6874/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.06.2021
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten DI Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Steuerprüfung aufgrund satirischen Blümel-Leiberls?

 

 

Am 8. Mai 2021 berichtete www.derstandard.at unter der Überschrift „Shop bewirbt satirisches Blümel-Leiberl, bekommt Steuerprüfung am nächsten Tag“ vom Betreiber der „Shirt-Schmiede“, der sich in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines satirisch bedruckten T-Shirts, das FM Blümel zeigte, einer Steuerprüfung ausgesetzt sah:

„Fadinger betreibt die ‚Shirt Schmiede‘, einen Onlineshop für Leiberl mit teils satirischem Aufdruck. Nun wundert er sich über einen Zufall: Am Dienstag postete er das neue Blümel-Leiberl auf Instagram und Facebook. Am nächsten Tag kündigte sich ein Mitarbeiter des Finanzamts per E-Mail für eine Steuerprüfung an.“

„Der Niederösterreicher ist vor allem erstaunt darüber, wie ihn das Finanzamt erreicht hat: Denn das E-Mail ging an die Adresse office@shirt-schmiede.at. Eine Adresse, die Fadinger laut eigenen Angaben nicht bei der Finanz hinterlegt hat.“

Ein Mitarbeiter des Finanzministeriums antwortete darauf: „Die Vorwürfe sind gänzlich falsch. Grundsätzlich liegt der Vollzug ausschließlich bei den Abgabenbehörden. Etwaige anderslautende Vermutungen werden strikt zurückgewiesen“.

(https://www.derstandard.at/story/2000126496649/shop-bewirbt-satirisches-bluemel-leiberl-bekommt-steuerpruefung-am-naechsten-tag)

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.     Haben Sie dahingehend Einfluss ausgeübt, dass der oben genannte Betreiber der Shirt-Schmiede einer Steuerprüfung unterzogen wird?

2.     Wenn ja, warum?

3.     Wenn nein, handelt es sich beim engen zeitlichen Zusammenhang zwischen der Veröffentlichung des T-Shirts und der darauffolgenden Steuerprüfung bloß um einen Zufall?

4.     Hat einer Ihrer Kabinettsmitarbeiter dahingehend Einfluss ausgeübt, dass der oben genannte Betreiber der Shirt-Schmiede einer Steuerprüfung unterzogen wird?

5.     Hat ein Angehöriger Ihres Ministeriums dahingehend Einfluss ausgeübt, dass der oben genannte Betreiber der Shirt-Schmiede einer Steuerprüfung unterzogen wird?

6.     Hat eine sonstige Ihnen bekannte Person dahingehend Einfluss ausgeübt, dass der oben genannte Betreiber der Shirt-Schmiede einer Steuerprüfung unterzogen wird?

7.     Ist es üblich, dass Steuerprüfungen über beim Finanzamt nicht hinterlegte Mailadressen angekündigt werden?

8.     Wer recherchiert das Vorhandensein weiterer - neben der beim Finanzamt hinterlegten - Mailadressen von Steuerpflichtigen, wer legt fest, welche Mailadresse vom Finanzamt genutzt wird und wie hoch sind die jährlichen Kosten, die durch derartige Recherchearbeiten anfallen?

9.     Weshalb wurde diese Steuerprüfung über eine dem Finanzamt nicht gemeldete Mailadresse angekündigt?

10.  Aus welchen Gründen benutzt das Finanzamt zur Kommunikation mit Steuerpflichtigen Mailadressen, die beim Finanzamt nicht hinterlegt sind?