6848/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.05.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Wirtschaftshilfen öffentliche Unternehmen: Hintergrund zu unterschiedlichen Regelungen

Die zahlreichen unterschiedlichen Wirtschaftshilfen, die vonseiten der Bundesregierung nacheinander präsentiert wurden, enthielten stets viele Fehler. Unternehmer_innen, Standesvertreter und auch NEOS haben den Bundesminister für Finanzen daher wiederholt darauf aufmerksam gemacht und eine Evaluierung samt Verbesserung der bestehenden Hilfen gefordert. Für die kommenden Monate und zukünftige Krisen wurde von NEOS auch die Einführung eines einheitlichen, zielgerichteten und raschen Instrument nach Vorbild des Kieler Modells gefordert.

 

Gegenstand dieser Anfrage ist v.a. die unterschiedliche Behandlung von Unternehmen im Eigentum von Gebietskörperschaften und die Frage nach dem Grund für die verschiedenen Ausschlusskriterien in den Wirtschaftshilfen. Folgende Ausschlussgründe fehlen in den Richtlinien des Umsatzersatzes 1und 2, während sie in den Richtlinien zum Fixkostenzuschuss 800.000, Verlustersatz und Ausfallsbonus enthalten sind:

 

Ausgenommen von der Gewährung […] nach den gegenständlichen Richtlinien sind:

3.2.2 im alleinigen Eigentum (mittelbar oder unmittelbar) von Gebietskörperschaften und sonstigen Einrichtungen öffentlichen Rechts stehende Einrichtungen;

3.2.3 im mehrheitlichen Eigentum (mittelbar oder unmittelbar) von Gebietskörperschaften und sonstigen Einrichtungen öffentlichen Rechts stehende Einrichtungen, die einen Eigendeckungsgrad von weniger als 75% haben;

 

Die Unterschiede sind besonders interessant, da der Fixkostenzuschuss 800.000 deutlich vor dem Umsatzersatz 2 präsentiert wurde. Im Ausfallsbonus, der wiederum später vorgestellt wurde, finden sich entsprechende Passage dann wieder in der Richtlinie. Es handelt sich somit nicht um einen Fehler, der mit der Zeit behoben wurde, sondern anscheinend um eine  bewusste Entscheidung vonseiten der Erfinder dieser Instrumente.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Welche sachliche Rechtfertigung gibt es dafür, beim Umsatzersatz 1 und 2 andere Antragsberechtigungen vorzusehen als beim Fixkostenzuschuss 800.000, dem Verlustersatz oder dem Ausfallsbonus?

2.    Liegen Ihnen Informationen vor, wie viele Unternehmen den Umsatzersatz 1 oder Umsatzersatz 2 erhalten haben, die im alleinigen oder mehrheitlichen Eigentum (mittelbar oder unmittelbar) von Gebietskörperschaften und sonstigen Einrichtungen öffentlichen Rechts stehende Einrichtungen stehen?

a.    Wenn ja: Wie viele solcher Unternehmen haben aus diesen Instrumenten Hilfen erhalten bzw. in welcher Höhe?

b.    Wenn ja: Wie viele davon standen im Eigentum des Bundes?

c.    Wenn nein: Werden Sie diese Information zu solchen Zahlungen bei der COFAG einholen?

3.    Liegen Ihnen Informationen vor, ob Gebietskörperschaften oder sonstige Einrichtungen öffentlichen Rechts selbst Hilfen erhalten haben?

a.    Wenn ja: Wie viele haben aus diesen Instrumenten Hilfen erhalten bzw. in welcher Höhe?

b.    Wenn nein: Werden Sie diese Information zu solchen Zahlungen bei der COFAG einholen?

4.    Habe Sie vor, das bestehende System der Corona-Wirtschaftshilfen zu verlängern und - nach entsprechender Evaluierung - zu adaptieren?

a.    Wenn ja: wann und inwiefern sollen diese adaptiert werden?

5.    In welcher Form findet eine Evaluierung der konkreten Ausgestaltung der bestehenden Wirtschaftshilfen statt?

6.    Wurde eine Einigung mit der Kammer für Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder gefunden? 

a.    Wenn ja: wann und wie sieht diese aus?

b.    Wenn nein: warum nicht?