6903/J XXVII. GP
Eingelangt am 09.06.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Umsetzung der EU-Urheber*innenrechtsrichtlinie
Die EU-Urheber*innenrechtsrichtlinie wurde im Jahr 2019 beschlossen und ist von den EU- Mitgliedsstaaten bis 7. Juni 2021 in nationales Recht umzusetzen gewesen. Dabei geht es u.a. um ein Urheber*innenvertragsrecht, ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger*innen, sowie die Verpflichtung für Onlinepattformen, urheberrechtlich geschützte Inhalte zu entfernen oder entsprechende Lizenzierungsvereinbarungen zu treffen und hier auch nicht zuletzt um die umstrittenen Uploadfilter.
Nach dem Beschluss auf EU-Ebene im Jahr 2019 wurde es in Österreich ruhig um das Thema Urheber*innenrecht. Die fristgerechte Umsetzung in nationales Recht wurde bereits von Seiten der Bundesregierung verabsäumt. Auch dem Parlament wurde bis dahin kein Entwurf vorgelegt. Dabei erfordert dieses heikle, komplexe und strittige Thema unbedingt eine angemessene Begutachtungsfrist, einen breiten parlamentarischen Prozess, Diskussionen in den Ausschüssen, aber auch ein Hearing, um die Vorlage auch umfassend im Parlament behandeln zu können und dadurch eine gute Lösung im Sinne der Urheber*innen, Internet-User*innen und Verwerter*innen zu finden. Insgesamt geht es darum, eine faire Vergütung für Kunst- und Kulturschaffende zu gewährleisten und Konzerne in die Verantwortung zu nehmen, ohne dabei Meinungsfreiheit und kreative Alltagskultur einzuschränken.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Im Parlament ist bisweilen kein Entwurf eingelangt. Aus welchem Grund konnte die Frist für die Umsetzung der EU-Urheber*innenrechtsrichtlinie nicht eingehalten werden?
2. Wann wird dem Parlament ein Ministerialentwurf vorliegen?
a. Für wann ist die Begutachtung geplant?
b. Können Sie eine angemessene Begutachtungsfrist und einen breiten parlamentarischen Prozess sicherstellen?
c. Wie lange wird das Begutachtungsverfahren dauern?
d. Welche weiteren Maßnahmen werden gesetzt, um eine eingehende Diskussion des Entwurfs sicherzustellen?
e. Sind begleitend beispielsweise öffentliche Veranstaltungen geplant?
3. Wie sieht der weitere Zeitplan bzw. die weiteren Handlungsschritte aus?
4. Stehen Sie beziehungsweise Mitarbeiter*innen Ihres Ressorts mit der EU-Kommission betreffend der Umsetzung der Richtlinie in Kontakt?
a. Wurde die EU-Kommission von Ihnen über die verspätete Umsetzung der EU- Richtlinie in Kenntnis gesetzt?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welcher Begründung?
iii. Wenn nein, warum nicht?
b. Haben Sie Kenntnis darüber, ob die EU-Kommission aufgrund der verstrichenen Frist der nationalen Umsetzung die ersten Schritte in Richtung eines Vertragsverletzungsverfahren in Erwägung zieht?
c. Hat die EU-Kommission bereits wegen der verstrichenen Frist Kontakt aufgenommen und ein Aufforderungsschreiben angekündigt oder übermittelt?
5. Was wird von Ihrer Seite konkret unternommen, um Strafzahlungen aufgrund der verspäteten Richtlinienumsetzung zu vermeiden?