6885/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.06.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mag. Stefan

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Zahlungsverweigerungen wegen Maskentragens

 

Zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie setzt die Bundesregierung u.a. auf das Tragen von Atemschutzmasken unterschiedlichster Schutzklassen (MNS oder FFP2). Um Nebenwirkungen der MNS- bzw. FFP2-Masken zu vermeiden, kommt es in der Regel auf die richtige Handhabung an. Bei manchen Menschen ist aber besondere Vorsicht beim Tragen von Masken geboten, vor allem bei Patienten mit „symptomatischen und instabilen Angina pectoris und einer symptomatischen chronisch-obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) beziehungsweise eingeschränkter Lungenfunktion“. In diesen Fällen besteht die Gefahr mögliche Nebenwirkungen von Atemschutzmasken wie „Kopfschmerzen, Schwindel, Hautrötung, Muskelzuckungen, kardiale Extrasystolen und im fortgeschrittenen Stadium Panik, Krampfanfälle und Bewusstseinsstörungen“ zu erleiden.[1]

 

Neben diesen gesundheitlichen Folgen können aber rechtliche hinzutreten, wenn beispielsweise beim Fahren eines KFZ die eben ausgeführten Nebenwirkungen des Tragens von MNS- bzw. FFP2-Masken auftreten und der Lenker infolgedessen einen Unfall mit Personen- oder Sachschäden verursacht.

 

Im Hinblick auf Versicherungsangelegenheit stellt sich daher in einem besonderen Maß die Frage, welche Auswirkungen das Tragen von Masken bzw. dessen Nebenwirkungen während der versicherten Tätigkeit auf den Schadensfall und ggf. Zahlungen aus der Versicherung haben können.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Sind Ihrem Ressort Fälle bekannt, in denen Versicherungsunternehmen Zahlungen in Schadensfällen, die im Zusammenhang mit dem Tragen von Atemschutzmasken stehen, verweigerten?

a.    Wenn ja, wie viele solcher Fälle hat es seit Beginn der COVID-19-Pandemie gegeben?

b.    Wie viele gerichtliche Verfahren hat es in diesem Zusammenhang seit Beginn der COVID-19-Pandemie gegeben?

 

2.    Ermittelt die Justiz in diesem Zusammenhang gegen Versicherungsunternehmen?

a.    Wenn ja, in wie vielen Fällen?

b.    Wenn ja, aus welchem strafrechtlich relevanten Verdacht wird ermittelt?

 



[1] Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft d. dt. Ärztekammern) & Kassenärztliche Bundesvereinigung, Nicht für jeden ist das Tragen einer Maske unbedenklich, https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/112344/Nicht-fuer-jeden-ist-das-Tragen-einer-Maske-unbedenklich