6761/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.05.2021
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Christian Ragger
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Pflegeheimwechsel über Bundesländergrenzen hinweg
Am 16.5.2021 hat die Volksanwaltschaft folgende Presseaussendung veröffentlicht:
„Volksanwalt Achitz fordert: Pflegeheimwechsel über Bundesländergrenzen hinweg muss möglich sein
Pflegebedürftiger konnte nicht in die Nähe seiner Verwandten in Niederösterreich ziehen – Sozialminister muss Druck für österreichweit einheitliche Regelung machen
Wien (OTS) - Der 52jährige Josef S. lag nach einer Gehirnblutung im November 2020 in einem Salzburger Pflegeheim. Erst zwei Jahre davor war er von Niederösterreich nach Salzburg gezogen. Regelmäßige Besuche seiner Verwandten, die allesamt in Niederösterreich leben, wären wichtig gewesen, doch die räumliche Distanz erschwerte die sozialen Kontakte. Die Familie hatte um einen Wechsel in ein niederösterreichisches Pflegeheim angesucht, war aber an der Kostenübernahme gescheitert. „Mir kommt vor, es wäre ein Eiserner Vorhang zwischen Salzburg und anderen Bundesländern“, sagte der Bruder des mittlerweile verstorbenen Josef S. in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“. Volksanwalt Bernhard Achitz fordert eine Vereinbarung, die derartige Fälle in Zukunft verhindert: „Eine politische Lösung ist notwendig, denn die derzeitige Situation ist für die Menschen untragbar. Sozialminister Wolfgang Mückstein muss Druck auf die Länder machen, dass sie eine einheitliche Lösung finden, damit pflegebedürftige Menschen in der Nähe ihrer Angehörigen leben können. Von den Ländern fordere ich mehr Sensibilität für die Bedürfnisse der Menschen.“
Entscheidung zwischen enormen Kosten und Einsamkeit ohne Angehörige
Die Übernahme der Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim eines anderen Bundeslandes ist immer wieder Grund für Beschwerden bei der Volksanwaltschaft. Bis Ende 2017 hatte es eine einheitliche Regelung für die Kostenübernahme in Form einer 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gegeben. Seitdem zahlen einige Bundesländer die Heimkosten nur noch, wenn sich das Heim im eigenen Bundesland befindet. Achitz: „Das Recht auf freie Wahl des Wohnsitzes ist für Pflegebedürftige de facto ausgehebelt. Entweder, sie übernehmen die hohen Kosten selbst, oder sie leben in Einsamkeit, weit weg von ihrem gesamten persönlichen Umfeld.““
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210516_OTS0009/volksanwalt-achitz-fordert-pflegeheimwechsel-ueber-bundeslaendergrenzen-hinweg-muss-moeglich-sein
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
ANFRAGE
1. Wie bewerten Sie und Ihr Ministerium die Situation von Pflegeheimpatienten, denen ein Wechsel in ein anderes Bundesland nur durch private Zahlungen möglich ist?
2. Wie bewerten Sie und Ihr Ministerium die rechtliche Grundlage der Kostenübernahme bei einem Wechsel des Pflegeheimplatzes von einem anderen Bundesland in ein anderes?
3. Welche konkreten 15a-Vereinbarungen hinsichtlich der Kostenübernahme bei einem Wechsel des Pflegeheimplatzes liegen zwischen den Bundesländern untereinander sowie zwischen den einzelnen Bundesländern und dem Bund vor und welche Abweichungen gibt es dabei in welchen Bundesländern?
4. Wie bewerten Sie die in der Aussendung angesprochene Sonderstellung Salzburgs in diesem Zusammenhang?
5. Streben Sie eine im Bund einheitliche Regelung der Kostenübernahme nach 15a-Vereibarung an?
6. Wenn nein, warum nicht?
7. Welche Maßnahmen haben Sie bzw. Ihr Ministerium bislang ergriffen, um eine bundesweit einheitliche Regelung zu finden?
8. Warum konnte bisher keine im Bund einheitliche Regelung gefunden werden?