6890/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.06.2021
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Anfrage

des Abgeordneten DI Gerhard Deimek
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Der Grüne Pass verzögert sich

Am 31. Mai 2021 berichtete www.derstandard.at unter der Überschrift „Grüner Pass mit QR-Code verzögert sich ‚jedenfalls‘ um eine Woche“ von einer Presseaussendung des Gesundheitsministeriums. So verzögere sich die Einführung „jedenfalls um eine Woche“:

„Zurückgeführt wird die Verspätung darauf, dass die EU kurzfristig Änderungen der technischen Anforderungen genannt hat. Diese würden IT-Anpassungen in Österreich nötig machen. Der Nachweis zum Eintritt – ob getestet, genesen oder geimpft – muss daher weiterhin wie bisher erbracht werden: mit Testergebnissen auf Papier, per SMS oder im PDF-Format am Handy, mittels Impfpass mindestens 21 Tage nach der Erstimpfung – oder mit anderen gedruckten sowie digitalen Nachweisen.“

Allerdings scheint dies nicht den Tatsachen zu entsprechen. Die EU-Kommission äußerte sich dazu nämlich folgendermaßen: "Die technischen Spezifikationen haben sich nicht geändert, seit die Mitgliedstaaten sie am 21. April selbst beschlossen haben."

(https://www.derstandard.at/story/2000127044863/gruener-pass-mit-qr-code-verzoegert-sich-um-eine-woche)

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

Anfrage

1.    Warum verzögert sich die Einführung des Grünen Passes?

2.    Ist diese Verzögerung auf kurzfristige Änderungen der technischen Anforderungen durch die EU zurückzuführen?

a.    Wenn ja, wie erklären Sie sich die gegenteilige Äußerung der EU-Kommission?

b.    Entspricht diese Äußerung der EU-Kommission nicht der Wahrheit?

3.    Wenn die Verzögerung nicht auf kurzfristige Änderungen der technischen Anforderungen durch die EU zurückzuführen ist, worauf dann?

a.    Warum haben Sie dann als Grund für die Verzögerung diese angeblichen kurzfristigen Änderungen der technischen Anforderungen durch die EU genannt?

b.    Waren Sie sich bewusst, dass dies nicht den Tatsachen entspricht?