676/J XXVII. GP

Eingelangt am 30.01.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend

betreffend Förderungen SWF 2018

 

Der Sozial- und Weiterbildungsfonds dient der Unterstützung und Weiterbildung von Zeitarbeiter_innen. Personalbereitsteller zahlen höhere Lohnnebenkosten als andere Arbeitgeber, weil sie derzeit 0,35 % der Lohnsumme in den Sozial- und Weiterbildungsfonds bezahlen. Aus den Mitteln des Fonds werden unter anderem Bildungsmaßnahmen für Leiharbeiter_innen gefördert sowie finanzielle Unterstützung zur Überbrückung kurzer Stehzeiten bzw. bei vorübergehender Arbeitslosigkeit gewährt. Ein beachtlicher Teil der Beschäftigten in der Personalbereitstellung finden durch Zeitarbeit aus der Arbeitslosigkeit heraus wieder ein Erwerbseinkommen. Wiederum ein großer Teil der Zeitarbeiter findet aus der Überlassung heraus den Weg in die Stammbelegschaft eines Unternehmens, also in feste Beschäftigung.

Nachdem durch mehrere parlamentarische Anfragen aufgezeigt werden konnte, dass der Fonds deutlich mehr einnimmt, als für Aus- und Weiterbildungen ausgegeben wird, hat die im Personaldienstleistungssektor tätige Abgeordnete zum Nationalrat der ÖVP, Tanja Graf, via OTS folgendes ausgesandt: "(...) Es ist aber notwendig, den Sozial- und Weiterbildungsfonds, der (ehemalige) Arbeitnehmer von Überlassungsbetrieben hinsichtlich Qualifizierung und Verbesserung ihrer Chancen am Arbeitsmarkt unterstützt, effektiver und effizienter zu gestalten. So wäre es notwendig, den Fokus vermehrt auf die Ausbildung von Facharbeitern zu legen. Im Zeitalter der Digitalisierung sind auch E-Learning-Kurse wichtig" (13.12.2018). 

Folglich sind die Ausgaben für Aus- und Weiterbildung des SWF offensichtlich dermaßen gestiegen, dass am 27.September 2019 - zwei Tage vor der Nationalratswahl 2019 - eine Information von Direktor Franz Rossegger an die gewerblichen Arbeitskräfte-Überlassungsunternehmen gegangen ist. Das Schreiben mit dem Beschluss vom 04.09.2019 wurde am 27.09.2019 verschickt und ist den Betrieben am 30.09.2019, sohin einen Tag nach der Nationalratswahl, zugegangen. Die Einschränkungen sind bereits am 01.10.2019 in Kraft getreten: 

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(https://www.swf-akue.at/images/downloads/AKUE_EingeschraenkteFoerdermoeglichkeit_01102019.pdf

Angesichts dieser Entwicklungen und einem "ORF-„report“-Bericht mit dem Titel „dubiose Fördergelder“, worin Herr Mag. Loacker die Vermutung anstellt, dass der SWF die Förderabwicklung zu locker handhabe" (Direktor Franz Rossegger in einem Brief an die österreichischen Arbeitskräfte-Überlassungsunternehmen "Neuheiten 2019", im Jänner 2019: https://www.swf-akue.at/images/2019/SWF_Neuheiten_2019.pdf), also dem Verdacht, dass SWF-Förderungen teils nicht zweckmäßig ausgezahlt wurden stellt sich die Frage, wofür genau und an wen Mittel des SWF in den vergangenen Monaten ausbezahlt wurden, und ob sie zweckmäßig verwendet wurden. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie hoch waren die Leistungen gemäß § 22c Abs 2 AÜG im Jahr 2018 insgesamt?

2.    Wie hoch waren die Leistungen gemäß § 22c Abs 2 Z 1 AÜG (Zuschüsse an (ehemalige) Arbeitnehmer_innen) im Jahr 2018?

a.    An wie viele Personen wurden diese Leistungen ausbezahlt? (Bitte um Auflistung getrennt nach Geschlecht)

3.    Wie hoch waren die Leistungen gemäß § 22c Abs 2 Z 3 AÜG (Leistungen an Überlasser zur Verlängerung der Beschäftigungsdauer beim Überlasser) im Jahr 2018?

4.    Wie hoch waren die Leistungen gemäß § 22c Abs 2 Z 2 AÜG (Leistungen zur Finanzierung von Weiterbildung) im Jahr 2018?

a.    Welche gewerblichen Arbeitskräfteüberlasser wurden durch diese Mittel gefördert?

b.    Nach welchen Kriterien wurden diese ausgewählt?

c.    Welche Ausbildungen wurden angeboten und in welchem Ausmaß?

                                  i.    Wie hoch waren die jeweiligen Kosten?

d.    Wurden Schwerpunkte gesetzt?

                                  i.    Wenn ja, welche und warum?

                                ii.    Wenn nein, wieso nicht?

5.    In wieweit ist gewährleistet, dass durch die Höhe der Beitragsleistung von Unternehmen und im Verhältnis dazu deren Möglichkeit zum Bezug von Förderungen über den SWF keine Wettbewerbsverzerrung stattfindet?

6.    Wie wirkt sich die Senkung der Beiträge an den SWF bisher aus?

a.    Wurde dadurch die Treffsicherheit der verwendeten Mittel erhöht?

b.    Welche weiteren Ziele wurden durch diese Senkung erreicht?

c.    Wie wird die Effektivität dieser Maßnahme gemessen?

7.    Welche Umstände haben dazu geführt, dass die Information über die Einschränkungen der Förderungen per 01.10.2019 zwar 28 Tage vor Inkrafttreten beschlossen wurden, Betrieben aber erst einen Tag vor Inkrafttreten zugegangen sind?

8.    Welche Maßnahmen zur Effizienzsteigerung setzen Sie angesichts der Tatsache, dass das Erstellen einer schriftlichen Information über einen Beschluss vom 04.09.2019 ganze 23 Tage in Anspruch nimmt?

9.    Welche Maßnahmen zur besseren Information der beitragszahlenden Betriebe setzen Sie angesichts der Tatsache, dass den betroffenen Betrieben die Information über die Einschränkung der Förderungen einen Tag vor Inkrafftreten zugegangen ist?