6907/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.06.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Finanzierung des Gewaltschutzpakets

 

Bereits 14 Frauen wurden in Österreich 2021, zum Zeitpunkt der Anfragestellung, von ihren (Ex-)Partnern ermordet. Die dokumentierten Frauenmorde bilden dabei aber nur die traurige Spitze eines systemischen Problems von Gewalt gegen Frauen, Sexismus und Frauenfeindlichkeit in allen Teilen unserer Gesellschaft. Die aktuelle Debatte um wirksame Maßnahmen gegen diese Krise zeigt einmal mehr die Wichtigkeit von umfassenden, strukturellen Maßnahmen auf allen politischen Ebenen auf.

 

Die Bundesregierung hat angekündigt, für den Ausbau der Gewaltschutzmaßnahmen im Jahr 2021 insgesamt 24,6 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln aufwenden zu wollen. Gemäß dem Beschlussprotokoll des 59. Ministerrates vom 12. Mai 2021 sollen damit u.a. Leistungen der Gewaltschutzeinrichtungen und der opferschutzorientierten Täterarbeit, sowie der Familienberatungsstellen ausgebaut werden. Zur Finanzierung dieser Vorhaben geben die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt, der Bundesminister für Inneres, der Bundesministerin für Justiz, sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Vortrag an den Ministerrat bez. „Maßnahmenpaket gegen Gewalt an Frauen und zur Stärkung von Gewaltprävention“ folgendes an:

 

„Die Bedeckung der Maßnahmen für das Jahr 2021 erfolgt durch die Auflösung bestehender Rücklagen. Die weitere Finanzierung für die Folgejahre erfolgt im Rahmen einer Gesamtbetrachtung im Zuge der Erstellung des Budget 2022.“[1]

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

1.    Welche Rücklagen werden zur Finanzierung des „Maßnahmenpaket gegen Gewalt an Frauen und zur Stärkung von Gewaltprävention“ konkret aufgelöst.

2.    Aus welchen Mitteln (Detailbudget) bzw. welche inhaltlichen politischen Vorhaben haben zur Rücklagenbildung beigetragen? Bitte um Darstellung der Vorhaben, die nicht umgesetzt und daher der Rücklage zugeführt wurden, und nun mehr für dieses Vorhaben verwendet werden sollen.

3.    In welcher Untergliederung sollen diese Maßnahmen gesetzt werden, das Budget für Frauenangelegenheiten ist in der UG 10 angesiedelt? Werden die Mittel aus der UG 10 kommen? Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?

4.    Werden die Mittel aus der UG 25 kommen, wenn ja warum, wenn nein warum nicht?

5.    Wenn die Bedeckung aus der UG 25 vorgenommen wird, der Rücklagenstand beträgt lt. vorläufigem Gebarungserfolg 2020 15 Mio. €, das ist genauso viel wie 2019. Welche Rücklagen werden hier aufgelöst?

6.    Wenn die Bundesregierung über 24 Mio. € für das Gewaltschutzpaket investieren will, wie können dann 15 Mio. € aus der UG 25 ausreichen?

7.    Wenn nicht ausreichend Rücklagen zur Verfügung stehen, wie soll das Paket sonst finanziert werden?

8.    Wenn nicht ausreichend Rücklagen zur Verfügung stehen, welche Teile des Paketes werden gestrichen, weil sie im Jahr 2021 nicht finanziert werden können?

9.    Die Bundesregierung hat eine Novelle des BFG 2021 und des BFRG im Mai 2021 vorgelegt und der Nationalrat hat diese beschlossen. Warum wurde hierfür nicht gleich eine budgetäre Bedeckung des Gewaltschutzpaketvorhabens der Bundesregierung im Bundesfinanzgesetz 2021 rechtlich verankert?

10. Laut Aussagen des Finanzministers während der Ausschussberatungen ist keine Bedeckung in der Novelle vorgesehen gewesen, warum nicht?

11. Wenn die „Finanzierung“ der Folgejahr im Rahmen einer budgetären Gesamtbetrachtung erfolgt, welche konkreten Vorhaben im Rahmen eines Gewaltschutzpaketes sollen in 2022 und Folgejahre gesetzt werden? Welche Finanzierung wäre dafür notwendig? Bitte um Darstellung der Maßnahme und beabsichtigten Finanzierung, auch wenn dafür noch keine budgetäre Bedeckung vorliegt.

12. Wenn sie zur vorigen Frage noch keine Maßnahmen nennen können, ist beabsichtigt, dass das Gewaltschutzpaket nur im Jahr 2021 finanziert wird, und dann, da keine Maßnahmen geplant sind, keine Budgetmittel für 2022 und Folgejahre notwendig sein werden?



[1] s. dazu Beschlussprotokoll des 59. Ministerrates vom 12. Mai 2021, TOP 16 (BMFFJI-Geschäftszahl 2021-0.042.298), Seite 5.