6699/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.05.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher,
Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend „Unnötige Studien für das Heizkostenabrechnungsgesetz - HeizKG“
Die EU-Energieeffizienz-Richtlinie wurde am 19. Mai 2021 in österreichisches Recht übernomen. Das hätte bereits 2020 erfolgen sollen. Der Qualität des Gesetzes hat die zusätzliche Vorbereitungszeit nichts gebracht. Anstatt beispielsweise die Macht der Heizablese-Konzerne zu brechen wird mit fragwürdigen Argumenten die These einer nennenswerten Verbesserung beim Klimaschutz gestützt.
Als Beispiel sei die weitere Stärkung der verbrauchsabhängigen Abrechnung genannt. Hier wird behauptet, dass aufgrund der individuellen Verbrauchsermittlung sind Energieeinsparungen im Ausmaß von 20% zu erwarten, durch die unterjährige Verbrauchsinformation können darüber hinaus Energieeinsparungen in der Höhe von 5% lukriert werden. Das deckt sich nicht mit der Einschätzung einiger Sachverständiger, die darauf hinweisen, dass im mehrgeschossigen Wohnbau die erhöhte Heizabstinenz einzelner zu einem höheren und infolge ineffizienteren Heizbedarf anderer Hausparteien führt. Der Hausverstand wiederrum attestiert, dass die Instanz für das Heizverhalten bei den allermeisten Menschen subjektives Wohlempfinden und Sparsamkeit ist, wobei die Sparsamkeit der Menschen nicht direkt mit der Zugänglichkeit von Verbrauchswerten in Echtzeit korreliert.
Da die EU-Energieeffizienz-Richtlinie durch Österreich zwingend zu übernehmen war, stellt sich auch die Frage nach der Sinnhaftigkeit von Studien im Vorfeld der Umsetzung. Diese drücken im wesentlichen das aus, was auch das neue HeizKG verkörpert: Mangelndes Interesse daran, an den Wohnenden und den Steuerzahlenden in Österreich eine finanzielle Entlastung angedeihen zu lassen.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1) Welche Studien haben Sie im Vorfeld des HeizKG in diesem Kontext in Auftrag gegeben?
2) Was haben diese gekostet?
3) Wo können diese eingesehen werden?
4) Welche Abweichung beziehungsweise Konkretisierung sollte aufgrund allfälliger Studien im Vorfeld der HeizKG-Novelle, im Bezug auf die ohnehin recht eindeutigen Vorgaben der EU-Energieeffizienz-Richtlinie erhellt werden?
5) Werden sie die 25%-Energieeinsparung durch die Maßnahmen des HeizKG in irgendwelchen Unterlagen, Berechnungen oder Schriftwerken ihres Hauses als seriöse Grundlage heranziehen oder gar in allfälligen Erfolgsbilanzen von Klimaschutzmaßnahmen berücksichtigen?
6) In welcher Weise haben Sie persönlich veranlasst, sichergestellt oder wahrgenommen, dass der Jurist, der den Gesetzestext formuliert hat, die Ergebnisse der Studie sieht und inwieweit sehen sie eine konkrete Auswirkung der Studie(n) auf die legistische Ausformung des neuen HeizKG?
7) Welche Studien, Sitzungen, ExpertInnenberatungen oder sonstige Maßnahmen haben Sie im Vorfeld der HeizKG-Novelle veranlasst um durch die Novelle auch eine Substanzielle Kostenersparnis für die EndkundInnen, etwa bei den Ablesekosten, zu erreichen?
8) Ad 6: Oder war aus Ihrer Sicht dieser Aspekt bei der Novelle von untergeordneter Bedeutung.
9) Ist Ihnen bekannt, dass in Deutschland das Bundekartellamt schon vor einigen Jahren die mangelnde Konkurrenz bei Ablesefirmen aufgezeigt hat, was auch große Medien veranlasst hat die Milliardengeschäfte dieser Branche kritisch zu beleuchten?
10) Welche Möglichkeit hat ihrer Einschätzung nach ein/e MieterIn, die sich von ihrem Heizwärmeanbieter über den Tisch gezogen fühlt, den Anbieter zu wechseln bzw. inwieweit trifft es zu dass das neue HeizKG MieterInnen in dieser konkreten Hinsicht keinerlei unmittelbare Handhabe bietet?