6755/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.05.2021
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit
betreffend Arbeitsinspektoratsüberprüfung bei Scheinfirmen im Bundesland Salzburg
Auf der Homepage des Finanzministeriums wird eine Liste der ab 01. Jänner 2016 rechtskräftig per Bescheid festgestellten Scheinunternehmen aufgeführt. Insgesamt umfasst diese Tabelle mit Stand 19. Mai 2021, 461 Einträge.
„Gemäß § 8 des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes (SBBG) ist das Bundesministerium für Finanzen verpflichtet eine Liste der rechtskräftig festgestellten Scheinunternehmen im Internet zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung auf der BMF-Homepage dient als Informationsquelle für Unternehmen und soll diese vor möglichen Haftungen für Entgelte im Sinne des § 9 SBBG schützen. Nach § 9 SBBG haftet die/der Auftrag gebende Unternehmer/in ab der rechtskräftigen Feststellung des Scheinunternehmens zusätzlich zum Scheinunternehmen als Bürgin/Bürge und Zahler/in nach § 1357 ABGB, wenn sie/er zum Zeitpunkt der Auftragserteilung wusste oder wissen musste, dass es sich beim Auftrag nehmenden Unternehmen um ein Scheinunternehmen nach § 8 SBBG handelt. Das Auftrag gebende Unternehmen haftet diesfalls für Ansprüche auf das gesetzliche, durch Verordnung festgelegte oder kollektivvertragliche Entgelt für Arbeitsleistungen im Rahmen der Beauftragung der beim Scheinunternehmen beschäftigten Arbeitnehmer/innen.“[1]
Nachfolgend werden die Scheinfirmen allein aus dem Bundesland Salzburg aufgeführt:
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Name |
Anschrift |
Firmenbuch-Nr. |
UID-Nr. |
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Omnia Bau GmbH |
5020 Salzburg, Josef-Schwer-Gasse 9 |
411268g |
ATU68606706 |
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HAKO Bau GmbH |
5020 Salzburg, Schiffmanngasse 29 |
436742v |
ATU69761046-B |
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Steinfelder HB GmbH |
5020 Salzburg, Sterneckstraße 55/47 |
402317v |
ATU68312239 |
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ALEKSANDROV Kamen |
5023 Salzburg, Wüstenrotstraße 18 |
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M.N.G. Beauty GmbH |
5400 Hallein, Degelestraße 4 |
445542i |
ATU70362412 |
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DÖNMEZ Ömer |
5630 Bad Hofgastein, Schloßgasse 48b |
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In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit folgende
ANFRAGE
1. Wurden die oben gelisteten Scheinfirmen aus dem Bundesland Salzburg zu irgendeinem Zeitpunkt durch das Arbeitsinspektorat überprüft?
2. Wenn ja, wann, und auf welcher rechtlichen Grundlage?
3. Welches Ergebnis hatte diese Überprüfung?
4. Welche rechtlichen Konsequenzen hatte diese Überprüfung?
5. Wer war zum Zeitpunkt der Überprüfung durch das Arbeitsinspektorat der gewerberechtliche Geschäftsführer der jeweiligen Scheinfirmen aus dem Bundesland Salzburg?
6. Wer war zum Zeitpunkt der Überprüfung durch das Arbeitsinspektorat der handelsrechtliche Geschäftsführer der jeweiligen Scheinfirmen aus dem Bundesland Salzburg?
7. Wer war zum Zeitpunkt der Überprüfung durch das Arbeitsinspektorat der Eigentümer der jeweiligen Scheinfirmen aus dem Bundesland Salzburg?