6905/J XXVII. GP
Eingelangt am 09.06.2021
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesministerin für Justiz
betreffend Folgeanfrage: Vergabe von Millionenaufträgen durch das Justizministerium an Unternehmen des Chief Digital Officers
Auf dem Unternehmensserviceportal der österreichischen Bundesregierung wurde am 29. Dezember 2020 ein Auftrag des Bundesministeriums für Justiz bekanntgegeben (Stammzahl: 9110003451417, Geschäftszahl: 2020-0.517.225). Dabei handelt es sich um einen Dienstleistungsauftrag des BMJ in der Höhe von 1.173.000,00 Euro, Inhalt: IT-Unternehmens-Architektur-Dienstleistung. Auftragnehmer ist die „digital fast forward OG“ (Firmenbuchnummer 503386z, Umsatzsteuer-ID: ATU73950129). Laut österreichischen Firmenbuch hat die „digital fast forward OG“ zwei persönlich haftende Gesellschafter: Herrn Philipp Haubner und Herrn Martin Hackl. Die Firma wurde als „offene Gesellschaft“ am 12. November 2018 gegründet und residiert an der Adresse Unterbergen 44, 7551 Stegersbach. Bemerkenswert ist, dass die Gesellschafter der digital fast forward OG, die den Auftrag vom BMJ bekommen hat, Funktionen im BMJ ausüben: Mag. Martin Hackl ist "Chief Digital Officer" des BMJ und auch DI Philipp Haubner ist für das BMJ tätig.
Eine Anfragebeantwortung vom 9. März 2021 (4828/AB) ergab, dass die Funktion "Chief Digital Officer" (CDO) im Jahr 2018 in allen Ministerien eingeführt wurde. Diese Funktion begründe laut BMJ keinen eigenständigen Arbeitsplatz, weil sie in der Regel „im Rahmen der üblich zu erfüllenden Aufgaben der Organisation wahrgenommen“ werde. Deshalb sei für diese Funktion keine gesonderte Ausschreibung erforderlich. Im BMJ wurde Herr Hackl (der kein Dienstverhältnis mit dem BMJ hat) mit der Funktion des CDO betraut: Die Funktion des CDO decke sich laut BMJ mit den Leistungen der digital fast forward OG und im Ministerium gab es keine Kapazitäten für diese Funktion. Deshalb habe man Herrn Hackl zum CDO bestellt. Er unterliege der Aufsicht der Abteilung für Rechtsinformation, Informations- und Kommunikationstechnologie und diese habe seine Bestellung auch empfohlen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Laut Veröffentlichung im amtlichen Unternehmensservice-Portal wurde am 29. Dezember 2020 seitens des Justizministeriums ein Vertrag mit der im Miteigentum des Chief Digital Officers des Justizministeriums, Mag. Martin Hackl, stehenden Firma "digital fast forward OG" über 1.173.000 Euro abgeschlossen (Geschäftszahl 2020-0.517.225).
a. Welchen Inhalt hat dieser Vertrag (bitte um Beilage zur Anfragebeantwortung)?
2. Die Mitarbeit welcher Personen über die Firma „digital fast forward OG“ wird über diesen Vertrag geregelt?
3. In welcher Vertragsbeziehung standen diese Personen bisher mit dem Bundesministerim für Justiz?
4. Laut Veröffentlichung im amtlichen Unternehmensservice-Portal wurde am 1. März 2020 seitens des Justizministeriums ein Vertrag mit der im Miteigentum des Chief Digital Officers des Justizministeriums, Mag. Martin Hackl, stehenden Firma "digital fast forward OG" über 768.000 Euro abgeschlossen (Geschäftszahl 2049/20).
a. Welchen Inhalt hat dieser Vertrag (bitte um Beilage zur Anfragebeantwortung)?
b. Die Mitarbeit welcher Personen über die Firma „digital fast forward OG“ wird über diesen Vertrag geregelt?
c. In welcher Vertragsbeziehung standen diese Personen bisher mit dem Bundesministerium für Justiz?
5. Laut Veröffentlichung im amtlichen Unternehmensservice-Portal wurde am 1. März 2020 seitens des Justizministeriums ein Vertrag mit der im Miteigentum des Chief Digital Officers des Justizministeriums, Mag. Martin Hackl, stehenden Firma "digital fast forward OG" über 621.600 Euro abgeschlossen (Geschäftszahl 2049/20).
a. Welchen Inhalt hat dieser Vertrag (bitte um Beilage zur Anfragebeantwortung)?
b. Die Mitarbeit welcher Personen über die Firma „digital fast forward OG“ wird über diesen Vertrag geregelt?
c. In welcher Vertragsbeziehung standen diese Personen bisher mit dem Bundesministerium für Justiz?
6. Laut Veröffentlichung im amtlichen Unternehmensservice-Portal wurde am 1. März 2020 seitens des Justizministeriums ein Vertrag mit der im Miteigentum des Chief Digital Officers des Justizministeriums, Mag. Martin Hackl, stehenden Firma "digital fast forward OG" über 192.000 Euro abgeschlossen (Geschäftszahl 2049/20).
a. Welchen Inhalt hat dieser Vertrag (bitte um Beilage zur Anfragebeantwortung)?
b. Die Mitarbeit welcher Personen über die Firma „digital fast forward OG“ wird über diesen Vertrag geregelt?
c. In welcher Vertragsbeziehung standen diese Personen bisher mit dem Bundesministerium für Justiz?
7. Welche Abteilungen und welche Mitarbeiter des Finanzministeriums waren mit der Genehmigung dieser Vergabezuschläge, die insgesamt über 1 Million Euro liegen, involviert? Bitte um Vorlage der Stellungnahme des Finanzministeriums zu diesem Beschaffungsvorgang.
8. Clemens-Wolfgang Niedrist war im Jahr 2018 zum Zeitpunkt der Bestellung von Martin Hackl als CDO des Justizministeriums Kabinettchef des Ministeriums und wechselte später als Kabinettschef ins Finanzministerium. War er im Finanzministerium direkt oder indirekt in den E-Mail-Verkehr und/oder die Genehmigung der Zuschlagserteilung über mehr als eine Million Euro an Martin Hackl im Jahr 2020 involviert?
9. In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 4828/AB wurde das Vergabevolumen an die im Miteigentum des Chief Digital Officers des Justizministeriums, Mag. Martin Hackl, stehende Firma "digital fast forward OG" im Ausmaß von maximal "13.600 Personentagen über sechs Jahre" angegeben. Eine Bekanntgabe des Vergabevolumens in Euro wurde nicht vorgenommen.
10. In welchem Verhältnis stehen die auf dem Unernehmensserviceportal bzgl. der Vergabezuschläge an „digital fast forward OG“ im Wertumfang / Auftragswert von inzwischen 2.756.600 Euro zu den von Ihnen in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 4828/AB angeführten Angaben?
11. Entsprechen die am Unternehmensserviceportal veröffentlichen 2.756.600 Euro Wertumfang/Auftragswert den Kosten für den Bezug von 13.600 Personentagen aus den mit der Firma "digital fast forward OG abgeschlossenen Rahmenvertrag?
12. Entsprechen die am Unternehmensserviceportal veröffentlichen 2.756.600 Euro Wertumfang/Auftragswert den Kosten für den Bezug von 8.800 Personentagen aus den mit der Firma "digital fast forward OG abgeschlossenen Rahmenvertrag?
13. Entsprechen die am Unternehmensserviceportal 2.756.600 Wertumfang/Auftragswert den Kosten für den Bezug von 2.200 Personentagen aus den mit der Firma "digital fast forward OG abgeschlossenen Rahmenvertrag?
14. Wie vielen Personentagen entsprechen die am Unternehmensserviceportal veröffentlichten 2.756.600 Euro?
15. Wie hoch sind die Tagsätze für die verschiedenen Leistungskategorien, die in der Ausschreibung ausgeführt werden, die der Anbieter "digital fast forward OG" dem Bundesministerium für Justiz verrechnet? Kategorien: Senior-IT- Architekturmanagerln, IT-Architektur-Managerln, Senior Projektmanagerin, Projektmanagerin, IT-Koordinatorln. Wir ersuchen um die Beilage des Vertrags mit der digital fast forward OG in der Beantwortung dieser Anfrage.
16. In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 4828/AB wurde zu Punkt 40 keine Antwort gegeben, daher nochmals die Nachfrage: Wieso wurde für die Durchführung dieses Vergabeverfahren nicht die Bundesbeschaffung GmbH herangezogen?
17. In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 4828/AB ausgeführt, dass die "digital fast forward OG" im Jahr 2019 einen Umsatz von mehr als 500.000 Euro gemacht habe. Das war ein wesentliches Kriterium in der Ausschreibung.
18. In den Ausschreibungsbedingungen steht, dass der Anbieter die wirtschaftliche Eignung nachweisen muss, und in jedem der vergangenen Geschäftsjahre 500.000 Euro Umsatz gemacht haben muss.
19. Auf Basis welcher Informationen aus offiziellen Registern wurde vom Justizministerium geprüft, ob die vom Unternehmen „digital fast forward OG“ im Hinblick auf das erste Geschäftsjahr 2019 und im Hinblick auf den Rechtsvorgänger „digital fast forward e. U.“ gemachten Angaben stimmen?
20. Wer hat die Überprüfung im Justizministerium vorgenommen?
21. Welchen Umsatz machte die digital fast forward OG laut Eingabe beim Firmenbuchgericht in ihrem ersten Bestandsjahr 2019?
22. Welchen Umsatz machte die Firma, aus der die „digital fast forward OG“ hervorging, die „digital fast forward e. U.“ laut Eingabe beim Firmenbuchgericht im Jahr 2018?
23. Welchen Umsatz machte die Firma, aus der die „digital fast forward OG“ hervorging, die „digital fast forward e. U.“ laut Eingabe beim Firmenbuchgericht im Jahr 2017?
24. In Beilage 4 der Ausschreibung wurde die "Erklärung über Umsatzerlöse" beigefügt.
25. Welche Umsatzerlöse hat die "digital fast forward OG" in diesem Formular bei Abgabe des Angebots für das Jahr 2019 angegeben, welche hat sie für die Jahr 2018 und 2017 angegeben, als sie noch als "digital fast forward e. U." firmierte?
a. Wie wurden diese Angaben seitens des Justizministeriums überprüft?
26. Welche Unternehmensreferenzen hat die "digital fast forward OG" in Beilage 6 angegeben?
27. Wie wurden diese Angaben seitens des Justizministeriums überprüft?
28. In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 4828/AB wurde über die Geschäftsbeziehungen zur "digital fast forward OG" ausgeführt: "Da die digital fast forward OG bereits 2019 für die Justiz tätig war und ist, sind deren Eigentumsverhältnisse bekannt". Wer sind die wirtschaftlichen Eigentümer der Firma "digital fast forward OG"?
29. In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 4828/AB wird erwähnt, dass seitens des Justizministeriums mit der Vorgängerfirma der "digital fast forward OG", der "digital fast forward e. U." (Firmenbuchnummer 463126v) ein Vertrag über Dienstleistungen im Ausmaß bis zu 5.300 Stunden vereinbart wurde. Als Vertragsbasis wird die Rahmenvereinberung "IT-Enterprise Architekturdienstleistungen 2015" angeführt. Welche öffentliche Einrichtung hat diese Rahmenvereinbarung "IT-Enterprise Architekturdienstleistungen 2015" ausgeschrieben?
30. Gab es vor dem Abschluss dieser Rahmenvereinbarung "IT-Enterprise Architekturdienstleistungen 2015" eine öffentliche Ausschreibung? Wenn ja bitte um Beilage der Ausschreibungsunterlagen in der Beantwortung dieser Anfrage.
31. Welche Firmen haben im Rahmen dieser öffentlichen Ausschreibung "IT- Enterprise Architekturdienstleistungen 2015" Angebote abgegeben?
32. Auf welcher Basis wurde ein Zuschlag an die "digital fast forward e. U." erteilt?
33. War "digital fast forward e. U." der Bestbieter in dieser Ausschreibung?
34. Wurde "digital fast forward e. U. " als Subauftragnehmer eines anderen Ausschreibungsteilnehmers oder im Rahmen einer Bietergemeinschaft vom Justizministerium kontrahiert?
35. Wenn ja bzgl. Beauftragung als Subauftragnehmer: Als Subauftragnehmer welches Auftragnehmers des Justizministeriums wurde die "digital fast forward e. U." beauftragt?
36. Wenn ja bzgl. Bietergemeinschaft: Wer waren die anderen Firmen, die in der Bietergemeinschaft angeboten haben?
37. Wurde für diese Beauftragung, falls 1 Million Euro Auftragswert überschritten wurde, die Zustimmung des Finanzministeriums eingeholt. Bitte um Beilage der Stellungnahme des Finanzministeriums bei der Bearbeitung dieser Anfrage.
38. In welchem Ausmaß wurden Leistungen aus diesem Vertrag seitens des Justizministeriums abgerufen (bitte um Angaben in abgerufenen Stunden und in Euro).
39. In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 4828/AB wird erwähnt, dass mit der Vorgängerfirma der „digital fast forward OG“, der „digital fast forward e. U.“ seitens des Justizministeriumsein Vertrag über Dienstleistungen im Ausmaß bis zu 9.600 Stunden vereinbart wurde. Wurde für diese Beauftragung, falls 1 Million Euro Auftragswert überschritten wurde, die Zustimmung des Finanzministeriums eingeholt. Bitte um Beilage der Stellungnahme des Finanzministeriums bei der Bearbeitung dieser Anfrage.
40. Auf welcher Basis wurde ein Zuschlag an die "digital fast forward OG erteilt?
41 .War "digital fast forward OG" der Bestbieter für diese Leistungen?
42. Wurde "digital fast forward OG " als Subauftragnehmer eines anderen Ausschreibungsteilnehmers oder im Rahmen einer Bietergemeinschaft vom Justizministerium kontrahiert?
43. Wenn ja bzgl. Beauftragung als Subauftragnehmer: Als Subauftragnehmer welches Auftragnehmers des Justizministeriums wurde die "digital fast forward OG" beauftragt?
44. Wenn ja bzgl. Bietergemeinschaft: Wer waren die anderen Firmen, die in der Bietergemeinschaft angeboten haben?
45. In welchem Ausmaß wurden Leistungen aus diesem Vertrag seitens des Justizministeriums im Jahr 2019 abgerufen (bitte um Angaben in abgerufenen Stunden und in Euro).
46. In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 4828/AB wird erwähnt, dass seitens des Justizministeriums mit der "digital fast forward OG" im Jahr 2020 ein Vertrag über Dienstleistungen im Ausmaß bis zu 14.400 Stunden vereinbart wurde. Wurde für diese Beauftragung, falls 1 Million Euro Auftragswert überschritten wurde, die Zustimmung des Finanzministeriums eingeholt. Bitte um Beilage der Stellungnahme des Finanzministeriums bei der Bearbeitung dieser Anfrage.
47. Auf welcher Basis wurde ein Zuschlag an die "digital fast forward OG erteilt?
48. War "digital fast forward OG" der Bestbieter für diese Leistungen?
49. Wurde "digital fast forward OG " als Subauftragnehmer eines anderen Ausschreibungsteilnehmers oder im Rahmen einer Bietergemeinschaft vom Justizministerium kontrahiert?
50. Wenn ja bzgl. Beauftragung als Subauftragnehmer: Als Subauftragnehmer welches Auftragnehmers des Justizministeriums wurde die "digital fast forward OG" beauftragt?
51. Wenn ja bzgl. Bietergemeinschaft: Wer waren die anderen Firmen, die in der Bietergemeinschaft angeboten haben?
52. In welchem Ausmaß wurden Leistungen aus diesem Vertrag seitens des Justizministeriums im Jahr 2020 abgerufen (bitte um Angaben in abgerufenen Stunden und in Euro).
53. In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 4828/AB wird ausgeführt, dass insgesamt 7 Personen über die „digital fast forward OG“ beschafft werden. Wie hoch waren die monatlichen Kosten, die digital fast forward OG verrechnet? Bitte um Auflistung nach Monat seit Beginn der Zusammenarbeit mit „digital fast forward OG“.
54. In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 4828/AB wird ausgeführt, dass das Justizministerium auch mit dem Rechtsvorgänger der „digital fast forward OG“ zusammengearbeitet hat. Wie hoch waren die monatlichen Kosten, die digital fast forward OG verrechnet? Bitte um Auflistung nach Monat seit Beginn der Zusammenarbeit mit der „digital fast forward e. U.“
55. Wie waren sind die monatlichen Kosten für die Tätigkeit von Mag. Martin Hackl, dem Miteigentümer der „digital fast forward OG“ und Alleineigentümer des Rechtsvorgängers „digital fast forward e. U.“. Bitte um Auflistung nach Monat seit Beginn der Tätigkeit von Mag. Martin Hackl als CDO des Bundesministeriums.
56. In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 4828/AB wird ausgeführt, dass die Fachaufsicht über die Tätigkeit der über „digital fast forward OG“ und vorher von „digital fast forward e. U.“ zugekauften Leistungen durch die Abteilung für Rechtsinformatik, Informations- und Kommunikationstechnologie des Ministeriums durchgeführt wird. Wer leitet dies Abteilung derzeit?
57. Wer leitete diese Abteilung in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020. Bitte um eine Antwort für jedes Jahr.
58. Wer leitet derzeit im Justizministerium diese Abteilung und über welche Ausbildung verfügt dieser Beamte? Bitte um Anlage eines Lebenslaufs des Abteilungsleiters zu der Beantwortung dieser parlamentarischen Anfrage, aus der die Ausbildung und die verschiedenen beruflichen Positionen detailliert hervorgehen.
59. Wie ist der Name des für diese Abteilung verantwortlichen Sektionsleiters? Bitte um Anlage eines Lebenslaufs des Sektionsleiters zu der Beantwortung dieser parlamentarischen Anfrage, aus der die Ausbildung und die verschiedenen beruflichen Positionen detailliert hervorgehen.
60. Wie ist der Name /wie sind die Namen des/der für diesen Bereich verantwortlichen Mitarbeiter(s) im Kabinett der Frau Bundesministerin? Bitte um Anlage des Lebenslaufs / der Lebensläufe zu der Beantwortung dieser parlamentarischen Anfrage, aus der die Ausbildung und die verschiedenen beruflichen Positionen detailliert hervorgehen.
61. Welches Vertragsverhältnis besteht zwischen dem Justizministerium und dem früheren Spitzenbeamten und Leiter der Abteilung für Rechtsinformatik, Informations- und Kommunikationstechnologie, dem inzwischen pensionierten Leitenden Staatsanwalt Hofrat Dr Martin Schneider?
62. Wurden seit der Pensionierung von Dr. Martin Schneider Leistungen, die von ihm erbracht wurden, von ihm zugekauft?
63. Wie hoch waren die Kosten für Leistungen, die von Dr. Martin Schneider erbracht wurden, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Ministerium und Dr. Schneider im Jahr 2019, 2020 und 2021 zugekauft wurden? Bitte um Angabe auf Basis der monatlichen Kosten seit Vertragsbeginn.
64. Werden Leistungen, die von Dr. Martin Schneider erbracht werden, über die „digital fast forward OG“ zugekauft?
65. Wie hoch waren die Kosten für Leistungen, die von Dr. Martin Schneider erbracht werden, die über einen Vertrag zwischen dem Ministerium und „digital fast forward OG“ im Jahr 2019, 2020 und 2021 zugekauft wurden? Bitte um Angabe auf Basis der monatlichen Kosten seit Vertragsbeginn.
66. Werden Leistungen, die von Dr. Martin Schneider ergracht werden, über andere Lieferanten des Justizministeriums zugekauft?
67. Wie hoch waren die Kosten für Leistungen, die von Dr. Martin Schneider erbracht wurden, die über einen Vertrag zwischen dem Ministerium und Lieferanten des Ministeriums im Jahr 2019, 2020 und 2021 zugekauft wurden? Bitte um Angabe auf Basis der monatlichen Kosten seit Vertragsbeginn.
68. Welche Verträge bestehen derzeit zwischen dem Justizministerium und der „digital fast forward OG“?
69. Welches Vertragsvolumen haben diese Verträge? Bitte um Ausführung eines Betrags in Euro pro Vertrag und pro Monat / Jahr.
70. Werden Leistungen von pensionierten oder sonstwie ausgeschiedenen Beamten des Justizministeriums von der Abteilung Rechtsinformatik, Informations- und Kommunikationstechnologie über Verträge mit diesen pensionierten oder sonstwie ausgeschiedenen Beamten zugekauft?
71. Um welche Leistungen handelt es sich dabei? Bitte um Angabe der Namen des früheren Beamten, Gegenstand der Leistungserbringung, Datum des Vertragsabschlusses, Kosten pro Monat seit Vertragsbeginn.
72. Mag. Martin Hackl wurde gemäß der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 4828/AB mit der Aufgabe als „Chief Digital Officer“ (CDO) des Ministeriums „in Ermangelung vergleichbarer interner Kompetenzen“ betraut. Wer war für die Suche nach einem geeigneten Kandidaten im Ministerium betraut?
73. War Clemens-Wolfgang Niedrist in die Suche nach einem geeigneten Kandidaten eingebunden?
74. Kam der Vorschlag zur Betrauung von Martin Hackl mit der Aufgabe als CDO von Seiten des Clemens-Wolfgang Niedrist?
75. Inzwischen wurden gemäß der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 4828/AB bis zu sieben wichtige IT-Positionen des Ministeriums an die Firma „digital fast forward OG“ ausgelagert. Wie hoch sind die monatlichen Kosten für diese 7 Personen? Bitte um Angaben pro Monat seit Beginn der Zusammenarbeit mit der „digital fast forward OG“ und ihrer Vorgängerfirma „digital fast forward e. U.“.
76. Wer war für die Suche nach geeigneten internen Kandidaten im Ministerium für diese Funktionen betraut, bevor diese an die Firma „digital fast forward OG“ oder ihre Vorgänger „digital fast forward e. U.“ zu ungleich höheren kosten vergeben wurden, als sie entstehen würden, wenn ein Mitarbeiter angestellt werden könnte?
77. Wurde eine externe Firma mit der Suche nach geeigneten Kandidaten für das Ministerium betraut bevor diese an die Firma „digital fast forward OG“ oder ihre Vorgänger „digital fast forward e. U.“ zu ungleich höheren kosten vergeben wurden, als sie entstehen würden, wenn ein Mitarbeiter angestellt werden könnte?
78. In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 4828/AB wird ausgeführt, dass dem Justizministerium die Zahl der Mitarbeiter der „digital fast forward OG“ nicht bekannt sei. Welche Mitarbeiterzahl weist die „digital fast forward OG“ in offiziellen Registern aus?
79. Hat die „digital fast forward OG“ keinen angestellten Mitarbeiter?
80. Hat die „digital fast forward OG“ einen angestellten Mitarbeiter?
81. Hat die „digital fast forward OG“ zwei angestellte Mitarbeiter?
82. Hat die „digital fast forward OG“ drei angestellte Mitarbeiter?
83. Hat die „digital fast forward OG“ vier angestellte Mitarbeiter?
84. Hat die „digital fast forward OG“ fünf angestellte Mitarbeiter?
85. Hat die „digital fast forward OG“ sechs angestellte Mitarbeiter?
86. Hat die „digital fast forward OG“ sieben angestellte Mitarbeiter?
87. Hat die „digital fast forward OG“ mehr als sieben angestellte Mitarbeiter?
88. Hat das Justizministerium überprüft, ob die „digital fast forward OG“ ihre Mitarbeiter bei der Österreichischen Gesundheitskasse ÖGK angemeldet hat?
89. Wie viele Mitarbeiter hat die „digital fast forward OG“ bei der Österreichischen Gesundheitskasse angemeldet?
90. Hat das Justizministerium überprüft, ob die „digital fast forward OG“ Personen im Wege deren Selbständigkeit über Werkverträge beschäftigt?
91. Hat das Justizministerium geprüft, ob bei diesen Vertragsverhältnissen eine Scheinselbständigkeit vorliegt?
92. Hat das Justizministerium geprüft, ob die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen der Mitarbeiter der „digital fast forward OG“ gesetzeskonform sind?
93. In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 4828/AB wird ausgeführt, dass dem Justizministerium nicht bekannt ist, ob es Büroflächen für die „digital fast forward OG“ am Standort im Burgenland gibt. Wird die Unkenntnis über den Standort der „digital fast forward OG“ und die tatsächlichen dort vorhandenen Betriebseinrichtungen in einem Einfamilienhaus nicht als Risiko gesehen, obwohl so viele wesentliche IT-Funktionen an diese Firma ausgelagert wurden?
94. Gibt es Überlegungen im Justizministerium, mit der Funktion des „Chief Digital Officer“ einen Mitarbeiter des Justizministeriums zu betrauen?
95. Ist das dazu eine interne Personalsuche angelaufen?
96. Ist dazu eine externe Personalsuche angelaufen?
97. Wer hat im Justizministerium den Text der Ausschreibung über eine „Rahmenvereinbarung betreffend IT-Unternehmens-Architektur-Dienstleistungen“, für die am 29.12.2020 ein Vergabezuschlag an die „digital fast forward OG“ erteilt wurde, verfasst?
98. Hat Mag. Martin Hackl ganz oder teilweise den Text der Ausschreibung über eine „Rahmenvereinbarung betreffend IT-Unternehmens-Architektur-Dienstleistungen“, für die am 29.12.2020 ein Vergabezuschlag an die „digital fast forward OG“ erteilt wurde, verfasst?
99. Waren über die „digital fast forward OG“ vom Justizministerium eingekaufte Personen damit betraut, den Text der Ausschreibung über eine „Rahmenvereinbarung betreffend IT-Unternehmens-Architektur-Dienstleistungen“, für die am 29.12.2020 ein Vergabezuschlag an die „digital fast forward OG“ erteilt wurde, zu verfassen?
100. Hat Mag. Martin Hackl die Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Stanonik Rechtsanwälte für die vergaberechtliche Begleitung der Ausschreibung über eine „Rahmenvereinbarung betreffend IT-Unternehmens-Architektur- Dienstleistungen“, angeregt oder beschlossen?
101. Stand Mag. Martin Hackl in seiner Funktion als „Chief Digital Officer“ des Justizministeriums in Kontakt mit der Rechtsanwaltskanzlei Stanonik Rechtsanwälte für die vergaberechtliche Begleitung der Ausschreibung über eine „Rahmenvereinbarung betreffend IT-Unternehmens-Architektur-Dienstleistungen“?