6744/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.05.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Freund von Wien-Terrorist ist frei

 

„Diese Entscheidung des Wiener Oberlandesgerichts wird für Gesprächsstoff sorgen: Für Kujtim K., der seit 6.11.2020 in Wien in Untersuchungshaft saß, öffneten sich jetzt völlig überraschend die Gefängnistore,“ berichtete die Zeitung „Heute“ in ihrem Onlineauftritt am 18. Mai 2021. Demnach soll der 16-jährige Kosovare in Dschihadisten-Kreisen als der „Endboss“ tituliert werden und gelte als „Terrorchef“ in Österreich.

 

Weiters wird berichtet: „Die Justiz hat den frommen Wunsch, dass ‚zu erhoffen ist, dass ein erstmals verspürtes Haftübel von mehr als sechs Monaten nachhaltigen Eindruck auf einen noch 16-Jährigen ausübte‘ und durch sieben Maßnahmen mit teils kabarettistischen Zügen die Gefahr, die von ihm ausgeht, begrenzt werden kann. Diese sind:

 

Er muss brav bei Mama und Papa in der Wiener Brigittenau wohnen. Die Arbeitszeiten der Eltern erlauben jedoch keine durchgehende Beaufsichtigung. Daher sind seine sonstigen (siehe unten) Termine vorrangig während der Tageszeiten anzusetzen, in denen sie ihrem Job nachgehen.

 

Er darf seinen Bruder nicht telefonisch und über Soziale Netzwerke kontaktieren. Treffen dürfen nur im Beisein eines Bewährungshelfers stattfinden.

 

Zwei persönliche Termine pro Woche durch eine Extremismus-Beratungsstelle.

 

Jede Woche ein Jugendcoaching bei der Volkshochschule

 

Alle 14 Tage (!) ein (!) Deradikalisierungs-Meeting

 

Besuche in der Moschee nur gemeinsam mit einem Betreuer

 

Kontakte mit der islamistischen Glaubensszene (sein bisheriges soziales Umfeld) sind zu unterlassen.“

 

Dem nun am 18. Mai 2021 freigelassenen sei vorgeworfen worden, am Anschlag des 2. November in Wien beteiligt gewesen zu sein. Laut OLG habe sich im Ermittlungsverfahren dieser Verdacht zwar nicht bestätigt, jedoch werden in der Berichterstattung die Umstände dieses Erkenntnis in Frage gestellt. Abschließend wird im Artikel wie folgt ausgeführt:

 

„Als erwiesen gilt nämlich: Kujtim K. war ab Anfang 2020 Mitglied der Terror-Organisation IS, teilte Nachrichten, die den Dschihad verherrlichen, in sozialen Netzwerken und nahm an einem Dschihadisten-Treffen mit dem späteren Wien-Attentäter und Besuchern aus Deutschland und der Schweiz zwischen 16. und 20. Juli 2020 teil. Genau dieses ließ das BVT laut "Zackzack" observieren. Neun Tage später erfuhr laut der Aufdeckerplattform auch das Heeresnachrichtenamt (HNA) davon – gelangte aber nicht durch das BVT an die Info, sondern durch eigene Quellen.

 

Wie berichtet, hätte auch der Attentäter zum Zeitpunkt des Anschlags (vier Menschen starben, 22 wurden teils schwer verletzt) noch hinter Gittern sitzen müssen. Er war zuvor bedingt entlassen worden, weil er nicht als gefährlich eingestuft wurde. Vor dem blutigen Terror-Attentat in der City kam es zu einer Reihe von Behörden-Pannen; das BVT und Innenminister Karl Nehammer waren in der Folge heftiger Kritik ausgesetzt. Trotz Info aus der Slowakei über einen versuchten Waffen- und Munitionskauf des Terroristen wurden im Sommer 2020 keine Maßnahmen ergriffen. Gemäß ‚Heute‘ vorliegenden Informationen brachte im gegenständlichen Fall der Wiener Verteidiger Philipp Wolm die letztlich erfolgreiche Haftbeschwerde ein. Er war für eine Stellungnahme am Dienstag nicht erreichbar.“

(Quelle: https://www.heute.at/s/gilt-als-endboss-freund-von-wien-terrorist-ist-frei-100142988)

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wurden die zuständigen Verfassungsschutzbehörden vorab seitens der Justiz informiert, dass Kujtim K. aus der U-Haft entlassen wird?

2.    Wenn ja, wann erging diese Information?

3.    Wenn ja, durch wen erging diese Information?

4.    Wenn ja, an wen erging diese Information?

5.    Wenn ja, welche Maßnahmen wurden gesetzt?

6.    Wenn nein, zu welchem Zeitpunkt und wie erlangten die zuständigen Verfassungsschutzbehörden über die Enthaftung des als „Endboss“ und „Terrorchef“ titulierten Kujtim K. Kenntnis?

7.    Kann sichergestellt werden, dass der nun Enthaftete überwacht wird?

8.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Hält er sich aktuell in Österreich auf?

10. Wenn ja, hat er versucht das Land zu verlassen bzw. warum scheiterte der Versuch das Land zu verlassen?

11. Wenn nein, ist den Verfassungsschutzbehörden bekannt wo er sich aktuell aufhält?

12. Inwiefern sind die Verfassungsschutzbehörden bzw. die Polizei in die Kontrolle der Einhaltung von den zitierten sieben Maßnahmen involviert?

13. Welche konkreten Schritte wurden bzw. werden gesetzt, um eine von dieser Person möglicherweise ausgehende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit abzuwenden?