6899/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.06.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesministerin für Justiz

betreffend Folgeanfrage Strafverfahren in den Causen Ischgl und Sölden im Zusammenhang mit der Corona Epidemie

 

In der Anfragebeantwortung 2259/AB vom 7. August 2020 durch die Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadic, LL.M. zu der schriftlichen Anfrage (2246/J) der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Strafverfahren in den Causen Ischgl und Sölden im Zusammenhang mit der Corona Epidemie wird zur Frage nach den laufenden Ermittlungen ausgeführt:

"Auf der bislang erarbeiteten Sachverhaltsgrundlage kann ein Anfangsverdacht gegen konkrete Personen noch nicht abschließend beurteilt werden. Ermittelt wird derzeit nach wie vor gegen bislang unbekannte Täter wegen des Verdachts, dass angezeigte Vorkehrungen und Maßnahmen nach Bekanntwerden der ersten Hinweise, Verdachts- und Erkrankungsfälle bis zur Verhängung der Quarantäne nicht sogleich getroffen und dadurch Handlungen vorsätzlich oder auch fahrlässig begangen oder unterlassen wurden, die geeignet sind, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen (§§ 178, 179 StGB). Gegen eine bestimmte Person wird zu ermitteln sein, sobald sich im Zuge dieser Ermittlungen ein konkreter Verdacht gegen eine bestimmte Person erhärten sollte. Verfahrenseinstellungen sind bislang noch nicht erfolgt."

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Konnte mittlerweile der Verdacht gegen eine bestimmte Person auf die Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen gemäß §§ 178, 179 StGB bestätigt werden?

a.    Wenn ja, seit wann liegt das Ergebnis der Prüfung aufgrund welchen konkreten Tatsachensubstrats vor?

b.    Wenn ja, in Bezug auf wie viele juristische und natürliche Personen wurde ein Anfangsverdacht in Bezug auf welche konkreten Delikte bejaht?

c.    Wenn ja, in Bezug auf wie viele juristische und natürliche Personen wurde ein Anfangsverdacht verneint?

d.    Wenn nein, weshalb nicht?

e.    Wenn nein, wurde wegen anderen Delikten ermittelt? Mit welchem Ergebnis?

2.    Welche konkreten Ermittlungshandlungen wurden in Folge und wann vorgenommen? (Um detaillierte Erläuterung wird ersucht.)

3.    Wie viele Personen wurden mittlerweile von den Ermittlungsbehörden einvernommen?

4.    Welche konkreten Ermittlungshandlungen nach dem 5. Abschnitt des 8. Hauptstücks der StPO wurden wann und weshalb vorgenommen?

5.    Was ist der aktuelle Stand dieses Verfahrens in der Causa "Ischgl und Sölden"? (Um detaillierte Erläuterung wird ersucht.)

6.    Wie viele Personen werden derzeit als "Beschuldigte" geführt? (Um detaillierte Erläuterung wird gebeten)

7.    Wurden in der Causa Weisungen zwischenzeitlich vom Ministerium oder der StA erteilt?

a.    Wenn ja, wann, von wem und mit welchem Inhalt?

b.    Ist beabsichtigt, in der Causa Weisungen zu erteilen?

8.    Wann ist mit einer Entscheidung über Anklageerhebung bzw. Strafantrag oder Einstellung zu rechnen?