6803/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.05.2021
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

an den die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration

betreffend der Verzögerungen hinsichtlich der Anspruchsüberprüfungsschreiben zum Bezug der Familienbeihilfe

 

 

Einem Bericht der „Oberösterreichischen Nachrichten“ vom 20.05.2021 ist zu entnehmen, dass das Finanzamt mit 28. Februar dieses Jahres etwa 230.000 Elternteile hinsichtlich der Prüfung der Anspruchsberechtigung zum Bezug der Familienbeihilfe angeschrieben hat. Eltern müssen also nachweisen, dass trotz Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes noch der Anspruch auf Bezug der Familienbeihilfe besteht. Im Jahr 2020 wurde diese Überprüfung der Anspruchsberechtigung coronabedingt ausgesetzt. Aufgrund eines IT-Automatismus wurde beispielsweise in Oberösterreich 140.000 der 230.000 Fälle die Auszahlung der Beihilfe automatisch gestoppt, obwohl gegebenenfalls noch eine Anspruchsberechtigung bestehen würde. Schätzungen zu Folge sind dort 90.000 Familien betroffen, die derzeit keine Familienbeihilfe ausgezahlt bekommen, obwohl sie anspruchsberechtigt sind. Dies hat fatale Folgen vor allem im Bereich der Krankenversicherung, denn ein Kinderbeihilfe-Bescheid ist Voraussetzung zur aufrechten Mitversicherung des Kindes.

Seitens des Finanzamtes wird kommuniziert, dass man zusätzliche Mitarbeiter anderer Abteilungen abgezogen habe, um mit der Abarbeitung Anspruchsberechtigungen zügiger voran zu kommen. Experten gehen davon aus, dass die Abarbeitung bis Ende Juni dauern wird.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration

 

ANFRAGE

 

1.     Aus welchen konkreten Gründen verursacht die coronabedingte Aussetzung der Prüfung der anspruchsberechtigten Personen einen derartigen Rückstau, wenn jedes Jahr eine solche Prüfung gemacht wird?

2.     Warum werden betroffene Personen nicht drei Monate vorher kontaktiert, um bekannt zu geben, ob eine Anspruchsberechtigung besteht oder nicht, damit der Bezug vorab geklärt ist und weiterlaufen kann?

3.     Wie viele Personen sind von der Anspruchsprüfung aktuell betroffen?

4.     Wie unterscheidet das System, ob eine Einstellung der Bezüge oder eine Weiterzahlung stattfinden soll?

5.     Ist eine Reformierung dieses IT-Automatismus geplant?

6.     Wenn ja, wie möchte man diesen Automatismus modifizieren?

7.     Wenn nein, warum wird dahingehend keine Notwendigkeit gesehen?

8.     Wie ist der Bezug der Familienbeihilfe für Studenten und Lehrlinge während der Corona-Pandemie geregelt?

9.     Wie können Betroffene derzeit die Frage des fehlenden Nachweises zur (Kranken)-Mitversicherung regeln?

10.  Gibt es Pläne, das System der Anspruchsberechtigungsprüfung im Allgemeinen zu reformieren?

11.  Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind dafür geplant?

12.  Wenn nein, warum sieht man dahingehend keine Notwendigkeit?