6897/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.06.2021
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Anfrage

des Abgeordneten Christian Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Folgeanfrage zur Anfrage „schwere Vorwürfe um Grundkauf in Großebersdorf“

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_01061/imfname_784886.pdf

 

In einer kleinen Marktgemeinde im Norden von Wien, nur wenige Kilometer von der Stadtgrenze entfernt, widerlegen der Bürgermeister und seine Vorgänger die gängige Erzählung, dass sich das Amt des Ortschefs für die, die es ausüben, nicht rechnet. Durch das Verwandeln landwirtschaftlich genutzter Flächen in Wohngebiet haben sie Millionen kassiert.

 

In der Anfragebeantwortung 1059/AB wurde zusammenfassend geantwortet, dass weder eine Anzeige noch ein Ermittlungsverfahren bezüglich des in der Anfrage geschilderten Sachverhalts bei einer Staatsanwaltschaft anhängig sei und dass das Bundesministerium für Justiz die Anfrage an die Oberstaatsanwaltschaft weiterleiten werde.

 

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_01059/imfname_793497.pdf

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

1.    Wurde auf Grund der oben erwähnten Anfrage gemäß § 78 Abs. 1 StPO Ermittlungen durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien eingeleitet?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

2.    Ermittelt die Oberstaatsanwaltschaft, da Amtsmissbrauch (§302 StGB) aufgrund des geschilderten Sachverhalts nicht auszuschließen ist, gegen Hoffinger?

3.    Ermittelt die Oberstaatsanwaltschaft, da Amtsmissbrauch (§302 StGB) aufgrund des geschilderten Sachverhalts nicht auszuschließen ist, gegen Krist?

4.    Wurde durch die Ermittlungen festgestellt, wann genau die Grundstücke von Hoffinger und Krist gekauft wurden?

5.    Wird gegen Hoffinger, da Betrug (§146 StGB) aufgrund des geschilderten Sachverhalts nicht auszuschließen ist, ermittelt?

6.    Wird gegen Krist, da Betrug (§146 StGB) aufgrund des geschilderten Sachverhalts nicht auszuschließen ist, ermittelt?

7.    Wird gegen Hoffinger oder Krist oder andere Personen, da gewerbsmäßiger Betrug (§148 StGB) aufgrund des geschilderten Sachverhalts nicht auszuschließen ist, ermittelt?

8.    Wird gegen Hoffinger oder Krist oder andere Personen, da Untreue (§153 StGB) aufgrund des geschilderten Sachverhalts nicht auszuschließen ist, ermittelt?

9.    Wird gegen den Vater von Hoffinger betreffend den Grundstückskauf ebenfalls ermittelt?

10. Gegen wen werden derzeit noch Ermittlungen geführt?

11. Wegen welcher anderer strafrechtsrelevanter Tatbestände werden Ermittlungen geführt?

12. Gibt es in diesem Zusammenhang eine Zusammenarbeit zwischen der Oberstaatsanwaltschaft und dem Innenministerium oder anderer Behörden?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?