6759/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.05.2021
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Mag. Gerhard Kaniak, Mag. Christian Ragger
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Mitteilung des Sozialministeriums-Bürgerservice zur Maskentragepflicht
Folgende Auskunft erteilte das Sozialministeriums-Bürgerservice zur Maskentragepflicht:
Sehr geehrte …………………………
Die Handlungsweise seitens der österreichischen
Bundesregierung bezüglich der Verbreitung von SARS-CoV-2 in
Österreich gründet sich einerseits in den Handlungsempfehlungen von
einzelnen Expertinnen und Experten sowie andererseits in den Vorgaben und
Erfahrungen der WHO und der EU bzw. konkret der ECDC (European Centre for
Disease Prevention and Control). Darüber hinaus stehen die Expertinnen und
Experten des Gesundheitsministeriums mit den genannten Behörden auch
persönlich via Telefon- oder Videokonferenz in ständigem Austausch,
um kontinuierlich aktualisierte Informationen zu erhalten und gegebenenfalls
Handlungsempfehlungen anzuregen. Dies betrifft auch die Entscheidung, die
Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken in den Maßnahmenkatalog der
Regierung aufzunehmen.
FFP-Masken sind grundsätzlich immer aus besonderen, filternden Vliesen
hergestellt. Die Filtereigenschaften sind anhand gesetzlicher Vorgaben und
technischer Normen geprüft und die Schutzwirkung somit gewährleistet.
Technische Normen definieren z.B. klare Anforderungen an die Filterleistung des
verwendeten Maskenmaterials. Medizinische Gesichtsmasken als auch FFP-Masken
müssen für die vorgesehene Zweckbestimmung klare gesetzliche
Anforderungen und technischen Normen erfüllen. Dabei wird insbesondere die
Filterleistung des Maskenmaterials anhand der europäischen Norm EN
149:2001+A1:2009 mit Aerosolen getestet. FFP2-Masken müssen mindestens 94
% und FFP3-Masken mindestens 99 % der Testaerosole filtern. Sie bieten daher
nachweislich einen wirksamen Schutz auch gegen Aerosole. Die Prüfnorm ist,
gemeinsam mit dem CE-Kennzeichen und der vierstelligen Kennnummer der Benannten
Stelle, auf der Oberfläche der FFP-Maske aufgedruckt. Für MNS -
speziell jene die selbst angefertigt werden und daher nicht als Medizinprodukt
gelten - kann keine, den FFP2-Masken entsprechende, Filterleistung,
gewährleistet werden. Zu Nebenwirkungen (Compliance, Unbequemlichkeiten,
Schäden und unerwünschte Ereignissen) beim Tragen von Gesichtsmasken
des Maskentragens konnten in einer weiteren Metanalyse, in die 11 Studien
eingeschlossen wurden, keine belastbare Evidenz gefunden werden um Aussagen treffen
zu können. (Quelle: https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/32497510/)
Die Österreichische Gesellschaft für Hygiene, Mikrobiologie und
Präventivmedizin hält in Schulen und ähnlichen Einrichtungen
eine Tragedauer für jeweils eine Unterrichtseinheit (50min) im Regelfall angemessen
und zumutbar. Die anschließende Tragepause soll mindestens 5 Minuten -
besser sogar 10 Minuten - betragen (Quelle: https://www.oeghmp.at/media/tragedauer_von_ffp-masken_in_schulen_und_aehnlichen_einrichtungen_1.pdf).
Von Seiten der WHO wird geraten, keine FFP2-Masken bei physisch anstrengenden
Aktivitäten zu tragen (Quelle: https://www.who.int/publications/i/item/advice-on-the-use-of-masks-in-the-community-during-home-care-and-in-healthcare-settings-in-the-context-of-the-novel-coronavirus-(2019-ncov)-outbreak).
Informationen betreffend FFP2-Masken am Arbeitsplatz finden Sie auf der
Homepage des Bundesministeriums für Arbeit .
Wir hoffen Ihnen weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen ein herzliches
"Bleiben Sie gesund".
Mit freundlichen Grüßen
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Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege
und Konsumentenschutz
Service für Bürgerinnen und Bürger
0800 201 611
Stubenring 1, 1010 Wien
buergerservice@sozialministerium.at
www.sozialministerium.at
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Konsumentenschutz folgende
ANFRAGE
1) Zu welchen Zeitpunkten seit Jänner 2020 stand das BMSGPK mit dem ECDC (European Centre for Disease Prevention and Control) zur Maskentragepflicht in Kontakt?
2) Welche Handlungsempfehlungen zur Maskentragepflicht seit Jänner 2020 wurden durch das ECDC gegenüber dem BMSGPK angeregt?
3) Welche aktualisierten Informationen zur Maskenpflicht wurden durch das ECDC an das BMSGPK seit dem Jänner 2020 weitergegeben?
4) Welche genauen gesetzlichen Filtereigenschaften wurden und werden bei den aus filternden Vliesen hergestellten Masken in Österreich angewendet?
5) Welche genauen technischen Filtereigenschaften wurden und werden bei den aus filternden Vliesen hergestellten Masken in Österreich seit 2020 angewendet?
6) Welche klaren gesetzlichen Anforderungen und technischen Normen müssen sowohl medizinische Gesichtsmasken als auch FFP-Masken für die vorgesehene Zweckbestimmung erfüllen?