6856/J XXVII. GP

Eingelangt am 31.05.2021
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Mag. Christian Ragger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend Bundesarchivgut BM a.D. Christine Aschbacher

§ 6 Abs 3 Bundesarchivgesetz erster Satz lautet:

(3) Das Schriftgut, das unmittelbar beim Bundespräsidenten, Bundeskanzler, Vizekanzler, bei einem Bundesminister oder Staatssekretär in Ausübung ihrer Funktion oder in deren Büros anfällt und nicht beim Nachfolger verbleiben soll, ist unverzüglich nach dem Ausscheiden aus der Funktion dem Österreichischen Staatsarchiv zu übergeben.

 

Im Zusammenhang mit dieser Übergabe des Schriftguts soll es im Ministerbüro des Arbeitsministeriums und mit der bis zu diesem Zeitpunkt im Amt befindlichen Generalsekretärin Bernadett Humer ,-Nachfolgerin wurde Kabinettschefin Mag. Eva Landrichtinger (jetzt auch Generalsekretärin) und der Präsidialsektion zu einer heftigen Diskussion gekommen sein. Grundlage dieser Diskussion war die Abgrenzung des „unmittelbaren Schriftguts“ das bei BM a.D. Christine Aschbacher 2020/2021 angefallen war und das nicht bei Ihrem Nachfolger BM Univ.Prof. Dr. Marin Kocher verbleiben soll(te).

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit folgende

 

 

Anfrage

 

1)    Wurde Schriftgut der am 11. Jänner 2021 aus dem Amt als Arbeitsministerin ausgeschiedenen BM a.D. Christine Aschbacher an das Bundesarchiv übergeben?

2)    Wenn ja, in welchem Umfang?

3)    Wie wurde die Abgrenzung zwischen jenem Schriftgut, das bei BM Univ.Prof. Dr. Marin Kocher verbleiben sollte, und jenem, das in das Bundesarchiv übergeben werden sollte getroffen?

4)    Wer war an dieser Abgrenzung beteiligt?

5)    Waren insbesondere die bis zu diesem Zeitpunkt im Amt befindliche Generalsekretärin Bernadett Humer, die damalige Kabinettschefin Mag. Eva Landrichtinger (jetzt auch Generalsekretärin) und Mitarbeiter bzw. Funktionsträger der Präsidialsektion des damaligen BMAFJ (jetzt BMA) beteiligt?

6)    Wann wurde dieses Schriftgut der am 11. Jänner 2021 aus dem Amt als Arbeitsministerin ausgeschiedenen BM a.D. Christine Aschbacher an das Bundesarchiv übergeben?

7)    Wurde mit dieser Übergabe die gesetzlich bestimmte „Unverzüglichkeit“ erfüllt?

8)    Wenn nein, warum nicht?

9)    Welches Schriftgut und in welchem Umfang haben Sie als Nachfolger von BM a.D. Christine Aschbacher übernommen?

10) Erfolgte diese Übergabe „persönlich“)

11) Wenn nicht, wurde diese Übergabe durch die damalige Kabinettschefin Mag. Eva Landrichtinger (jetzt auch Generalsekretärin) durchgeführt?