686/J XXVII. GP

Eingelangt am 31.01.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

 

betreffend Datensammeln durch Ad-Tech-Firmen

 

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) berichtete am 14. Jänner 2020 über folgenden Sachverhalt:

 

Wien (OTS) - Eine Studie der norwegischen Verbraucherschutzorganisation Norwegian Consumer Council (NCC) belegt das umfangreiche Sammeln von personenbezogenen Daten bei Anwendungssoftware (Apps) auf Mobilgeräten. Die Konsumentinnen und Konsumenten sind sich des Umfangs dieser „Sammelwut“ oft nicht bewusst und stehen ihr deshalb hilflos gegenüber. Verbraucherorganisationen weltweit fordern stärkere Kontrolle von Online-Marketing-Unternehmen zum Schutz der Privatsphäre des Verbrauchers.

 

NCC hatte für zehn beliebte Apps – darunter die Dating-App Tinder, die Bi/Gay-Dating-App Grindr, die Makeup-App Perfect 365 oder die Menstruations-App Mydays – erhoben, welche Daten an welche Drittanbieter weitergegeben werden. Das Ergebnis ist besorgniserregend: Die Apps lieferten sensible Daten an 135 unterschiedliche Unternehmen, unter anderem die IP-Adresse und GPS-Standorte, aus denen sich Bewegungsprofile erstellen lassen, aber auch Daten über die sexuelle Ausrichtung, die politische Einstellung und eingenommene Medikamente. Empfänger dieser Daten sind die großen Player im Online-Marketing, darunter bekannte TechnologieRiesen. Googles Marketing-Firma DoubleClick bekommt von acht der zehn untersuchten Apps Daten übermittelt, Facebook sogar von neun, aber auch Firmen wie OpenX oder Brace werden beliefert.

 

Nutzer der Apps haben oft nur wenige Möglichkeiten, sich vor Datentracking zu schützen. Nur die wenigsten Nutzer wissen, welche Daten im Hintergrund weitergegeben werden. Die technischen Abläufe sind meist schwer nachvollziehbar, die Standardeinstellungen der Apps sind auf Daten-Sharing eingestellt und die Anbieter der Anwendungen arbeiten mit Geschäftsmodellen, welche die Weitergabe von personenbezogenen Daten einkalkulieren.

 

„Diese Praktiken geben dem Nutzer nicht die Möglichkeit, eine fundierte Entscheidung über die Verwendung der sensiblen persönlichen Daten zu treffen“, kritisiert Ulrike Docekal, Leiterin der Stabstelle für EU-Angelegenheiten im Verein für Konsumenteninformation (VKI). „Zudem ist es sehr zweifelhaft, dass dieses Geschäftsgebaren mit dem europäischen Datenschutzrecht vereinbar ist.“

 

Der VKI befindet sich in enger Abstimmung mit zahlreichen internationalen Schwesterorganisationen, die jeweils bei ihren nationalen Datenschutzbehörden Beschwerden gegen mehrere Unternehmen einbringen werden.

 

Die internationalen Verbraucherschutzorganisationen fordern zudem die zuständigen nationalen Behörden zum Handeln auf, die richtigen Konsequenzen aus dem vorliegenden Bericht zu ziehen und die Daten ihrer Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

 

„Es muss dringend ein Umdenken stattfinden“, betont Ulrike Docekal. „Es gilt Geschäftsmodelle zu stärken, die nicht auf einer umfassenden Erhebung und Weitergabe personenbezogener Daten beruhen.“ (OTS0019 5 WI 0377 NKI0001 CI Di, 14.Jän 2020)

 

Der freiheitlich Konsumentenschutzsprecher Peter Wurm sieht in dieser offenbar gelebten Praktik mit Daten umzugehen einen schweren Mangel und bekräftigt abermals, dass der Schutz hochsensibler persönlicher Daten an oberster Stelle stehe und dem VKI – der einzigen echten Konsumentenschutzvertretung in Österreich – die bestmögliche politische Unterstützung zukommen zu lassen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Welche Stellung nimmt das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zum oben angeführten Sachverhalt grundsätzlich ein?

2.    Sehen Sie gesetzlichen Handlungsbedarf, um die Erhebung und die Weitergabe von personenbezogenen Daten seitens der Unternehmen zu erschweren bzw. dies prinzipiell zu verhindern?

3.    Wenn ja, wie soll ein mögliches Gesetz dahingehend aussehen?

4.    Werden Sie den Verein für Konsumenteninformation entsprechende Unterstützung zukommen lassen um Konsumenten besser vor Datenmissbrauch zu schützen?

5.    Welche Maßnahmen setzt das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz um Konsumenten präventiv vor Datenmissbrauch zu schützen?

6.    Welche Informationen bzw. -wo können diese eingesehen werden, werden den Konsumenten zur Verfügung gestellt, damit ein möglicher Datenmissbrauch rechtzeitig erkannt werden kann?