6736/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.05.2021
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Corona-Hilfen für Getränkehändler

 

 

Großveranstaltungen, Volksfeste und Feiern, wo Getränke in größeren Mengen konsumiert werden, sind seit Monaten untersagt. Damit sank die Nachfrage nach Getränken in der Corona-Krise rapid. Auch die Gastronomie ist derzeit geschlossen, wodurch die Nachfrage weiter zurückgegangen ist. Viele Getränkehändler sind auf größere Abnehmer spezialisiert, und nicht jeder kann kurzfristig auf den Einzelhandel ausweichen. Oft sind die Verkaufseinheiten zu groß oder der Einzelhandel bezieht bereits das Produkt aus einer anderen Quelle. Dadurch fehlt der Absatz, und die Vorräte im Lager laufen teilweise ab.

 

Beinahe alle Produkte müssen einen Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) aufweisen. Bei den Getränken ist es nicht anders:

-       Verpackte nichtalkoholische Getränke wie Säfte oder Limonade sind nur einige Monate haltbar und müssen nach dem MHD vernichtet werden. Dazu gehört sogar das Mineralwasser.

-       Alle alkoholischen Getränke mit weniger als 10 % - zum Beispiel Bier – haben auch eine Mindesthaltbarkeit. Ab einem Alkoholgehalt von zehn Prozent müssen Spirituosen mit keinem MHD mehr versehen werden, da der Alkoholgehalt verhindert, dass sich gefährliche Keime vermehren. Aber süße alkoholische Getränke die Sahne, Ei oder Milch beinhalten haben ein Ablaufdatum. Sie weisen zwar den gleichen Alkoholgehalt wie andere Liköre auf, aber auf Grund der heikleren Inhaltsstoffe sind sie mit einem MHD zu versehen.[1]

 

Damit sind Gastronomen und die Getränkehändler, welche durch den Lockdown auf den Getränken „sitzen geblieben“ sind, gezwungen, große Mengen an alkoholfreien und alkoholischen Getränken zu vernichten. Vor allem die kleinen Getränkehändler trifft es hart und sie werden die aktuelle wirtschaftliche Lage nicht lange meistern können.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Getränkehändler mussten seit Beginn der Corona-Krise bereits schließen?

2.    Um welche Hilfen haben die Getränkehändler angesucht? (Bitte um Anzahl der Anträge jeweils.)

a.    Wurden diese Hilfen bereits ausgezahlt?

                                          i.    Wenn ja, um welche Hilfen handelte es sich?

                                        ii.    Wenn ja, wie viel haben sie im Durchschnitt erhalten?

                                       iii.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wie lang war die durchschnittliche Dauer vom Antrag bis zur Auszahlung?

3.    Wie viele Anträge für Hilfen von Getränkehändlern wurden abgelehnt und aus welchen Gründen?

4.    Wie viele Anträge für Hilfen von Getränkehändlern wurden noch nicht bearbeitet?



[1] 5 Spirituosen im Check: So lange sind Bier, Wein und Co. haltbar | Weekend