6745/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.05.2021
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Anfrage
des Abgeordneten Hannes Amesbauer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Sympathisanten der Terrororganisation PKK bei KPÖ-Maiaufmarsch?
„Die ‚Partiya Karkerên Kurdistanê‘ („Arbeiterpartei Kurdistans“, PKK) ist eine straff strukturierte Organisation mit separatistisch-marxistischer Ausrichtung. Die PKK steht auf der Terrorliste der EU […],“ war im Verfassungsschutzbericht 2018 zu lesen. Insgesamt widmete man der PKK unter der Überschrift „Ethnisch-separatistisch motivierter Terrorismus – Die PKK“ auf den Seiten 17 bis 19 sehr umfangreiche Ausführungen, während im Verfassungsschutzbericht 2019 diese mutmaßlichen Terrororganisation mit keinem Wort vorkommt.
(Quelle: https://www.bvt.gv.at/bmi_documents/2344.pdf)
Gemäß §1 Z 5 des Symbole-Gesetzes wird jedenfalls die Verwendung von Symbolen der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) verboten. Im Rahmen des Maiaufmarsches der steirischen KPÖ in Graz wurden jedoch Teilnehmer gesichtet – unter anderem auch von der „Kleinen Zeitung“ fotografiert – die Fahnen mit dem Portrait von Abdullah Öcalan trugen.
(Quelle: https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5973967/1-Mai-in-Graz_Demos-fuer-hoehere-Loehne-und-kuerzere-Arbeitszeit#image-fuchs_kpoe_013_1619860296438532

Abdullah Öcalan ist Gründungsmitglied der PKK, war von 1978 bis 2002 deren Vorsitzender und gilt als Terrorist.
In der Bundesrepublik Deutschland kam es in der Vergangenheit sogar zur Auflösung von Veranstaltungen wegen Öcalan-Fahnen bei einer Großdemo in Köln.
(Quelle: https://www.diepresse.com/5361639/terrorist-erdogan-grossdemo-wegen-ocalan-fahnen-in-koln-aufgelost)
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. War die Veranstaltung der KPÖ auf dem Mariahilferplatz mit Marsch bis vor das Eiserne Tor und dortiger Abschlusskundgebung angemeldet?
2. Wenn ja, wer war konkret der Anmelder der Veranstaltung?
3. Wenn ja, wie viele Teilnehmer meldete der Veranstalter an?
4. Wenn ja, wie viele Polizeibeamte waren zur Absicherung dieser Veranstaltung im Einsatz?
5. Wenn nein, warum wurde nicht aufgelöst?
6. Wie viele Teilnehmer waren laut Polizei bei dieser Veranstaltung insgesamt anwesend?
7. War der Polizei vorab bekannt oder gab es vorab Hinweise darauf, dass offensichtlich PKK-Sympathisanten bei dieser Veranstaltung teilnehmen werden?
8. Wenn ja, wie bereitete man sich einsatztaktisch darauf vor?
9. Wenn nein, ab welchem Zeitpunkt wurde der Polizei der Umstand bekannt, dass offensichtlich PKK-Sympathisanten bei der Veranstaltung teilnehmen und wie reagierte man unmittelbar darauf?
10. Gab es im Rahmen dieser Veranstaltung auch Verstöße gegen das Symbole-Gesetz?
11. Wenn ja, wie viele derartige Verstöße wurden angezeigt?
12. Wenn ja, aufgrund welcher Ziffer des §1 des Symbole-Gesetzes?
13. Wenn nein, wurde dies aufgrund der Tatsache, dass offensichtlich PKK-Sympathisanten teilgenommen haben, speziell kontrolliert?
14. Wie viele Verstöße gegen das Symbole-Gesetz § 1 Z 5 gab es in den Jahren 2018, 2019 und 2020 insgesamt in Österreich?
15. Wie gliederten sich diese Verstöße jeweils in den Jahren 2018, 2019 und 2020 auf die Bundesländer auf?
16. Wie wird aktuell von den heimischen Verfassungsschutzbehörden insgesamt in Österreich und speziell in der Steiermark der Gefährdungsgrad durch die PKK bzw. in Österreich und speziell in der Steiermark lebende PKK-Sympathisanten, respektive Angehörige, und Personen die Abdullah Öcalan verherrlichen eingestuft?
17. Welche Straftaten können der PKK bzw. dieser Organisation nahestehender Gruppierungen in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 zugeordnet werden? (aufgeschlüsselt nach Bundesländern)
18. Welche Maßnahmen setzen Sie speziell gegen aus dem Ausland hereingetragene linksextremistische und mutmaßlich terroristische Gruppierungen wie die PKK?
19. Kam es zu Organstrafmandaten im Zuge dieser Veranstaltung?
20. Wenn ja, wie viele Organstrafmandate – gegliedert nach Vergehen –wurden im Zuge dieser Veranstaltung ausgestellt?
21. Wenn ja, gegen wie viele Personen wurden Organstrafmandate – gegliedert nach Staatsbürgerschaften der Personen und Vergehen – ausgestellt?
22. Kam es zu Anzeigen im Zuge dieser Veranstaltung?
23. Wenn ja, wie viele Anzeigen – gegliedert nach Delikte – wurden im Zuge dieser Veranstaltung erstattet?
24. Wenn ja, gegen wie viele Personen wurden Anzeigen – gegliedert nach Staatsbürgerschaften der Personen und Delikte – erstattet?
25. Wenn die Fragen 19 und 22 mit nein beantwortet werden müssen, wurden ausdrücklich keine Verstöße gegen die Covid-Schutzmaßnahmen (insbesondere Abstands- und Maskenpflicht) festgestellt?
26. Gab es Festnahmen im Zuge dieser Veranstaltung?
27. Wenn ja, wie viele Personen welcher Staatsbürgerschaft wurden aufgrund welcher Straftatbestände festgenommen?