6763/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.05.2021
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Pflegegeld für Asylwerber

 

 

Die schriftliche Anfrage Nr. 11525/J an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Pflegegeldbezug in Österreich 2015 und 2016“ wurde damals, am 24.03.2017, mit der Nummer 11074/AB beantwortet und hatte unter anderem Pflegegeldleistungen für Asylwerber und subsidiär Schutzberechtigte zum Inhalt. Nicht nur Asylwerbern, sondern auch subsidiär Schutzberechtigen ist ein Pflegegeld zu bezahlen. Dazu gab es auch höchstgerichtliche Entscheidungen (vgl. 10ObS153/13t).

 

In der Anfragebeantwortung Nr. 11074/AB ist unter anderem folgendes zu lesen: Folgende Anzahl an Personen, denen Asyl gewährt wurde, hatte im Monat Dezember des jeweiligen Jahres einen Anspruch auf Pflegegeld:

 

Dezember 2015: 672

Dezember 2016: 817

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Ist es den zuständigen Trägern mittlerweile möglich, Auskunft darüber zu geben, wie viele Personen mit Asylstatus getrennt nach Asylwerbern und subsidiär Schutzberechtigen einen Anspruch auf das Bundespflegegeld haben?

a.    Wenn nein, warum nicht?

2.    Wie viele Personen aufgeschlüsselt nach Asylstatus und Pflegestufe sowie Gesamtanzahl hatten jeweils zum Dezember 2017, 2018, 2019 und 2020 einen Anspruch auf das Bundespflegegeld?

3.    Wie viele Personen sind es aktuell zum Zeitpunkt der Anfrage?