6811/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.05.2021
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Edith Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration

betreffend Kürzung des Kinderbetreuungsgeldes aufgrund fehlender Übermittlung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen

 

 

Nach den eindeutigen gesetzlichen Bestimmungen müssen Eltern die vorgeschrie-benen Untersuchungen im Mutter-Kind-Pass spätestens bis zum 14. Lebensmonat durchführen lassen und die Nachweise darüber spätestens bis zum 18. Lebensmonat dem Krankenversicherungsträger vorlegen. Ist das nicht der Fall, wird das Kinderbetreuungsgeld für jeden Elternteil um 1.300 Euro gekürzt. Diese harte Konsequenz trifft nicht nur jene Eltern, die die Untersuchungen nicht oder nicht rechtzeitig durchführen, sondern auch jene, die die Bestätigungen darüber nicht rechtzeitig dem Krankenversicherungsträger übermitteln. Die Volksanwaltschaft wies auch bereits darauf hin, dass es Probleme bei der Übermittlung gibt, die nicht immer den Eltern anzulasten sind.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration folgende

 

Anfrage

 

1.     Wie viele Personen waren jeweils in den letzten 3 Jahren davon betroffen, einen Teil des Kinderbetreuungsgeldes zurückzahlen zu müssen, weil sie die Untersuchungsbestätigungen der vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen dem Krankenversicherungsträger nicht rechtzeitig vorgelegt hatten?

2.     Wie viele dieser Personen haben vorgeschriebene Untersuchungen nicht durchführen lassen (aufgeschlüsselt auf die Jahre 2018, 2019 bzw. 2020)?

3.     Wie viele dieser Personen haben die Untersuchungen durchführen lassen, übermittelten die notwendigen Bestätigungen dem Krankenversicherungsträger jedoch nicht rechtzeitig (aufgeschlüsselt auf die Jahre 2018, 2019 bzw. 2020)?