6799/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.05.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Nussbaum Verena, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend Evaluierung der Sonderbetreuungszeit von März 2020- März 2021

 

Im Bericht gem. §3 Abs. 5 COVID-19-FongsG des Bundesministeriums für Arbeit, der am 11.Mai 2021 dem Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgelegt wurde, wird die Maßnahme der Sonderbetreuungszeit für den Zeitraum von März 2020 bis März 2021 evaluiert. Die Aufschlüsselung der einzelnen Phasen beinhaltet allerdings nur die Anzahl der eingelangten, ausbezahlten, abgelehnten und offenen Anträge. Die Begründungen für den Bearbeitungsstand werden nicht dargelegt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

1.      Welchen Unternehmen wurde ein Kostenersatz für die Sonderbetreuungszeit gewährt?

a.      Aufschlüsselung der Unternehmen nach Anzahl der ArbeitnehmerInnen?

2.      Aus welchen Gründen ist eine Ablehnung erfolgt?

3.      Wie viele der abgelehnten Anträge wurden aufgrund eines Formalfehlers abgelehnt?

a.      Wie viele der aufgrund eines Formfehlers abgelehnten Anträge wurden dann berechtigt wieder eingebracht?

                                                              i.      Wie viele der wiederholt eingebrachten Anträge wurden dann positiv erledigt?

                                                             ii.      Wie viele der wiederholt eingebrachten Anträge wurden erneut abgelehnt?

1.      Wenn ja, mit welcher Begründung?

4.      Wie viele ArbeitnehmerInnen waren von einer Ablehnung betroffen?

5.      Wie wurde die Zeit dann für die ArbeitnehmerInnen abgegolten, wenn eine Ablehnung erfolgt ist?