6845/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.05.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesministerin für Justiz

betreffend Gewalt gegen Frauen

 

Gewalt gegen Frauen ist eine globale, gesellschaftliche Dauer-Katstrophe, deren schädliche Wirkungen immer erst dann wahrgenommen werden, wenn es viel zu spät und schon wieder eine Frau getötet worden ist. Gewalt gegen Frauen ist ein Gesundheitsthema, ein Menschenrechtsthema und auch ein Justizthema.

Zahlen sind wichtig, um die Dimension dieses massiven gesellschaftlichen Problems greifbar zu machen, um das Ausmaß verständlich und notwendige Handlungsansätze zur Vorbeugung oder Beendigung planbar zu machen. Die Datenlage zum Ausmaß, wie sehr Frauen von Gewalt in und vor allem nach Beziehungen betroffen sind, ist nach wie vor unzureichend. Gewalt ist tabuisiert sowie angst- und schambesetzt. Sie wird in vielen Fällen weder angesprochen noch zur Anzeige gebracht. Es ist daher von einer sehr hohen Dunkelziffer an Gewalttaten und Gewaltopfern auszugehen. Die hohe Zahl an Femiziden stellt nur die Spitze des Eisberges dar und lässt vermuten, dass die Ausübung von Gewalt gegen Frauen ein epidemisches Ausmaß hat. 

Auch wenn es unmöglich ist umfassend zu erheben, wie viele Frauen Opfer von Gewalt im Rahmen einer Beziehung mit einem Mann geworden sind, so sollten doch aus der "Verfahrensautomation Justiz" (VJ) genügend statistische Daten zu erheben sein, um die Dimension des Problems zu vergegenwärtigen und dadurch in die Lage versetzt zu werden, in allen gesellschaftlichen Bereichen gezielte Maßnahmen zu setzen, um Gewalt gegen Frauen auszumerzen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Gegen wie viele Männer wurden zu den nachstehenden Straftatbeständen von 2015 bis 2020 in Fällen, in denen das Opfer eine Frau war, staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren eingeleitet? Es wird um tabellarische Auflistung nach Jahren und Landesgerichtssprengel ersucht.

a.    § 75 StGB

b.    § 76 StGB

c.    § 83 StGB

d.    § 84 StGB

e.    § 85 StGB

f.     § 86 StGB

g.    § 87 StGB

h.    § 99 StGB

i.      § 105 StGB

j.      § 106StGB

k.    § 107 StGB

l.      § 107a StGB

m.  § 107b StGB

n.    § 107c StGB

2.    Wie viele Ermittlungsverfahren wurden eingestellt (bitte wiederum gegliedert nach Delikten, Jahren und Landesgerichtssprengeln)?

3.    Wie viele gerichtliche Strafverfahren endeten mit einem Freispruch (bitte wiederum gegliedert nach Delikten, Jahren und Landesgerichtssprengeln)?

4.    Wie viele Ermittlungsverfahren oder gerichtliche Strafverfahren wurden diversionell erledigt (bitte wiederum gegliedert nach Delikten, Jahren und Landesgerichtssprengeln)?

5.    Wie viele Verfahren endeten mit einer Verurteilung (bitte wiederum gegliedert nach Delikten, Jahren und Landesgerichtssprengeln)?

6.    Um zielgerichtete Maßnahmen ergreifen zu können, bedarf es einer genauen Untersuchung der begangenen Gewaltdelikte an Frauen. 

a.    Welche Untersuchungen wurden im Hinblick auf die begangenen Femizide in den Jahren 2015 bis 2020 bisher durchgeführt?

b.    Kennen Sie die Ergebnisse der von Innenminister Peschorn und Frauenministerin Stilling eingesetzten Screening-Gruppe, die die begangenen Frauenmorde im Zeitraum von 1. Jänner 2018 und 25. Jänner 2019 untersuchte (Frauenmorde: Jeder Mord ist einer zu viel - Bundeskanzleramt Österreich)? 

                                  i.    Wenn ja, wie wurden die Empfehlungen der Screening Gruppe genau umgesetzt? 

7.    Planen Sie eine vergleichbare Screening Gruppe für die Untersuchung der begangenen Frauenmorde in den letzten Jahren (bswp. für die Jahre 2015-2020) einzusetzen um zielgerechtere Maßnahmen ergreifen zu können?

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

b.    Welche Untersuchung der in den letzten Jahren begangenen Frauenmorden werden vornehmen?

8.    Welche Maßnahmen werden Sie für (weitere) Verbesserungen des Opferschuzes setzen?