678/J XXVII. GP
Eingelangt am 30.01.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc,
Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für EU und Verfassung
betreffend Brüssel-Reise für alle Jugendlichen
In einem Interview in der Zeit im Bild gab die Bundesministerin Edtstadler an, alle Jugendlichen zwischen 15 und 20 Jahren nach Brüssel schicken zu wollen, um die EU-Institutionen kennen zu lernen.[1] Während des Interviews gab es aber trotz Nachfrage des Journalisten keine genaueren Angaben zu dem Projekt an sich und dessen konkrete Ausgestaltung.
Im Regierungsprogramm ist auf Seite 178 festgeschrieben, dass die EU erlebbar gemacht werden soll: „Ziel ist es, dass alle 15- bis 20-Jährigen einmal in der Ausbildungszeit eine Woche nach Brüssel reisen und die EU-Institutionen kennenlernen." [2]
Aufgrund der vielen offenen Fragen, die sich daraus ergeben und der anstehenden Budgetplanungen, richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin im Bundeskanzleramt folgende
Anfrage
1. Haben zum jetzigen Zeitpunkt schon Gespräche mit dem Bildungs-, Finanzministerium und den EU-Institutionen stattgefunden?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b. Wenn nein, weshalb nicht und wann sind diese geplant?
2. Wie viele Jugendliche würden von dieser Maßnahme pro Jahr und insgesamt bis zum Jahr 2025 profitieren? Bitte um eine Aufschlüsselung der einzelnen Jahre und pro Bundesland.
3. Wie hoch werden die Kosten dieser Maßnahme sein?
a. Welchen Teil hat der Bund vor zu übernehmen?
b. Aus welchem Detailbudget Ihres Bundesministeriums sollen diese Finanzmittel entnommen werden? Und welche aus den anderen Bundesministerien? Bitte um Aufschlüsselung.
c. Ist eine Co-Finanzierung mit dem Europaparlament, der europäischen Kommission oder einer anderen europäischen Institution geplant? Wenn ja, gab es diesbezüglich schon Gespräche?
d. Ist geplant, dass ein Teil der Kosten von den Bundesländern übernommen wird? Wenn ja, von welcher Höhe gehen Sie aus? Wenn ja, gab es diesbezüglich schon Gespräche?
4. Wie soll die Reise konkret für Jugendliche ausgestaltet sein?
a. Welche Dauer ist geplant?
b. Welche Institutionen sollen besucht werden?
c. Welcher Kostenanteil wird vom Bund, welcher von anderen Stellen, welcher von den Jugendlichen getragen? Bzw. ist ein Selbstbehalt für Jugendliche geplant? Wenn ja, ist für finanzielle Notsituationen eine besondere finanzielle Unterstützung geplant?
5. Wie soll die Einladung an die entsprechenden Personen ausgestaltet sein, um die Erreichbarkeit zu garantieren?
6. In welchem Zeitraum soll die Reise stattfinden? Ist dieser individuell wählbar oder starr vorgegeben?
a. Bei einem vorgegebenen Zeitraum: gibt es alternative Reisedaten, die man wählen kann, aufgrund von Verhinderung?
7. Wird bei dem Vorhaben auch auf die Klimaverträglichkeit geachtet? Vor allem in Bezug auf die Fortbewegungsmittel?
a. Mit welchem Transportmittel ist geplant nach Brüssel zu kommen?
b. Ist eine Reisekostenobergrenze geplant?
8. Wann soll die Maßnahme starten bzw. wann der erste Jahrgang nach Brüssel geschickt werden?
9. Gibt es bereits Förderprogramme auf Bundesebene, die ähnliche Vorhaben subventionieren?
a. Wenn ja, werden die Mittel für vorhandene Programme aufgrund der neuen Initiative gestrichen, erhöht oder stagnieren?
b. In welchem Zusammenhang stehen die Subventionskontingente der EU- Abgeordneten, die auf 110 Personen pro Jahr limitiert sind?