687/J XXVII. GP
Eingelangt am 31.01.2020
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Anfrage
des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
betreffend die Bestellung des künstlerischen Geschäftsführers (Staatsopern-direktor) der Wiener Staatsoper im Zeitraum Juli und August 2020
Im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien zu FN 184018s ist die Wiener Staatsoper GmbH eingetragen. Alleingesellschafterin der Wiener Staatsoper GmbH ist die im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien zu FN 184066k eingetragene Bundestheater-Holding GmbH, die wiederum im Alleineigentum der Republik Österreich steht. Die Wiener Staatsoper GmbH ist sohin ein 100%iges Tochterunternehmen der Republik Österreich.
Der derzeitige künstlerische Geschäftsführer der Wiener Staatsoper GmbH („Staatsoperndirektor“), Herr Dominique Meyer, wird laut Medienberichten ab März 2020 Intendant der Mailänder Scala.
Der eigentlich bis September 2020 laufende Vertrag des derzeitigen künstlerischen Geschäftsführers der Wiener Staatsoper GmbH („Staatsoperndirektor“), Herrn Dominique Meyer, wird laut Medienberichten aufgrund seines überschneidenden Engagements als Intendant der Mailänder Scala vorzeitig per 30. Juni 2020 aufgelöst.
Entsprechend der öffentlichen Ausschreibung der Funktion des künstlerischen Geschäftsführers der Wiener Staatsoper GmbH vom 9. November 2016 wird die Stelle ab 1. September 2020 auf die Dauer von bis zu fünf Jahren besetzt.
Als Nachfolger von Dominique Meyer wurde in der Folge als künstlerischer Geschäftsführer der Wiener Staatsoper GmbH („Staatsoperndirektor“) Dr. Bogdan Roscic präsentiert.
Im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 10. März 2017 wurde die Bestellung von Herrn Dr. Roscic mit 1. September 2020 schließlich bekanntgemacht.
Damit wäre nunmehr aufgrund des vorzeitigen Ausscheidens von Herrn Dominique Meyer mit 30. Juni 2020 eine Vakanz der Stelle des künstlerischen Geschäftsführers der Wiener Staatsoper GmbH von zwei Monaten gegeben.
Medienberichten zufolge soll aber Herr Dr. Roscic nunmehr die Stelle bereits vorzeitig mit 1. Juli 2020 antreten.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport folgende
Anfrage:
1. Wann beginnt der Vertrag des künftigen künstlerischen Geschäftsführers der Wiener Staatsoper GmbH („Staatsoperndirektor“), Dr. Bogdan Roscic, entsprechend der öffentlichen Ausschreibung vom 9. November 2016 zu laufen?
2. Wie lange läuft der Vertrag des künftigen künstlerischen Geschäftsführers der Wiener Staatsoper GmbH („Staatsoperndirektor“), Dr. Bogdan Roscic, entsprechend der öffentlichen Ausschreibung vom 9. November 2016, und wann endet dieser?
3. Ist es richtig, dass Herr Dr. Bogdan Roscic abweichend von seiner ursprünglich erfolgten Bestellung zum künstlerischen Geschäftsführer der Wiener Staatsoper GmbH ab 1. September 2020 nunmehr bereits mit 1. Juli 2020 sein neues Amt antreten wird?
a. Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die nunmehrige Bestellung bereits ab 1. Juli 2020?
b. Wenn ja, in welcher Form erfolgte die Bestellung von Herrn Dr. Bogdan Roscic ab 1. Juli 2020?
c. Wenn ja, wann konkret erfolgte die Bestellung von Herrn Dr. Bogdan Roscic ab 1. Juli 2020?
d. Wenn ja, wer hat die Entscheidung über den vorverlegten Beginn der Vertragslaufzeit des künftigen künstlerischen Geschäftsführers der Wiener Staatsoper GmbH („Staatsoperndirektor“), Dr. Bogdan Roscic, getroffen?
e. Wenn ja, wer hat an der Entscheidung mitgewirkt?
f. Wenn ja, wann endet die vorverlegte Vertragslaufzeit mit Herrn Dr. Bogdan Roscic?
g. Wenn ja, kam es zu einer erneuten öffentlichen Ausschreibung beziehungsweise warum kam es zu keiner neuen öffentlichen Ausschreibung?
4. Hat sich die Geschäftsführung der Bundestheater-Holding GmbH zur Bestellung eines „Staatsoperndirektors“ im Zeitraum 1. Juli bis 31. August 2020 geäußert?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
5. Hat sich der Aufsichtsrat der Wiener Staatsoper GmbH zu der Bestellung eines „Staatsoperndirektors“ im Zeitraum 1. Juli bis 31. August 2020 geäußert?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?