6880/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.06.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Michael Schnedlitz

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Impfzwang der Arbeiterkammer Niederösterreichs für Mitarbeiter unter dem Deckmantel der „Fürsorgepflicht“

 

Folgendes Schreiben wurde kürzlich von der Personalabteilung der Arbeiterkammer Niederösterreich an alle Mitarbeiter ausgeschickt:

 

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

 

erfreulicher Weise entwickeln sich die Infektionszahlen der Covid-Pandemie derzeit rückläufig, was uns alle hoffen lässt, dass wir einen halbwegs „normalen“ Sommer erleben können. Damit dieser Trend so bleibt und wir keinen neuen Lockdown erleben müssen, ist aus unserer Sicht die Impfung das einzige adäquate Mittel, v.a. im Hinblick darauf, weil wir auch ein Dienstleister sind, dem die Nähe zu unseren Mitgliedern extrem wichtig ist.

 

Wir haben es nicht zuletzt durch unsere internen strengen Maßnahmen (Testungen, Home-Office, Plexiglaswände etc.) geschafft, dass die Pandemie nicht unseren Betrieb lahmgelegt hat, obwohl einige unserer Mitarbeiter*innen leider auch daran erkrankt waren.

 

Nun müssen wir den nächsten Schritt zur Bekämpfung des Virus setzen, indem wir uns alle impfen lassen, bzw. haben diesen Schritt erfreulicher Weise viele von uns schon gesetzt, indem sie geimpft wurden oder sich dazu angemeldet haben. Die Impfbereitschaft unter den Kollegen*innen ist erfreulicherweise sehr hoch.

 

Damit wir einen Überblick über die bereits durchgeführten Impfungen erhalten, ersuchen wir euch, bis spätestens Ende Juni (nachdem die innerbetriebliche Impfung mit 9. Juni beginnt) der Personalabteilung einen Nachweis zu erbringen, dass die Impfung erfolgt ist (also auch wenn erst die  erste Impfung erfolgt ist). Es genügt eine Mail mit der Kopie des Impfpasses an die Mailadresse „Mailbox Personalangelegenheiten“. Jeder andere Nachweis (z.B.: ein PDF des elektronischen Impfpasses, kann schon im Übrigen mit der Handysignatur abgerufen werden) ist natürlich genauso gültig. Kollegen*innen, die sich zum Impftermin ab 9. Juni in der AK angemeldet haben und impfen lassen, benötigen den Nachweis nicht.

 

Jene von euch, die sich derzeit aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können bzw. wollen, bitten wir mit dem Betriebsrat Kontakt aufzunehmen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit sich an unseren Betriebsarzt Dr. Springer zu wenden.

 

Die Erfassung der bereits geimpften Kolleg*innen durch die Dienstgeberin ist im Sinne der Fürsorgepflicht zu verstehen. Die Fürsorgepflicht besteht sowohl gegenüber den bereits geimpften Kollegen*innen als auch gegenüber unseren Mitgliedern. Was wiederum bedeutet, dass wir uns für nicht geimpfte Kolleg*innen Maßnahmen überlegen müssen, welche das Infektionsrisiko für alle reduziert.

 

Es besteht heute und morgen noch die Möglichkeit sich kurzfristig für die betriebliche Impfstraße anzumelden.

 

Für telefonische Rückfragen stehen der Betriebsrat in seiner Rolle als Impfbeauftragter zur Verfügung.

 

Bei Gesundheitsdaten handelt es sich um eine hochsensible Materie, in die der Arbeitgeber keinen Einblick haben sollte. Eine Impfung muss die persönliche Entscheidung jedes Einzelnen sein und nicht die des Arbeitgebers. Um genau solche Schreiben, welche die Mitarbeiter massiv unter Druck setzen zu vermeiden, braucht es sofort klare arbeitsrechtliche Regelungen bis hin zu einem Kündigungsschutz für Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen oder können.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1.    Ist Ihnen das Schreiben der Personalabteilung der Arbeiterkammer NÖ bekannt?

2.    Wie bewerten Sie das Schreiben der Personalabteilung der Arbeiterkammer NÖ?

3.    Ist die Arbeiterkammer NÖ in dieser Sache an Sie als Bundesminister herangetreten?

4.    Wird Ihrer Meinung nach bei der Übermittlung einer Impfpass-Kopie der Datenschutz gewahrt?

5.    Wurden in Ihrem Verantwortungsbereich ähnliche Schreiben wie das der Arbeiterkammer NÖ an Mitarbeiter ausgeschickt?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, mit welchem Inhalt?