6748/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.05.2021
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend Arbeitsinspektoratsüberprüfung bei Scheinfirmen im Bundesland Kärnten

 

Auf der Homepage des Finanzministeriums wird eine Liste der ab 01. Jänner 2016 rechtskräftig per Bescheid festgestellten Scheinunternehmen aufgeführt. Insgesamt umfasst diese Tabelle mit Stand 19. Mai 2021, 461 Einträge.

 

„Gemäß § 8 des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes (SBBG) ist das Bundesministerium für Finanzen verpflichtet eine Liste der rechtskräftig festgestellten Scheinunternehmen im Internet zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung auf der BMF-Homepage dient als Informationsquelle für Unternehmen und soll diese vor möglichen Haftungen für Entgelte im Sinne des § 9 SBBG schützen. Nach § 9 SBBG haftet die/der Auftrag gebende Unternehmer/in ab der rechtskräftigen Feststellung des Scheinunternehmens zusätzlich zum Scheinunternehmen als Bürgin/Bürge und Zahler/in nach § 1357 ABGB, wenn sie/er zum Zeitpunkt der Auftragserteilung wusste oder wissen musste, dass es sich beim Auftrag nehmenden Unternehmen um ein Scheinunternehmen nach § 8 SBBG handelt. Das Auftrag gebende Unternehmen haftet diesfalls für Ansprüche auf das gesetzliche, durch Verordnung festgelegte oder kollektivvertragliche Entgelt für Arbeitsleistungen im Rahmen der Beauftragung der beim Scheinunternehmen beschäftigten Arbeitnehmer/innen.“[1]

 

Nachfolgend werden die Scheinfirmen allein aus dem Bundesland Kärnten aufgeführt:

 

 

Name

Anschrift

Firmenbuch-Nr.

UID-Nr.

VK Beschichtungen GmbH

9020 Klagenfurt a.W., Stauderplatz 4-5

425582g 

ATU69154489 

TAYRA Transport GmbH

9020 Klagenfurt am Wörther See, Völkermarkter Straße 97

432490s 

ATU69552968 

PEGAN Bau GmbH

9020 Klagenfurt am Wörthersee, Bahnhofplatz 5

402162s 

ATU68138179 

Comint Trading GmbH

9020 Klagenfurt am Wörthersee, Fleischmarkt 1

319818x 

ATU64576337 

Zephyrus s.r.o.

9020 Klagenfurt am Wörthersee, Kempfstraße 25

 

 

ALFA M GmbH

9020 Klagenfurt am Wörthersee, Leutschacher Straße 36

438502g 

ATU69818405 

STOJKOVA Renata

9020 Klagenfurt am Wörthersee, Siebenhügelstraße 74

 

 

Zephyrus s.r.o.

9020 Klagenfurt am Wörthersee, St. Veiter Straße 79

 

 

GETPOWER Bau GmbH

9020 Klagenfurt am Wörthersee, St. Veiterstrasse 258

401173k 

ATU68128411-B 

ARNAUT Sanela

9020 Klagenfurt, Obirstraße 21

 

ATU73726612 

S.V.M. Transport GmbH

9061 Klagenfurt am Wörthersee, Hallegger Straße 293

389101h 

 

Play Seven Ltd

9150 Bleiburg, 10. Oktober Platz 31

479376s 

 

Zephyrus s.r.o.

9170 Ferlach, Klagenfurter Straße 14

 

 

H2O Mezei KG

9220 Velden am Wörthersee, Drauweg 8

428215d 

ATU69552316 

Zephyrus s.r.o.

9300 St. Veit, Villacherstraße 58

 

 

Zephyrus s.r.o.

9330 Treibach/Althofen, Koschatstraße 1

 

 

Zephyrus s.r.o.

9371 Brückl, Koschatstraße 15

 

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wurden die oben gelisteten Scheinfirmen aus dem Bundesland Kärnten zu irgendeinem Zeitpunkt durch das Arbeitsinspektorat überprüft?

2.    Wenn ja, wann, und auf welcher rechtlichen Grundlage?

3.    Welches Ergebnis hatte diese Überprüfung?

4.    Welche rechtlichen Konsequenzen hatte diese Überprüfung?

5.    Wer war zum Zeitpunkt der Überprüfung durch das Arbeitsinspektorat der gewerberechtliche Geschäftsführer der jeweiligen Scheinfirmen aus dem Bundesland Kärnten? 

6.    Wer war zum Zeitpunkt der Überprüfung durch das Arbeitsinspektorat der handelsrechtliche Geschäftsführer der jeweiligen Scheinfirmen aus dem Bundesland Kärnten?

7.    Wer war zum Zeitpunkt der Überprüfung durch das Arbeitsinspektorat der Eigentümer der jeweiligen Scheinfirmen aus dem Bundesland Kärnten?

 



[1] https://service.bmf.gv.at/service/allg/lsu/