6839/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.05.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Anzeige gegen österreichischen Deutsche-Bank-Aufsichtsrat und ÖVP-Spender durch deutsche Finanzmarktaufsicht BaFin

 

Wie die Nachrichtenagentur Bloomberg sowie etliche heimische Medien am 19. April 2021 berichteten, hat die deutsche Finanzmarktaufsicht BaFin gegen das Deutsche-Bank-Aufsichtsratsmitglied Alexander Schütz eine Strafanzeige wegen vermuteten Insiderhandels im Zuge der Wirecard-Affäre eingebracht. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München bestätigte dies. Die von der BaFin als unzulässig angesehenen Wertpapier-Transaktionen von Herrn Schütz betreffen unter anderem Optionen auf Wirecard-Aktien und fanden laut Bloomberg zeitnah zum April 2019 statt, als die SoftBank Group Corp. geplante Investitionen in besagtes Unternehmen verkündete (siehe u.a.: https://news.bloomberglaw.com/white-collar-and-criminal-law/german-probe-of-deutsche-banks-schuetz-handed-to-prosecutor). 

Infolge des Wirecard-Skandals gab Herr Schütz im März 2021 seinen baldigen Rückzug aus dem Aufsichtsrat der Deutschen Bank bekannt. Seine Deutsche Bank-Aktien im Wert von rund 160 Millionen Euro hatte er laut Medienberichten bereits Ende 2020 verkauft. Herr Schütz lebt in Wien, ist österreichischer Staatsbürger und eine von mehreren Österreich-Verbindungen im zweifelsohne größten Bankskandal der Nachkriegsgeschichte. Er war in den vergangenen Jahren einer der wichtigsten Spender der ÖVP unter Sebastian Kurz. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wurden Sie, Frau Bundesministerin, bzw. Ihr Ressort von der Staatsanwaltschaft München über die Anzeige gegen Herrn Schütz in Kenntnis gesetzt?

a.    Wenn ja, wann genau erfolgte die Information und welche Schritte bzw. Maßnahmen wurden vonseiten Ihres Ressorts infolgedessen wann gesetzt?

2.    Wurden Sie, Frau Bundesministerin, bzw. Ihr Ressort von der deutschen Finanzmarktaufsicht BaFin über die Anzeige gegen Herrn Schütz in Kenntnis gesetzt?

a.    Wenn ja, wann genau erfolgte die Information und welche Schritte bzw. Maßnahmen wurden vonseiten Ihres Ressorts infolgedessen wann gesetzt?

3.    Haben Sie, Frau Bundesministerin, bzw. Ihr Ressort anderweitig von der Anzeige gegen Herrn Schütz erfahren?

a.    Wenn ja, wann genau erfolgte die Information durch wen und welche Schritte bzw. Maßnahmen wurden vonseiten Ihres Ressorts infolgedessen wann gesetzt?

4.    Haben deutsche Behörden bei Ihnen bzw. Ihrem Ressort und dessen Behörden um Amtshilfe angesucht?

a.    Wenn ja: Wann geschah dies und in welcher Form? 

b.    Wenn ja: Wurde(n) eine österreichische Behörde(n) mit der Kooperation betraut? 

                                  i.    Wenn ja: Welche Behörde(n) wurde(n) damit betraut?

5.    Gab bzw. gibt es in dieser Angelegenheit einen Austausch zwischen dem österreichischen Finanzministerium (BMF), der Finanzmarktaufsicht (FMA) und Ihrem Ressort? 

a.    Wenn ja: Inwieweit sind die FMA und das BMF in diese Causa eingebunden? 

6.    Ist eine inhaltlich ähnliche oder gleiche Anzeige wegen des Verdachts auf illegale Wertpapier-Transaktionen bei einer Staatsanwaltschaft in Österreich eingegangen?

a.    Wenn ja: Wann und bei welcher Staatsanwaltschaft ist eine solche Anzeige gegen Herrn Schütz eingelangt?

b.    Wenn ja: Läuft aktuell eine Überprüfung dieser Anzeige durch die Staatsanwaltschaft?

                                  i.    Wenn ja: Wann wird diese voraussichtlich abgeschlossen sein?

                                ii.    Wenn nein: Wieso nicht?

7.    Liefen bzw. laufen derzeit gegen Herrn Schütz in Österreich strafrechtliche Ermittlungen im Zusammenhang mit diesem oder einem anderen Sachverhalt?

a.    Wenn ja: In welchen konkreten Zusammenhängen bzw. bezüglich welcher Sachverhalte liefen bzw. laufen seit wann bereits welche Ermittlungen? 

b.    Wenn ja: Welche Staatsanwaltschaft ist seit wann genau für welche Ermittlungen in welcher Causa zuständig?

c.    Wenn ja: Welche konkreten Ermittlungshandlungen wurden wann, von welcher Staatsanwaltschaft und in welchem Zusammenhang rund um Herrn Schütz vorgenommen?

8.    Wurden bereits Ermittlungen gegen Herrn Schütz in der Vergangenheit eingestellt?

a.    Wenn ja: wann zu welcher Verdachtslage?

b.    Wenn ja: Wurden in diesem Zusammenhang Weisungen vom Ministerium oder der OStA Wien erteilt?

                                  i.    Wenn ja: Wann, von wem und mit welchem konkreten Inhalt?

c.    Wenn ja: Mit welcher Begründung wurden diese Ermittlungen eingestellt?

9.    Wenn bisher noch keine Ermittlungen aufgrund einer Anzeige geprüft oder eröffnet worden sind: Prüft derzeit eine Staatsanwaltschaft von Amts wegen ein mögliches Ermittlungsverfahren gegen Herrn Schütz wegen vermuteten Insiderhandels?

a.    Wenn ja: Welche Staatsanwaltschaft prüft dies seit wann?

b.    Wenn nein: Wieso nicht? 

10. Wenn bisher noch keine Ermittlungen aufgrund einer Anzeige geprüft oder eröffnet worden sind: Prüft derzeit eine Staatsanwaltschaft von Amts wegen ein mögliches Ermittlungsverfahren gegen Herrn Schütz ?

a.    Wenn ja: Welche Staatsanwaltschaft prüft dies seit wann?

b.    Wenn nein: Wieso nicht?