6853/J XXVII. GP

Eingelangt am 31.05.2021
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Mag. Christian Ragger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Bundesarchivgut BM a.D. Rudolf Anschober

§ 6 Abs 3 Bundesarchivgesetz erster Satz lautet:

(3) Das Schriftgut, das unmittelbar beim Bundespräsidenten, Bundeskanzler, Vizekanzler, bei einem Bundesminister oder Staatssekretär in Ausübung ihrer Funktion oder in deren Büros anfällt und nicht beim Nachfolger verbleiben soll, ist unverzüglich nach dem Ausscheiden aus der Funktion dem Österreichischen Staatsarchiv zu übergeben.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1)    Wurde Schriftgut des am 19. April 2021 aus dem Amt als Sozial- und Gesundheitsminister ausgeschiedenen BM a.D. Rudolf Anschober an das Bundesarchiv übergeben?

2)    Wenn ja, in welchem Umfang?

3)    Wie wurde die Abgrenzung zwischen jenem Schriftgut, das bei BM Dr. Wolfgang Mückstein verbleiben sollte, und jenem, das in das Bundesarchiv übergeben werden sollte getroffen?

4)    Wer war an dieser Abgrenzung beteiligt?

5)    Wann wurde dieses Schriftgut des am 19. April 2021 aus dem Amt als Sozial- und Gesundheitsminister ausgeschiedenen BM a.D. Rudolf Anschober an das Bundesarchiv übergeben?

6)    Wurde mit dieser Übergabe die gesetzlich bestimmte „Unverzüglichkeit“ erfüllt?

7)    Wenn nein, warum nicht?

8)    Welches Schriftgut und in welchem Umfang haben Sie als Nachfolger von BM a.D. Rudolf Anschober übernommen?

9)    Erfolgte diese Übergabe „persönlich“?

10) Wenn nein, wer hat Ihnen dieses Schriftgut übergeben?