6748/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.05.2021
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ANFRAGE
des Abgeordneten Wolfgang Zanger
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit
betreffend Arbeitsinspektoratsüberprüfung bei Scheinfirmen im Bundesland Kärnten
Auf der Homepage des Finanzministeriums wird eine Liste der ab 01. Jänner 2016 rechtskräftig per Bescheid festgestellten Scheinunternehmen aufgeführt. Insgesamt umfasst diese Tabelle mit Stand 19. Mai 2021, 461 Einträge.
„Gemäß § 8 des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes (SBBG) ist das Bundesministerium für Finanzen verpflichtet eine Liste der rechtskräftig festgestellten Scheinunternehmen im Internet zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung auf der BMF-Homepage dient als Informationsquelle für Unternehmen und soll diese vor möglichen Haftungen für Entgelte im Sinne des § 9 SBBG schützen. Nach § 9 SBBG haftet die/der Auftrag gebende Unternehmer/in ab der rechtskräftigen Feststellung des Scheinunternehmens zusätzlich zum Scheinunternehmen als Bürgin/Bürge und Zahler/in nach § 1357 ABGB, wenn sie/er zum Zeitpunkt der Auftragserteilung wusste oder wissen musste, dass es sich beim Auftrag nehmenden Unternehmen um ein Scheinunternehmen nach § 8 SBBG handelt. Das Auftrag gebende Unternehmen haftet diesfalls für Ansprüche auf das gesetzliche, durch Verordnung festgelegte oder kollektivvertragliche Entgelt für Arbeitsleistungen im Rahmen der Beauftragung der beim Scheinunternehmen beschäftigten Arbeitnehmer/innen.“[1]
Nachfolgend werden die Scheinfirmen allein aus dem Bundesland Kärnten aufgeführt:
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Name |
Anschrift |
Firmenbuch-Nr. |
UID-Nr. |
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VK Beschichtungen GmbH |
9020 Klagenfurt a.W., Stauderplatz 4-5 |
425582g |
ATU69154489 |
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TAYRA Transport GmbH |
9020 Klagenfurt am Wörther See, Völkermarkter Straße 97 |
432490s |
ATU69552968 |
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PEGAN Bau GmbH |
9020 Klagenfurt am Wörthersee, Bahnhofplatz 5 |
402162s |
ATU68138179 |
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Comint Trading GmbH |
9020 Klagenfurt am Wörthersee, Fleischmarkt 1 |
319818x |
ATU64576337 |
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Zephyrus s.r.o. |
9020 Klagenfurt am Wörthersee, Kempfstraße 25 |
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ALFA M GmbH |
9020 Klagenfurt am Wörthersee, Leutschacher Straße 36 |
438502g |
ATU69818405 |
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STOJKOVA Renata |
9020 Klagenfurt am Wörthersee, Siebenhügelstraße 74 |
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Zephyrus s.r.o. |
9020 Klagenfurt am Wörthersee, St. Veiter Straße 79 |
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GETPOWER Bau GmbH |
9020 Klagenfurt am Wörthersee, St. Veiterstrasse 258 |
401173k |
ATU68128411-B |
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ARNAUT Sanela |
9020 Klagenfurt, Obirstraße 21 |
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ATU73726612 |
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S.V.M. Transport GmbH |
9061 Klagenfurt am Wörthersee, Hallegger Straße 293 |
389101h |
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Play Seven Ltd |
9150 Bleiburg, 10. Oktober Platz 31 |
479376s |
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Zephyrus s.r.o. |
9170 Ferlach, Klagenfurter Straße 14 |
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H2O Mezei KG |
9220 Velden am Wörthersee, Drauweg 8 |
428215d |
ATU69552316 |
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Zephyrus s.r.o. |
9300 St. Veit, Villacherstraße 58 |
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Zephyrus s.r.o. |
9330 Treibach/Althofen, Koschatstraße 1 |
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Zephyrus s.r.o. |
9371 Brückl, Koschatstraße 15 |
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In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit folgende
ANFRAGE
1. Wurden die oben gelisteten Scheinfirmen aus dem Bundesland Kärnten zu irgendeinem Zeitpunkt durch das Arbeitsinspektorat überprüft?
2. Wenn ja, wann, und auf welcher rechtlichen Grundlage?
3. Welches Ergebnis hatte diese Überprüfung?
4. Welche rechtlichen Konsequenzen hatte diese Überprüfung?
5. Wer war zum Zeitpunkt der Überprüfung durch das Arbeitsinspektorat der gewerberechtliche Geschäftsführer der jeweiligen Scheinfirmen aus dem Bundesland Kärnten?
6. Wer war zum Zeitpunkt der Überprüfung durch das Arbeitsinspektorat der handelsrechtliche Geschäftsführer der jeweiligen Scheinfirmen aus dem Bundesland Kärnten?
7. Wer war zum Zeitpunkt der Überprüfung durch das Arbeitsinspektorat der Eigentümer der jeweiligen Scheinfirmen aus dem Bundesland Kärnten?