6808/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.05.2021
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Rechtsberatung für die Mitarbeiter des BMF aufgrund von Aktenlieferungen an den Untersuchungsausschuss

 

 

Anfang Mai 2021 haben Sie unter „Finanzminister Gernot Blümel informiert“ an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Bundesministeriums für Finanzen ein Rundschreiben geschickt, wo Sie sich neben einem Dank an alle Mitarbeiter für den Einsatz während der Coronakrise über Ihre Vorgangsweise in Bezug auf die Aktenlieferung an den derzeit laufenden Untersuchungsausschuss rechtfertigen.

 

Da Sie fürchten, dass aufgrund der Aktenanforderung durch den Untersuchungs-ausschuss und die dadurch bedingte Herausgabe „von gesamten Postfächern einiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“ einige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in ihren Persönlichkeitsrechten betroffen sind, haben Sie diesen Personen eine Rechtsberatung angeboten, „um die Wahrung Ihrer Persönlichkeitsrechte so gut wie möglich aufrecht zu halten“.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.  Von wie vielen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des BMF wurden Korrespondenzen an den Untersuchungsausschuss übermittelt?

2.  Von wie vielen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des BMF wurden die gesamten Postfächer, „unabhängig von deren Inhalt – selbst wenn es sich dabei um höchstsensible und private Daten handelt“ an den Untersuchungsausschuss übermittelt?

3.  Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des BMF wurden bzw. sind aufgrund der Aktenlieferungen an den Untersuchungsausschuss in ihren Persönlichkeitsrechten betroffen?

4.  Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des BMF haben sich bislang aufgrund der Aktenlieferung und der in Folge erfolgten Verletzung von Persönlichkeitsrechten an die Personalvertretung gewandt?

5.  Wie viele dieser Betroffenen haben bislang eine Rechtsberatung in Anspruch genommen?

6.  Ist sichergestellt, dass sämtliche Betroffene, die eine Rechtsberatung haben wollen, diese tatsächlich erhalten?

7.  Wenn nein, aus welchen Gründen wird eine Rechtsberatung abgelehnt?

8.  Ist sichergestellt, dass die Rechtsberatung auf Wunsch der Betroffenen anonym erfolgt und keinerlei Auswirkung auf die aktuelle und künftige Tätigkeit im BMF hat?

9.  Wie lange gilt Ihr Angebot an die Mitarbeiter, bei Bedarf eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen?