6815/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.05.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend der hohen Zahlungen bei verspäteter Übermittlung von Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen

 

Berichten Seitens der Volksanwaltschaft kann entnommen werden, dass es keine Seltenheit ist, dass Eltern, die Kinderbetreuungsgeld beziehen und die vorgesehenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen zwar machen lassen haben, allerdings dann die Bestätigung nicht rechtzeitig an die Krankenkasse geschickt haben, mit Nachzahlungen in der Höhe von knapp €1.300 konfrontiert werden.

„Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen müssen spätestens bis zum 14. Lebensmonat durchgeführt, die Bestätigungen darüber bis zum 18. Lebensmonat an die Krankenkasse geschickt werden. Fehlende Bestätigungen führen zu Kürzungen des Kinderbetreuungsgelds – für jeden Elternteil um 1.300 Euro. Auch der OGH hat festgestellt, dass das Hauptgewicht der gesetzlichen Bestimmung auf der Untersuchung selbst und nicht auf ihrem Nachweis liegt. Selbst in den parlamentarischen Materialien zur Vorgängerbestimmung wird darauf hingewiesen, dass ,es zu Härtefällen führt, wenn sämtliche Untersuchungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden und das Kinderbetreuungsgeld nur deswegen reduziert wird, weil der Nachweis verspätet erbracht wurde´. Die Volksanwaltschaft kritisiert außerdem einen weiteren Punkt: Werden die Untersuchungen von einem Kassenarzt bzw. einer Kassenärztin durchgeführt und mit der Krankenkasse verrechnet, dann weiß letztere ohnehin, dass die Untersuchungen stattgefunden haben. Die Gesetzeslage sanktioniert also, wenn man die Bestätigung jener Stelle nicht vorlegt, bei der sie ohnehin vorliegt.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigen Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.     In wie vielen Fällen wurde die Frist für die Durchführung der jeweiligen Untersuchung überschritten, aber trotzdem die Untersuchung durchgeführt?  

2.     In wie vielen Fällen wurde die Frist für die Durchführung der jeweiligen Untersuchung überschritten und die Untersuchung nicht durchgeführt?

3.     Gibt es einen statistischen Überblick, ob eine höhere Anzahl an Untersuchungen nach der Mutter-Kind-Pass-VO gegenüber den Vorjahren nicht stattgefunden haben?

4.     Wenn 􏰁Ja􏰂, bitte um Bekanntgabe der dazu erhobenen Daten!

5.     Wie viele Fälle von derartigen Nachzahlungen hat es im Jahr 2020 gegeben?

6.     Gibt es Pläne zur Reformierung dieser gesetzlichen Regelung?

7.     Wenn „Ja“, wann und in welcher konkreten Form soll dies geschehen?

8.     Wenn „Nein“, warum wird dahingehen keine Notwendigkeit gesehen?

9.     Gibt es Fälle, in denen die Rückzahlung aus finanziellen Gründen betreffend der Familien nicht möglich ist?

10.  Wenn „Ja“, wie viele derartiger Fälle sind bekannt?

11.  Wenn „Ja“, was ist die übliche Vorgehensweise in derartigen Fällen?

12.  Aus welchen konkreten Gründen werden die notwendigen Unterlagen nicht automatisch an die Krankenkasse weitergeleitet, wenn ohnehin ein Kassenarzt die Untersuchung durchführt?