6873/J XXVII. GP
Eingelangt am 08.06.2021
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Anfrage
des Abgeordneten Alois Kainz
und weiterer Abgeordneten
an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
betreffend Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes betreffend Schutzwaldbewirtschaftung bei der Österreichischen Bundesforste AG
Von Jänner 2020 bis März 2020 überprüfte der Rechnungshof die Österreichische Bundesforste AG und das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, um den Stand der Umsetzung von Empfehlungen aus seinem Vorbericht „Schutzwaldbewirtschaftung bei der Österreichischen Bundesforste AG“ zu beurteilen.[1]
Als zentrale
Empfehlungen in diesem Bezug hob der Rechnungshof folgende hervor:
• Das Bundesministerium für
Landwirtschaft, Regionen und Tourismus sollte das Geschäftsfeld
„Schutzwaldpflege“ in die Satzung der Bundesforste auf nehmen.
• Die Österreichische
Bundesforste AG sollte bei Umsetzung der Schutzwaldstrategie sicherstellen,
dass die Maßnahmenplanung das Sanierungserfordernis für den
Schutzwald in hinreichender Weise berücksichtigt und die dazu geplanten
Aktivitäten konsequent umgesetzt werden.
• Die Österreichische
Bundesforste AG sollte die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen zeitgerecht
– entsprechend der festgestellten Sanierungsdringlichkeit – setzen,
um die volle Funktionsfähigkeit des Schutzwalds zu erhalten bzw.
wiederherzustellen.
• Die Österreichische
Bundesforste AG sollte bei den Holzernteplanungen die zufälligen Nutzungen
aufgrund von Schadensereignissen in einer realistischeren Weise
berücksichtigen.
• Die Österreichische Bundesforste AG sollte in Anbetracht des nach wie vor bestehenden Handlungsbedarfs für die Pflege und Sanierung der Schutzwaldflächen die erforderlichen Ressourcen einsetzen, um langfristig deren Schutzfunktion zu erhalten.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus folgende
Anfrage
1. Warum wurden in der Vergangenheit keine weiteren Schritte gesetzt, um das Geschäftsfeld Schutzwaldpflege in die Satzung der Bundesforste AG aufzunehmen?
2.
Wurde das
Geschäftsfeld Schutzwaldpflege seither bereits in die Satzung der
Bundesforste AG aufgenommen?
a.) Falls ja, wann?
b.) Falls ja, wie wird die Schutzwaldpflege sichergestellt?
c.) Falls nein, warum nicht?
d.) Falls nein,
wann planen Sie die Aufnahme des Geschäftsfeld Schutzwaldpflege in die
Satzung der Bundesforste AG?
3. Inwiefern stellt die Bundesforste AG sicher, dass die Maßnahmenplanung das Sanierungserfordernis für den Schutzwald in hinreichender Weise berücksichtigt und die dazu geplanten Aktivitäten konsequent umgesetzt werden? Bitte um detaillierte Erläuterung.
4.
Wurden die
erforderlichen Sanierungsmaßnahmen, um die volle Funktionsfähigkeit
des Schutzwalds zu erhalten bzw. wiederherzustellen, seitens der Bundesforste
AG zeitgerecht ergriffen?
a.) Falls ja, welche Maßnahmen wurden konkret ergriffen?
b.) Falls nein, warum nicht?
c.) Welche weiteren Maßnahmen sind geplant?
5.
Wurde
seitens der Bundesforste AG bei den Holzernteplanungen die zufälligen
Nutzungen aufgrund von Schadensereignissen in einer realistischeren Weise
berücksichtigt?
a.) Falls ja, inwiefern?
b.) Falls nein, warum nicht?
c.) Falls nein, wie soll die diesbezügliche realistische
Berücksichtigung künftig gewährleistet werden?
6. Welche Maßnahmen hat die Bundesforste AG ergriffen, um die Pflege und Sanierung der Schutzwaldflächen langfristig zu erhalten? Bitte um detaillierte Erläuterung.
7. Welche Maßnahmen plant die Bundesforste AG zu ergreifen, um die Pflege und Sanierung der Schutzwaldflächen langfristig zu erhalten? Bitte um detaillierte Erläuterung.
8. Welche Maßnahmen haben Sie als zuständige Ministerin ergriffen, um die Pflege und Sanierung der Schutzwaldflächen langfristig zu erhalten? Bitte um detaillierte Erläuterung.
9. Welche Maßnahmen planen Sie als zuständige Ministerin zu ergreifen, um die Pflege und Sanierung der Schutzwaldflächen langfristig zu erhalten? Bitte um detaillierte Erläuterung.
[1] Bericht des Rechnungshofes Reihe BUND 2021/21 – Schutzwaldbewirtschaftung bei der Österreichischen Bundesforste AG; Follow–up–Überprüfung