6816/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.05.2021
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wolfgang Zanger, Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Mag. Christian Ragger 

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend Vereinsausschluss der ASB Graz GmbH, Gruppe Graz und LV Steiermark und Förderungen für den Arbeitersamariterbund

 

„Vereinsausschluss der ASB Graz GmbH, Gruppe Graz und LV Steiermark

Nach ausgiebiger Prüfung beschloss der Bundesvorstand in der Vorstandssitzung am 21. Mai 2021 diesen Schritt zu setzen“

 

„Wien (OTS) - Nach umfangreichen Untersuchungen beschloss der Bundesvorstand des Samariterbundes den Ausschluss der ASB Graz GmbH, der Gruppe Graz und des Landesverbandes Steiermark aus dem Verein. „Nach ausgiebiger Prüfung aller Unterlagen war nur dieser Schritt möglich. Es bestand keine Alternative. Die Vorgehensweise erfolgt gemäß den Vereinsstatuten“, erklärt ASBÖ-Bundesgeschäftsführer Reinhard Hundsmüller.

Mit dem Ausschluss geht auch der Logo-Entzug einher, die oben angeführten Organisationen dürfen künftig nicht mehr unter der Dachmarke Samariterbund tätig werden.  Abschließend hält Hundsmüller fest, dass die Gruppe Langenwang von dem Ausschluss nicht betroffen ist. Sie ist eine eigenständige, völlig intakte Gruppe.“[1]

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wie wirkt sich der Vereinsausschluss der ASB Graz GmbH, Gruppe Graz und Landesverband Steiermark (LV) durch den Bundesverband des Arbeitersamariterbundes auf allfällige Förderungen des BMA an die bisherigen Teilorganisationen ASB Graz GmbH, Gruppe Graz und LV Steiermark aus?

2.    Geben die bisher durch den Bundesverband des Arbeitersamariterbundes getätigten Untersuchungen Anlass dazu, dass es zu mutmaßlich falschen Verwendungen von gegebenen Förderungsmitteln in den letzten Jahren gekommen ist, die auch Förderungen des BMA betreffen?

3.    Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie diesbezüglich setzen, um hier den Bund als Förderungsgeber schadlos zu halten?



[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210521_OTS0217/vereinsausschluss-der-asb-graz-gmbh-gruppe-graz-und-lv-steiermark