6875/J XXVII. GP
Eingelangt am 08.06.2021
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ANFRAGE
der Abgeordneten Petra Steger
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für EU und Verfassung
betreffend Abschaffung des Bargeldes in der EU
„Geld ist geprägte Freiheit“, schrieb der russische Schriftsteller Fjodor Dostojewski im 19. Jahrhundert über seine Zeit in Gefangenschaft. Er meinte damit Bargeld, moderne Zahlungsmittel gab es damals freilich nicht. Im 21. Jahrhundert forcieren supranationale Organisationen wie die Europäische Union (EU) jedoch immer mehr digitale Zahlungsmittel, um die Kontrolle über möglichst alle Zahlungsflüsse zu erlangen. Alles was konsumiert wird, soll verfolgt und verwertet werden können. Privatheit und Freiheit werden dadurch immer weiter zurückgedrängt. In unserer heutigen Gesellschaft der Spätmoderne mit einer immer weiter voranschreitenden Digitalisierung aller Lebensbereiche, ist gedrucktes Geld eine unverzichtbare Grundlage von individueller Unabhängigkeit und Sicherheit. Deshalb ist Bargeld nicht nur Zahlungsmittel, sondern zugleich auch privates Vermögen und gelebte Freiheit jedes Einzelnen.
Nachdem jedoch bereits vor Jahren die Ausgabe von neuen 500 € Scheinen gestoppt wurde und ein digitaler Euro im Raum steht, sorgte nun Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness mit der Aussage für Aufsehen, dass die EU-Kommission eine absolute Obergrenze für Barzahlungen einführen wolle. Konkret sollen mit einem Gesetzespaket, welches im Juni vorgestellt werden soll, alle Barzahlungen über 10.000 € innerhalb der EU verboten werden. Die Finanzmarktkommissarin ergänzte, dass so viel Geld in Taschen herumzutragen, ganz schön schwer sei und die meisten Menschen das nicht tun würden (https://www.handelsblatt.com/politik/international/ kampf-gegen-geldwaesche-eu-kommission-will-barzahlungen-ueber-10-000-euro-verbieten/27175388.html).
Anfrage
1. Wie stehen Sie zu dem angekündigten Gesetzespaket bezüglich einer Obergrenze für Barzahlung in der Höhe von 10.000 Euro?
2. Befürworten Sie eine von der EU gesetzte Obergrenze für Barzahlungen in der Höhe von 10.000 Euro?
3. War Ihr Ministerium vor den Ankündigungen der Finanzmarktkommissarin über das Gesetzespaket informiert?
a. Wenn ja, wann wurde Ihr Ministerium informiert?
b. Wenn ja, von wem wurde Ihr Ministerium informiert?
c. Wenn ja, welche Reaktion erfolgte von Ihrem Ministerium auf die Information?
d. Wenn nein, wurde von Seiten Ihres Ministeriums nach den Ankündigungen Kontakt mit Verantwortlichen der EU hinsichtlich des Gesetzespaketes aufgenommen?
a. Ist das Gewicht des Bargeldes ein Argument für die angedachte Obergrenze?
b. Ab welcher konkreten Summe ist das Tragen von Bargeld in Scheinen „ganz schön schwer“?
5. Ist Ihrem Ministerium bekannt, auf welcher Grundlage die Obergrenze für Barzahlungen genau bei 10.000 Euro gesetzt werden soll?
6. Ist es vorstellbar, dass die Obergrenze für Barzahlungen in den nächsten Jahren noch weiter herabgesetzt wird?
7. Welche Initiativen für den Erhalt des Bargeldes wurden von Ihrem Ministerium gesetzt oder sind geplant?
8. Ist eine Verankerung des Rechts auf Bargeld in der Verfassung für Ihr Ministerium grundsätzlich vorstellbar?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, warum wurden dahingehend keine Akzente gesetzt?