Eingelangt am 08.06.2021
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ANFRAGE
des
Abgeordneten DI Gerhard Deimek
und
weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister
für Finanzen
betreffend
Steuerprüfung aufgrund satirischen Blümel-Leiberls?
Am 8.
Mai 2021 berichtete www.derstandard.at unter der Überschrift
„Shop bewirbt satirisches Blümel-Leiberl, bekommt
Steuerprüfung am nächsten Tag“ vom Betreiber der
„Shirt-Schmiede“, der sich in engem zeitlichen Zusammenhang mit der
Veröffentlichung eines satirisch bedruckten T-Shirts, das FM Blümel
zeigte, einer Steuerprüfung ausgesetzt sah:
„Fadinger
betreibt die ‚Shirt Schmiede‘, einen Onlineshop für Leiberl
mit teils satirischem Aufdruck. Nun wundert er sich über einen Zufall: Am
Dienstag postete er das neue Blümel-Leiberl auf Instagram und Facebook. Am
nächsten Tag kündigte sich ein Mitarbeiter des Finanzamts per E-Mail
für eine Steuerprüfung an.“
„Der
Niederösterreicher ist vor allem erstaunt darüber, wie ihn das
Finanzamt erreicht hat: Denn das E-Mail ging an die Adresse
office@shirt-schmiede.at. Eine Adresse, die Fadinger laut eigenen Angaben nicht
bei der Finanz hinterlegt hat.“
Ein
Mitarbeiter des Finanzministeriums antwortete darauf: „Die
Vorwürfe sind gänzlich falsch. Grundsätzlich liegt der Vollzug
ausschließlich bei den Abgabenbehörden. Etwaige anderslautende
Vermutungen werden strikt zurückgewiesen“.
(https://www.derstandard.at/story/2000126496649/shop-bewirbt-satirisches-bluemel-leiberl-bekommt-steuerpruefung-am-naechsten-tag)
In
diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister
für Finanzen folgende
Anfrage
1. Haben
Sie dahingehend Einfluss ausgeübt, dass der oben genannte Betreiber der
Shirt-Schmiede einer Steuerprüfung unterzogen wird?
2. Wenn
ja, warum?
3. Wenn
nein, handelt es sich beim engen zeitlichen Zusammenhang zwischen der
Veröffentlichung des T-Shirts und der darauffolgenden Steuerprüfung
bloß um einen Zufall?
4. Hat
einer Ihrer Kabinettsmitarbeiter dahingehend Einfluss ausgeübt, dass der
oben genannte Betreiber der Shirt-Schmiede einer Steuerprüfung unterzogen
wird?
5. Hat
ein Angehöriger Ihres Ministeriums dahingehend Einfluss ausgeübt,
dass der oben genannte Betreiber der Shirt-Schmiede einer Steuerprüfung
unterzogen wird?
6. Hat
eine sonstige Ihnen bekannte Person dahingehend Einfluss ausgeübt, dass
der oben genannte Betreiber der Shirt-Schmiede einer Steuerprüfung unterzogen
wird?
7. Ist
es üblich, dass Steuerprüfungen über beim Finanzamt nicht hinterlegte
Mailadressen angekündigt werden?
8. Wer
recherchiert das Vorhandensein weiterer - neben der beim Finanzamt hinterlegten
- Mailadressen von Steuerpflichtigen, wer legt fest, welche Mailadresse vom
Finanzamt genutzt wird und wie hoch sind die jährlichen Kosten, die durch
derartige Recherchearbeiten anfallen?
9. Weshalb
wurde diese Steuerprüfung über eine dem Finanzamt nicht gemeldete
Mailadresse angekündigt?
10. Aus
welchen Gründen benutzt das Finanzamt zur Kommunikation mit
Steuerpflichtigen Mailadressen, die beim Finanzamt nicht hinterlegt sind?