6855/J XXVII. GP
Eingelangt am 31.05.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Peter Schmiedlechner
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
betreffend geografische Angaben bei Lebensmitteln als Teil der Kulinarik-Strategie forcieren
Im Rahmen des EU-Systems geografischer Angaben werden die Namen bestimmter Erzeugnisse geschützt, die aus bestimmten Regionen stammen und bestimmte Eigenschaften aufweisen oder deren Ansehen mit dem Erzeugungsgebiet zusammenhängt.[1] Geografische Angaben verleihen Rechte des geistigen Eigentums für diese Erzeugnisse.
Geografische Angaben umfassen: g. U. – geschützte Ursprungsbezeichnungen (Lebensmittel und Wein), g. g. A. – geschützte geografische Angaben (Lebensmittel und Wein) und g. A. – geografische Angaben (Die Angabe g. A. wird für Spirituosen und aromatisierte Weine verwendet.). Zusätzlich gibt es auch g.t.S. (= garantiert traditionelle Spezialität). Bei der garantiert traditionellen Spezialität stehen traditionelle Aspekte wie die Art und Weise der Herstellung des Erzeugnisses oder seine Zusammensetzung im Vordergrund, ohne dass diese an ein bestimmtes geografisches Gebiet gebunden sind.
Der Unterschied zwischen einer g. U. und einer g. g. A. besteht darin, in welchem Umfang die Ausgangsstoffe aus dem abgegrenzten Gebiet stammen müssen bzw. das Herstellungsverfahren in dem Gebiet stattfinden muss.
§ Als g. U. eingetragene Produktnamen weisen die engste Verbindung mit dem geografischen Ort auf, an dem sie hergestellt werden. Jeder Verarbeitungsschritt muss in der Region erfolgen.
§ Bei g.g.A. reicht es, wenn wenigstens einer der Produktionsschritte in dem Gebiet erfolgt.
Beide geographische
Angaben (bzw. ihre Zeichen/Siegel – siehe links) sind optisch sehr
ähnlich und es besteht die Gefahr einer Verwechslung durch
Verbraucherinnen und Verbraucher, wie die deutsche Verbraucherzentrale aufzeigt.[2] Dabei ist das, was
diese Siegel symbolisieren höchst unterschiedlich.
Das g.U.-Zeichen (rot) bedeutet heimische/regionale Produktion in allen Schritten und damit erfolgt die Wertschöpfung zur Gänze in der Region. Hingegen das g.g.A.-Zeichen (blau) weist nur auf (mindestens) einen Schritt in der Region hin. Damit kann ein großer Teil der Wertschöpfung in anderen Gebieten erwirtschaftet werden. Oft, wie aus vielen praktischen Beispielen bekannt, sind die Rohstoffe sogar aus dem Ausland, nicht selten aus mehreren Ländern. Das wissen viele heimische Konsumentinnen und Konsumenten allerdings nicht.
Österreich hat aktuell 66 Einträge. 17 österreichische Lebensmittel (ohne Wein) haben laut der DOOR-Datenbank derzeit das g.U.-Siegel, 6 weitere haben das g.g.A.-Siegel (ohne Wein). Die restlichen Einträge betreffen Weine, Spirituosen und aromatisierte Weine.[4] Wir haben hier eindeutig viel Nachholbedarf. Dabei sollten vor allem die g.U.-Siegel-Anträge forciert werden, weil dieses die höchste regionale Wertschöpfung sichern.
Die Einhaltung der Produktspezifikation wird durch nationale Behörden oder durch akkreditierte Produktzertifizierungsstellen kontrolliert. In Österreich sieht § 3 Absatz 2 Ziffer 1 EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz - EU-QuaDG, BGBl I Nummer 130/2015 die Kontrolle der Einhaltung der Spezifikation durch private akkreditierte und vom Landeshauptmann zugelassene Kontrollstellen vor.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus folgende
Anfrage
1. Welche Stellen kontrollieren die Einhaltung der g.g.A. und g.U. bzw. g.A. Spezifikationen in den einzelnen Bundesländern?
2. Wie oft wurde die Einhaltung der Spezifikation von g.g.A., g.U. und g.A. kontrolliert? (Bitte um eine Auflistung für die letzten 5 Jahre.)
a. Was waren die Ergebnisse dieser Kontrollen?
b. Wie viele Mängel gab es bei den einzelnen Produkten mit g.g.A., g.U. und g.A. und um welche Mängel handelte es sich?
3. Was plant das Bundesministerium auf der EU-Ebene, um g.g.A. „regionaler“ (spricht mit mehr Bezug zur Region) zu machen?
4. Was wird man unternehmen, damit die Siegel unterschiedlicher werden, damit sie die Kunden leichter unterscheiden können?
5. Was plant das Bundesministerium, damit vor allem österreichische Rohstoffe bei g.g.A. zum Einsatz kommen?
6. Was plant das Bundesministerium, damit die Hauptzutat bei g.g.A.-Produkten aus der Region, wo die „Marke“ verortet ist, kommt?
7. Warum hat Österreich deutlich weniger Produkte mit geographischen Angaben als andere Länder registriert?
8. Welche Maßnahmen wird das Bundesministerium setzten, damit mehr g.U.-Produkte in Österreich angemeldet werden?
9. Wie bezieht sich die Kulinarik-Strategie Österreichs auf die g.g.A.-Produkte?
10. Wie bezieht sich die Kulinarik-Strategie Österreichs auf die g.U.-Produkte?
11. Gibt es Pläne die Produzenten von g.g.A.-Produkten zu animieren, auf die g.U.-Siegel (und damit die heimische Produktion in allen Schritten) umzusteigen?
12. Welche heimischen Produkte bemühen sich aktuell um das g.U.-Siegel?
13. Gibt es auf der EU-Ebene Einschränkungen für Gentechnik-Produkte bei der Vergabe der „geographischen Angaben“ (g.U., g.g.A., g.A. und g.t.S.)?
a. Falls ja, welche?
b. Falls nein, warum nicht?
c. Falls nein, werden Sie sich einsetzen, damit keine Gentechnik-Produkte „geographische Angaben“ bekommen?
[1] https://ec.europa.eu/info/food-farming-fisheries/food-safety-and-quality/certification/quality-labels/quality-schemes-explained_de
[2] Geschützte geografische Angabe (g.g.A) | Lebensmittelklarheit
[3] https://www.bmlrt.gv.at/service/presse/lebensmittel/2019/K%C3%B6stinger--%C3%96sterreich-muss-DIE-Kulinarik-Destination-Europas-werden.html
[4] https://ec.europa.eu/info/food-farming-fisheries/food-safety-and-quality/certification/quality-labels/geographical-indications-register/