675/J XXVII. GP
Eingelangt am 30.01.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für
Arbeit‚ Familie und Jugend
betreffend Niemand zahlt gerne KESt. Auch
die Arbeiterkammern nicht?
Kapitalertragssteuer beträgt 25% bzw. 27,5%
"Der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent unterliegen Kapitalerträge aus Geldeinlagen (z.B. für Zinsen aus Sparbüchern und Girokonten) und nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten. Für alle anderen Einkünfte aus Kapitalvermögen beträgt der Steuersatz 27,5 Prozent." lautet es auf www.oesterreich.gv.at (https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/K/Seite.991650.html).
Arbeiterkammern zahlen durchgängig weniger KESt als gesetzlich vorgeschrieben. Warum?
Nun hat aber Anfragebeantwortung 173/AB XXVII. GP gezeigt, dass die Arbeiterkammern auf ihre Zinserträge druchgängig weniger KESt zahlen als gesetzlich vorgeschrieben. So schwankten die durchschnittlichen KESt-Zahlungen der Arbeiterkammern im Zeitraum von 2010 bis 2018 auf sehr niedrigem Niveau zwischen 5% bis 10% der Zinserträge. Im letzten Beobachtungsjahr (2018) führten die Arbeiterkammern lediglich 5,6% ihrer Zinserträge an den Fiskus ab (siehe Tabelle).
Hier stellt natürlich zunächst die Frage, ob dem Ministerium bei Anfragebeantwortung 173/AB XXVII. GP ein Fehler unterlaufen ist. Und wenn nicht, wie es die Arbeiterkammern schaffen, ihre KESt-Zahlungen zu minimieren.
Tabelle: Zinserträge und KESt-Zahlungen in den Arbeiterkammern

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Sind in Anfragebeantwortung 173/AB XXVII. GP die Angaben zu Zinserträgen und KESt-Zahlungen der Arbeiterkammern zwischen 2010 und 2018 korrekt dargestellt?
a. Wenn nein, bitte um korrekte Beantwortung.
b. Wenn ja, welche Möglichkeiten hat die RHO den Arbeiterkammern im Zeitraum 2010-2018 geboten, die Kapitalertragssteuer im Verhältnis zum Zinsertag möglichst gering zu halten?
c. Wenn ja, mit welcher Begründung hat das Ministerium die AK-Rechnungsabschlüsse zwischen 2010 und 2018 trotz der verhätlnismäßig geringen KESt-Zahlungen genehmigt?
2. Welche Vorschriften umfasst die RHO bezüglich der Postion "Zinsertrag" und "Kapitalertragssteuer"?
3. Welche Möglichkeiten bietet die RHO aktuell, die Kapitalertragssteuer im Verhältnis zum Zinsertag möglichst gering zu halten?
4. Welche Unterkonten lässt die RHO für die Position "Zinsertrag" zu und welche Werte wiesen diese Unterkonten jeweils seit 2010 aus? (Darstellung nach Jahr und je Arbeiterkammer)
5. Welche Werte wiesen folgende Positionen in den einzelnen Arbeiterkammern jeweils für das Jahr 2019:
a. Zinsertrag?
b. Kapitalertragssteuer?
c. Zinssaldo?