprojekte melden?
b. Geht Ihr Ministerium aktiv auf Handelsketten oder deren Standorte zu?
c. Können sich Getränkehersteller und Getränkeabfüller für Pilotprojekte melden?
d. Geht Ihr Ministerium aktiv auf Getränkehersteller und Getränkeabfüller zu?
e. Welche Kriterien liegen der Auswahl zugrunde?
f. Wer ist für die Entwicklung dieser Pilotprojekte zuständig?
g. Wer trifft die Entscheidung?
8. Wie soll die Zusammenarbeit mit den Handelsketten, die an den Pilotprojekten teilnehmen, erfolgen?
9. Wie soll die Zusammenarbeit mit Getränkeherstellern und Getränkeabfüllern, die an den Pilotprojekten Teilnehmen, erfolgen?
10. Wie soll bei betroffenen Kundinnen und Kunden ausreichend Aufmerksamkeit für die Pilotprojekte erreicht werden?
11. Wie soll sichergestellt werden, dass sich Kundinnen und Kunden trotz verschiedener Pfandsysteme in verschiedenen Pilotprojekten unkompliziert zurecht finden?
12. Wie soll sichergestellt werden, dass die Pilotprojekte trotz ihrer beschränkten Größe sowohl finanziell als auch hinsichtlich notwendiger Infrastruktur für alle Beteiligten machbar und tragbar sind?
13. Wurden bereits Pilotprojekte ausgewählt?
a. Wenn ja, wo und mit welchen Unternehmen bzw. Standorten von Handelsketten? (Mit Bitte um Auflistung)
b. Wenn ja, welche Pfandsysteme werden im Zuge der Pilotprojekte ausprobiert? (Mit Bitte um Auflistung)
14. Bis wann sollen alle Pilotprojekte ausgewählt sein?
15. Wann soll das erste Pilotprojekt starten?
16. Wann sollen alle Pilotprojekte gestartet sein?
17. Wie lange sollen die Pilotprojekte laufen?
18. Werden die Pilotprojekte vom Staat finanziell unterstützt?
a. Wenn ja, in welchem Umfang pro Pilotprojekt?
b. Wenn ja, in welchem Umfang für alle Pilotprojekte zusammen?
c. Wenn ja, welchen Anteil der Kosten werden maximal vom Staat übernommen?
d. Wenn ja, wer trägt den restlichen Anteil der Kosten?
e. Wenn nein, wer trägt die Kosten?
19. Werden die Pilotprojekte wissenschaftlich begleitet?
a. Wenn ja, wie?
b. Wenn ja, durch wen?
c. Wenn nein, warum nicht?
20. Werden Meinungen und Erfahrungen von KundInnen mit den Pilotprojekten erhoben?
a. Wenn ja, wie?
b. Wenn ja, durch wen?
c. Wenn nein, warum nicht?
21. Wie werden die Pilotprojekte evaluiert?
a. Und durch wen?
b. Bis wann soll die Evaluierung abgeschlossen sein?
22. Auf Basis welcher Kriterien werden die Pilotprojekte bewertet?
a. Und durch wen?
23. Werden die Ergebnisse der Evaluation und Bewertung veröffentlicht?
24. Nach Abschluss der Pilotprojekte: Welche Schritte folgen?
25. Wenn mindestens eines der Pilotprojekte erfolgreich ist: Bedeutet dies automatisch die Einführung eines Pfandsystems in ganz Österreich?
a. Wenn ja, wann soll das Pfandsystem für Österreich kommen?
26. Kann es sein, dass trotz mind. eines erfolgreichen Pilotprojektes trotzdem kein österreichweites Pfandsystem folgt?
a. Wenn ja, was bringen dann die Pilotprojekte?
b. Wenn ja, wie wird trotzdem ein sorgsamer Umgang mit Steuergeld sichergestellt?
27. Wenn mehrere Pilotprojekte mit verschiedenen Pfandsystemen erfolgreich sind: Wie erfolgt die Auswahl für das Pfandsystem, welches auf ganz Österreich ausgerollt wird?
a. Und durch wen?
28. Neben den Pilotprojekten für Einwegpfand sieht die Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz auch Mehrwegquoten vor, die ab 2024 gelten. Die Mehrwegquoten sind relativ gering, sie kommen auch später und niedriger als in Ihrem 3-Punkte-Plan gegen Plastikmüll vorgesehen. Ihr 3-Punkte-Plan sieht auch eine Schrittweise Anhebung der Mehrwegquote vor. Sollen die Mehrwegquoten nach 2024 schrittweise angehoben werden?
a. Soll die Entscheidung darüber noch in der laufenden Legislaturperiode getroffen werden?
b. Wenn nein, wie sollen Handelsketten, Getränkehersteller und -abfüller Planungssicherheit über die Zeit nach 2024 haben?
c. Wieso soll die Quote erst im Jahr 2024 starten?
29. In Ihrem 3-Punkte-Plan gegen Plastikmüll haben Sie auch eine Herstellerabgabe für Plastikproduzenten und -importeure angekündigt. Zuletzt ist es um diese wieder sehr ruhig geworden, obwohl bereits seit Anfang 2021 die EU-Plastiksteuer gilt und aktuell noch von allen SteuerzahlerInnen bezahlt werden muss. Was ist der aktuelle Status bei der Einführung einer Herstellerabgabe für Plastikproduzenten und -importeure?
a. Und wann soll diese Herstellerabgabe eingeführt werden?