6794/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.05.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Julia Herr,

Genossinnen und Genossen

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Ministeriumsinterne Maßnahmen für den Klimaschutz

 

 

„Wir nehmen Klimaschutz ernst: Was die öffentliche Hand selbst vorzeigt, kann auch von unserer Bevölkerung leichter angenommen werden. Die öffentliche Hand muss deshalb Vorbild für Klimaneutralität sein.“

 

Diese Zeilen finden sich im aktuellen Regierungsprogramm auf Seite 103. Der Anspruch, in den Ministerien und Behörden selbst vorzuzeigen, wie Klimaneutralität erreicht werden kann, ist gut. Doch müssen den Absichtserklärungen auch konkrete Taten folgen. Die Passagen im Regierungsprogramm erwecken darüber hinaus den Eindruck, dass dieses Vorhaben nicht nur Aufgabe des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ist, sondern von der Regierung als gesamtheitliche Aufgabe gesehen wird und daher in allen Ministerien und über die gesamte Legislaturperiode angegangen wird. Die vorliegende Anfrage schließt deshalb an eine ähnliche Anfrage aus dem September letzten Jahres an.

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage

 

1.    Welche konkreten Klimaschutzmaßnahmen haben Sie seit Beantwortung der Anfrage 3279/J am 4. November 2020 ergriffen, um die durch das Bundeskanzleramt (inkl. nachgelagerten Dienststellen und Unternehmen, die zu 100% im Eigentum des Bundes stehen) anfallenden CO2-Emissionen (bspw. durch Fuhrpark, Heizung, Veranstaltungen, Verwaltung) zu senken?

 

a.    Welcher Betrag (in Euro) wurde dafür investiert?

b.    Wie viele Tonnen CO2 können damit eingespart werden?

 

2.    Welchen Betrag (in Euro) haben Sie insgesamt seit Antritt der Regierung im Bundeskanzleramt für Klimaschutzmaßnahmen investiert?

 

a.    Wie viele Tonnen CO2 konnten damit seit Antritt der Regierung eingespart werden?

 

3.    Welche Klimaschutzmaßnahmen planen Sie bis zum Jahresende 2021 zu ergreifen, um die durch das Bundeskanzleramt (inkl. nachgelagerten Dienststellen und Unternehmen, die zu 100% im Eigentum des Bundes stehen) anfallenden CO2-Emissonen (bspw. durch Fuhrpark, Heizung, Veranstaltungen, Verwaltung) zu senken?

 

a.    Welcher Betrag (in Euro) soll dafür investiert werden?

b.    Wie viele Tonnen CO2 sollen dadurch eingespart werden?

 

4.    Für wie groß halten Sie das Einsparungspotenzial für im Bundeskanzleramt (inkl. nachgelagerten Dienststellen und Unternehmen, die zu 100% im Eigentum des Bundes stehen) anfallende CO2-Emissionen bis zum planmäßigen Ende der aktuellen Legislaturperiode? (mit Bitte um Angabe in Prozent im Vergleich zum Status quo)

 

5.    Für wie groß halten Sie das Einsparungspotenzial für im Bundeskanzleramt (inkl. nachgelagerten Dienststellen und Unternehmen, die zu 100% im Eigentum des Bundes stehen) anfallende CO2-Emissionen bis 2030? (mit Bitte um Angabe in Prozent im Vergleich zum Status quo)

 

6.    Welche Schritte setzen Sie, um die CO2-Emissionen im Bundeskanzleramt (inkl. nachgelagerten Dienststellen und Unternehmen, die zu 100% im Eigentum des Bundes stehen) zu erheben?

 

7.    Sind zum aktuellen Stand Neubau- oder Sanierungsprojekte seitens des BKA geplant?

 

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, welchen Beitrag zum Klimaschutz leisten diese?

 

8.    In Ihrer Anfragebeantwortung 3291/AB führen Sie aus, dass sich das Bundeskanzleramt „bemüht“ die Mindestanforderungen der Umweltzeichen-Kriterien für „Green Events“ und „Green Meetings“ einzuhalten. Welche Maßnahmen setzen Sie, damit die Einhaltung der Kriterien für „Green Events“ und „Green Meetings“ künftig nicht mehr unterschritten werden?

 

9.    Konnte das Pilotprojekt „MoVe“ wie geplant mit Jahresende 2020 in den Normalbetrieb überführt werden?

 

a.    Wie viel CO2 konnte das Bundeskanzleramt dank der Beteiligung an „MoVe“ an CO2 einsparen?

 

10.  Gibt es im Vergleich zu Ihrer Anfragebeantwortung 3291/AB Veränderungen beim Fuhrpark im Bundeskanzleramt (inkl. nachgelagerten Dienststellen und Unternehmen, die zu 100% im Eigentum des Bundes stehen)?

 

11.  Gibt es im Vergleich zu Ihrer Anfragebeantwortung 3291/AB Veränderungen bei der Verfügbarkeit von Ladestationen für batteriebetriebene Fahrzeuge im Bundeskanzleramt (inkl. nachgelagerten Dienststellen und Unternehmen, die zu 100% im Eigentum des Bundes stehen)?

 

12.  Über die Corona-Pandemie hinaus, wie planen Sie Reisen im Zuge Ihrer Tätigkeit als Bundeskanzler sowie Reisen von Bundeskanzleramts-MitarbeiterInnen umweltfreund zu gestalten?

 

a.    Werden Sie und das Bundeskanzleramt die Möglichkeit digitaler Konferenzen auch über die Corona-Pandemie hinaus nutzen, um Reisen in und außerhalb von Österreich auf ein Minimum zu reduzieren?