6904/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.06.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Umsetzung der Arbeitsvereinbarung mit Serbien

 

 

Unter Herbert Kickl als Innenminister wurde mit Serbien einen Arbeitsvereinbarung ausverhandelt, welche am 24. April 2019 unterzeichnet wurde, wonach in Österreich aufhältige Fremde, bei denen eine rechtskräftige Rückkehrentscheidung vorliegt, die Abschiebung in den Herkunftsstaat nicht möglich ist und ein ausreichender Bezug des Fremden zur Republik Serbien besteht, in einem Abschiebezentrum in Serbien untergebracht werden können. In entsprechenden parlamentarischen Anfragebeantwortungen haben Sie darauf verwiesen, dass ein Konzept zur Umsetzung der Arbeitsvereinbarung in Ausarbeitung sei. Detailangaben sowie die abschließende Ausgestaltung seien noch nicht definiert, teilten Sie im April 2020 mit. In einer Folgeanfrage vom September 2020 verwiesen Sie erneut auf die Ausarbeitung ebendieses Konzeptes.

(Quellen: 923/AB vom 14.04.2020 zu 866/J [XXVII. GP] und 2917/AB vom 22.09.2020 zu 2912/J [XXVII. GP])

 

In Anbetracht des massiv steigenden Migrationsdrucks, vor welchem übrigens auch Ihre Ministerkollegin Karoline Edtstadler kürzlich warnte, erscheint die Umsetzung dieser Arbeitsvereinbarung nach über zwei Jahren dringender denn je notwendig zu sein.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Konnte das Konzept zur Umsetzung der unterzeichneten Arbeitsvereinbarung mit der Republik Serbien vom April 2019 mittlerweile abgeschlossen werden?

2.    Wenn ja, wann wurde das Konzept abgeschlossen?

3.    Wenn ja, konnten über alle Detailangaben sowie über die abschließende Ausgestaltung ein Einvernehmen mit der Republik Serbien hergestellt werden?

4.    Wenn ja, wurden bereits Fremde im Sinne dieser Vereinbarung nach Serbien verbracht?

a.    Wenn ja, wie viele Fremde wurden bisher – gegliedert nach Monaten – im Sinne dieser Vereinbarung nach Serbien verbracht werden?

b.    Wenn nein, ab wann werden Fremde im Sinne dieser Vereinbarung nach Serbien verbracht?

5.    Wenn nein, wie lange wird die Ausarbeitung dieses erforderlichen Konzeptes nach über zwei Jahren seit Unterzeichnung der Vereinbarung noch dauern?

6.    Wenn nein, was sind die konkreten Gründe, dass bisher kein Abschluss dieses erforderlichen Konzeptes erzielt werden konnte?

7.    Sind weitere Arbeitsvereinbarungen mit anderen Drittstaaten, nach dem Vorbild der Vereinbarung mit Serbien, in Verhandlung oder geplant?

8.    Wenn ja, mit wie vielen Ländern gibt es dahin Gespräche?

9.    Wenn ja, welche Länder können Sie dahingehend nennen?

10. Wenn nein, warum werden derartige Vereinbarungen ihrerseits nicht weiter vorangetrieben?