Eingelangt am 08.06.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten DI Gerhard Deimek
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz
betreffend Der Grüne Pass verzögert sich
Am 31. Mai 2021 berichtete www.derstandard.at unter
der Überschrift „Grüner Pass mit QR-Code verzögert sich
‚jedenfalls‘ um eine Woche“ von einer Presseaussendung des
Gesundheitsministeriums. So verzögere sich die Einführung
„jedenfalls um eine Woche“:
„Zurückgeführt wird die Verspätung
darauf, dass die EU kurzfristig Änderungen der technischen Anforderungen
genannt hat. Diese würden IT-Anpassungen in Österreich nötig
machen. Der Nachweis zum Eintritt – ob getestet, genesen oder geimpft
– muss daher weiterhin wie bisher erbracht werden: mit Testergebnissen
auf Papier, per SMS oder im PDF-Format am Handy, mittels Impfpass mindestens 21
Tage nach der Erstimpfung – oder mit anderen gedruckten sowie digitalen
Nachweisen.“
Allerdings scheint dies nicht den Tatsachen zu entsprechen.
Die EU-Kommission äußerte sich dazu nämlich
folgendermaßen: "Die technischen Spezifikationen haben sich nicht
geändert, seit die Mitgliedstaaten sie am 21. April selbst
beschlossen haben."
(https://www.derstandard.at/story/2000127044863/gruener-pass-mit-qr-code-verzoegert-sich-um-eine-woche)
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten
Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1. Warum
verzögert sich die Einführung des Grünen Passes?
2. Ist
diese Verzögerung auf kurzfristige Änderungen der technischen
Anforderungen durch die EU zurückzuführen?
a. Wenn
ja, wie erklären Sie sich die gegenteilige Äußerung der
EU-Kommission?
b. Entspricht
diese Äußerung der EU-Kommission nicht der Wahrheit?
3. Wenn
die Verzögerung nicht auf kurzfristige Änderungen der technischen
Anforderungen durch die EU zurückzuführen ist, worauf dann?
a. Warum
haben Sie dann als Grund für die Verzögerung diese angeblichen
kurzfristigen Änderungen der technischen Anforderungen durch die EU
genannt?
b. Waren
Sie sich bewusst, dass dies nicht den Tatsachen entspricht?